Habe ich an einer Tankstelle, die jeden Feiertag, Samstag und Sonntag geöffnet hat....

4 Antworten

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Du hast, wie jeder Angestellte, Anrecht auf die gleichen Leistungen wie Zuschläge, Urlaub und Krankengeld...
www.minijobzentrale.de

speedybone  26.05.2010, 20:00

Und was ist wenn es nur ein 400,- € Job ist, dann hat er nicht die Anrechte.

Ellwood  26.05.2010, 20:12
@speedybone

Doch, doch, auch bei einem 400,--€ Job hat er die Rechte. Stichwort Gleichbehandlung, siehe mein Link.

Nur wenn es tariflich geregelt ist, heißt wenn es für deinen Betrieb (Bereich) einen Tarifvertrag gibt.

Homeboy26  20.04.2012, 14:06

nein, soweit ich das gelesen habe soll es gesetzlich geregelt sein!

aber was ich noch zusätzlich sagen kann, das bei Betrieben die 7 Tage Wochen und 24std. geöffnet haben , es andere Regelungen gibt.

Da gibt es kein Zuschläge für Wochenendarbeit und Feiertagsarbeit! Dafür soll es aber einen freien Tag geben in den darauf folgenden 2 Wochen.

Der Nachtzuschlag müsse aber gezahlt werden, aber wieviel weiß ich jetzt nicht. Nach Tarifvertrag oder Manteltarifvertrag suchen und gucken das er aktuell ist.

Also ich arbeite auch in einer Tanke in hessen als aushilfe und bei uns bekommen die aushilfen auch kein feiertags oder nachtszuschlag sondern dann nur die festangestellten.

Ellwood  26.05.2010, 20:12

Da verstößt der AG gegen geltendes Recht.