Zulagen für Schichtarbeit berechnen!?

2 Antworten

Hallo!

Wenn Ihr tarfigebunden seid, geht es um den anwendbaren Tarifvertrag, in dem dann steht, wann welche Zuschläge bezahlt werden. Das kann gegenüber der Möglichkeit der steuerfreien Gewährung abweichend sein. Beispielsweise wird die Nachtzulage in NRW (Spedition) von 23 Uhr bis 5 Uhr gewährt, (25%). Vvom Gesetzgeber her könnte der Arbeitsgeber dies steuerfrei in gleicher höhe von 20 Uhr bis 6 Uhr tun.

Also: Zunächst prüfen, welcher Tarifvertrag angewandt wird (steht auch im Arbeitsvertrag), ansonsten in den Arbeitsvertrag sehen. Nachtzulagen muss der Arbeitgeber gewähren. Nacht bedeutet 23 Uhr bis 6 Uhr.

Sonn- bzw. Feiertagszulagen können theroretisch gleichzeitig mit Nachtzulagen gewährt werden, das ist aber unüblich. Überstundenzulagen gibt es häufiger mal on top.

Ich weiß nur, wenn 2 Zuschlagsarten zusammenfallen (z.B. ein Feiertag auf einen Sonntag fällt), ist nur einmal der höchste Prozentsatz als Zuschlag fällig. So ist es bei einer Freundin, die im Schichtdienst arbeitet (Aufzugsfirma).