Befristeter Arbeitsvertrag muss man kündigen oder kann man den auslaufen lassen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für dich ist der 06.04. ,in diesem Fall wegen dem Sonntag aber eher der 05.04. dein letzter Arbeitstag in der Firma,ohne dass es einer Kündigung bedarf,denn im § 15 Abs.1 des Teilzeit- und Befristungsgesetz( TzBfG) steht deutlich und bindend:

Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

Deine Chefin sollte sich einmal mit den geltenden Gesetzen beschäftigen.

Es freut mich,wenn ich dir helfen konnte - und danke für den Stern.

NEIN. Befristeter vertrag muss NICHT gekündigt werden. Wenn da 06.04. drin steht kann die nette Dame DIR kja auch,w enn sie keinen Bock mehr auf Dich hat am 6. zu Schichtende sagen "war schön mit Ihnen, morgen haben Sie hier nix mehr zu suchen".

Würdest Du stumpf, ohne dass wer was sagt, am 7. wieder erscheinen- keiner schickt Dich weg.. ja,d ann hättest Du einen unbefristeten Vertrag.

Aber: Du musst nicht kündigen. Die auch nicht. Lass Dir da keinen Bären aufbinden.

Deine Cheffin hat,w enn sie das wirklich meint, leider nicht die geringste Ahnung von Arbeitsrecht. Peinlich, aber bei Chefs nicht unüblich. Und vera* kann man ja auch mal versuchen.