An Feiertagen arbeiten als Auszubildende ohne Zuschläge?
Wie läuft das gesetzlich eigentlich an den Feiertagen mit den Arbeitszeiten ab?
Ich bin Auszubildende im 1 Jahr. Aushilfen bekommen Zuschuss am Wochenende ich aber nicht. Zur Zeit haben wir einen Riesen Weihnachtsmarkt bei uns auf dem Gelände mit Disco Eislaufbahn uvm. Ich arbeite seit 3 Wochen 60-65 Stunden die Woche. Nach 8 Stunden Schule tanze ich im Betrieb für 10 weitere Stunden Arbeit an und bekomme nur meinen Ausbildungsgehalt. Am 26.12 ist das nun so dass man das doppelte Gehalt kriegt wenn man an diesem Tag arbeitet. Dürfte meine Ausbilderin mich an diesem Tag arbeiten lassen sich ohne Zuschläge oder wie ist das gesetzlich vorgesehen?
5 Antworten
Als ob du 18 Stunden Action machst......da hättest du schon längst den Vogel zeigen können weil es gesetzlich geregelt ist...selbst Schuld
Ja und? Springst du aus dem Fenster wenn sie es sagt? Das Gesetz ist nicht dazu da, damit man jeder macht was er will. So naiv kannst du echt nicht sein...selbst in normalen Jobs dürfen 12 Stunden nur in Ausnahmefällen "mal" gemacht werden. Dir kann man echt nur raten, nicht aus dem Fenster zu springen, wenn deine Ausbilderin es sagt
Natürlich nicht ich finde nur ich kann schlecht meiner Ausbilderin widersprechen wenn sie arbeiten anordnet
Äh doch genau das kannst du, du bist nur blöd und lässt dich ausnutzen
Zuschläge für Feiertage, Nacht- und Mehrarbeit sind nicht gesetzlich geregelt, sondern in Tarifverträgen. Gibt es also einen Tarifvertrag, der für Euren Betrieb Gültigkeit hat?
Das weiß ich nicht. Ich habe einen normalen IHK Vertrag
Ein Tarifvertrag hat nichts mit Deinem Ausbildungsvertrag zu tun. Tarifverträge werden zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften abgeschlossen.
Alle Aushilfen Festangestellte Teilzeitangestellte bekommen Zuschläge an Feiertagen und Sonntagen nur die Azubis bekommen nix
Was du beschreibst ist ungesetzlich.
Es gibt die IHK und die Handwerkskammer.
Protokolliere alles und gehe damit erst zum Ausbildungsbetrieb. Wenn das nichts nützt zum zuständigen Verband und kläre das mit denen oder noch besser zu erst mit der Gewerkschaft. MfG
Bist Du u18, oder ü18? Du hast in D eine 5 -tage Woche und für gearbeitete Feiertage (wenn erlaubt) einen freien Guttag. Als Azubi müssen keine Überstunden geleistet werden.
Ü18
Dann darfst Du die Feiertage arbeiten, aber nicht mehr als die Höchst-Arbeitszeit von 10 Stunden täglich, sieh Arbeitszeitgesetz. Die Arbeits- und Pausenzeiten müssen schriftlich festgehalten werden
60 bis 65 std woche ? in der ausbildung verboten
Ich arbeite 6 Tage die Woche 12-14 Stunden und dann auch ohne Zuschläge. Ich bekomme meine Überstunden auch nicht bezahlt in der Ausbildung und zusätzliche Urlaubstage kriege ich auch nicht als Ausgleich
ich würde mal zum Betriebsrat gehen..das ist nicht in ordnung was die da machen mit dir !
"Während dieser Zeit müssen wir mal halt n Auge zudrücken was deine Arbeitszeiten betrifft" meine Ausbilderin.