Feiertag im Einzelhandel?

2 Antworten

in manchen Berufen hat man halt das Pech an Feiertagen arbeiten zu müssen, auch in der Ausbildung. Ausgleich dafür solltest du aber schon bekommen, sprich an einem Werktag frei haben.

Der Freizeitausgleich für Arbeit an einem Feiertag ist im Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben.

Es sollte also nicht nur, sondernd es muss einen Ausgleichsruhetag geben! Allerdings darf der Arbeitgeber leider diesen Ausgleichsruhetag auf einen Werktag legen, an dem der Arbeitnehmer ohnehin frei hat.

Ja, da hast du leider Pech. Allerdings muss dir dein Arbeitgeber noch in derselben Arbeitswoche einen Ausgleichtag geben. Somit hast du dann dafür frei, wenn die anderen arbeiten müssen.

Ok Dankeschön. Ich hab ja auch kein Problem damit an Feiertagen zu arbeiten, mir ging es nur um den Ausgleich.

muss dir dein Arbeitgeber noch in derselben Arbeitswoche einen Ausgleichtag geben

Nicht "noch in derselben Arbeitswoche"!

Der Arbeitgeber hat für die Arbeit an einem Feiertag einen Ersatzruhetag innerhalb von 8 Wochen zu gewähren: Arbeitszeitgesetz ArbZG § 11 "Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung" Abs. 3 Satz 2.

@Familiengerd

Haste recht. Danke für den Hinweis. Ich habe aber auch Recht, nur in einem anderen Fall. Habe es verwechselt mit Sonntagsarbeit und für Jugendliche. Da muss noch in derselben Woche ein Ausgleich geschaffen werden, bei Feiertagsarbeit in derselben oder Folgewoche.