Kündigung mit Freistellung - ab wann darf ich neuen Job annehmen?

4 Antworten

formell dürftest du erst am .3.7. anfangen, wenn dein altes arbeitsverhältnis am 2.7. endet. wenn es wichtig ist, dass du beim neuen job unbedingt am 1.7. (ist ja auch noch wochenanfang) antreten sollst, dann rede mit deiner alten firma, ob sie die kündigung auf den 30.6. vordatieren kann. sie sparen letztendlich damit auch 2 tage bezahlung.

stellt sie sich stur, könntest du probleme mit doppelter besteuerung und sozialversicherung bekommen, wenn es für 2 tage eine doppelbeschäftigung gibt. ob mit arbeit oder freigestellt, spielt keine rolle.

denke auch daran, dass du für die probezeit urlaubsanspruch hast; für jeden vollendeten monat 1/12 des jahresanspruches. der wird vermutlich mit der freistellung verrechnet, muss aber nicht.

Die Kündigung bezieht sich zum 02.07., also wäre der 02. dein letzter Arbeitstag und ab dem 03.07. könntest du eine neue Arbeit aufnehmen.

Das ist zwar ein, ich möcht fast sagen, blödes Datum, zumal es mitten in der Woche liegt, aber manche Leute denken einfach nicht mit. Und rechtlich ist es absolut OK.

Denk auch dran dich umgehend bei der Arge zu melden, die verstehen keinen Spaß bei verzögerter Arbeitslosmeldung.

Hallo.

Wenn du zum 1.7. eine neue Stelle bekommen könntest , geht auch folgendes. Du meldest am 30.6 deinen alten Arbeitgeber und dem Jobcenter

das du ab 1. 7. bei der Firma NN anfangen wirst.

Es wird normalerweise keinen Ärger geben.

Mit Gruß

Bley1914

klar, mache das