Nachtschichtzuschlag nicht gezahlt ?

2 Antworten

Warum Dir Dein AG die Nachschichtzulage nicht bezahlt, kann ich Dir nicht beantworten. Da musst Du schon den AG fragen.

Rechtlich ist Nachtzeit nach § 2 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr.

Nachtarbeit im Sinne des Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst (§ 2 Abs. 4 ArbZG).

Der Nachtzuschlag ist der einzige Schichtzuschlag der gesetzlich geregelt ist. Im § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz steht dazu:

"Soweit keine tarifvertragliche Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren".

Wenn Du also für Deine geleistete Nachtarbeit vom Arbeitgeber keine angemessene Zahl bezahlter freier Tage (zusätzlichen bezahlten Urlaub) als Ausgleich bekommst, ist der AG verpflichtet Dir den Nachtzuschlag zu bezahlen.

Hier mal was zum nachlesen für Dich (und Deinen Chef):

http://www.lohn-info.de/zuschlaege_nachtarbeit.html

Du solltest darüber mal mit dem AG sprechen. Wenn es auch Kollegen betrifft, bekommen die den Nachtzuschlag? Wenn nicht, tut Euch mal zusammen und klärt das.

Ich vermute mal einen Betriebsrat gibt es nicht, wenn doch, rede mal mit ihm.

Hi.na dachte es wäre freiwillige zahlung.wurde aber vom kollegen anders belehrt

Lumina86  27.10.2016, 06:13

Das ist gesetzlich geregelt! kümmere dich darum vielleicht gibt es eine fette Nachzahlung