Habe gestern eine Anzeige wegen Diebstahl in der Disco bekommen. Wer muss was Beweisen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sofern Du vorher noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten bist, kannst Du damit rechnen, daß das Verfahren gegen Dich am Ende eingestellt wird. Selbst wenn man zu der Überzeugung kommen sollte, daß Du die Flasche tatsächlich selbst geklaut hast. Du solltest erst einmal zur Beschuldigtenvernehmung gehen und Dir anhören, was man Dir genau vorwirft. Es ist natürlich schon sehr ungewöhnlich, daß einem IN der Disco jemand praktisch unbekanntes ne Flasche Schnaps in die Hand drückt. Was so ne Flasche in der Disco kosten wird, sollte Dir ja auch klar sein. Und es gibt ja nicht nur Diebstahl, es gibt auch Hehlerei. Die Strafandrohund dafür ist gleich und um den Tatbestand zu erfüllen reicht es schon, daß Du "billigend in Kauf genommen hast", daß die Flasche geklaut war - heißt: Es war Dir egal. DAS zu entkräften, dürfte im Zweifelsfall recht schwierig werden. Laß es einfach alles auf Dich zukommen, am Ende wirds so oder so noch erträglich werden. In jedem Fall hast Du am Ende keinen Eintrag im Führungszeugnis und bist nicht vorbestraft (sofern Du vorher noch nicht aufgefallen bist). Maximal wirst Du mit einer Geldauflage von 200-1000,-€ rechnen müssen, damit das Verfahren dann eingestellt wird.

Bananenbau 
Fragesteller
 22.01.2011, 12:13

Vielen Dank erst mal, war sehr hilfreich. Ich weiß, dass war sehr leichtsinnig von mir. Hab aber wirklich gedacht dass der Typ die Flasche in dem Laden gekauft hat. Er wollte mir ja nicht die ganze Flasche geben, er meine nur ich kann meinem Kumpel auch was einschenken. Bring mir das was das meine Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben? Ich bin nämlich noch Schüler und werde bestimmt nicht die Möglichkeit haben eine Strafe von bis zu 1000€ zu zahlen?

skyfly71  22.01.2011, 12:19
@Bananenbau

Nein, eine Rechtschutzversicherung bringt Dir nix. Die zahlt bei Strafverfahren generell nicht. Aber keine Sorge: Bei einer zu verhängenden Geldbuße oder Strafe wird Dein Einkommen berücksichtigt. Und es ist auch möglich, daß Du dann ein paar Sozialstunden ableisten mußt, anstatt etwas zu bezahlen.

...es ist noch nicht ganz klar, warum die Security offensichtlich der festen Meinung war, daß die fragliche Flasche aus den Beständen der Disco stammte und z.B. keine mitgebrachte war. Entsprechende Angaben (des Personals) dazu müssten sich in der polizeilichen Ermittlungsakte finden. Bevor man sich mithin gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft in irgendeiner Form einlässt, sollte man einen Blick in die Ermittlungsakte werfen. Da das nur über einen Rechtsanwalt geht, sollte der nächste Weg dorthin führen. Ist man wirtschaftlich nicht dazu in der Lage, einen Rechtsanwalt zu bezahlen, dann holt man sich bei seinem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und begibt sich damit zu einem Anwalt seiner Wahl. Möglicher Weise nimmt der eine Selbstbeteiligung in Höhe von € 10,-. Dann aber wird er die Ermittlungsakte bestellen, einsehen und mit dem Beschuldigten besprechen, ob und wie man sich zur Sache einlassen sollte...

  1. (Entlastungs-)Zeugen finden.
  2. Jemand muss dich explizit gesehen haben, wie du die Flasche geklaut hast. Wem sollst du die denn geklaut haben? Was hast du der Polizei gesagt?
Bananenbau 
Fragesteller
 22.01.2011, 12:22

Wenn mein Kumpel es gesehen hätte das der Typ mir die Flasche gab, das wär doch ein Entlastungszeugnis. Ich soll es aus der Bar von der Disco entwendet haben, gesehen hat mich keiner, da ich die Flasche ja nicht geklaut habe.

Du musst den Typen, der die Flasche angedreht an verpetzen, sonst musst du den Kopf dafür hinhalten. Eine kleine Strafe wirst du trotzdem bekommen, so unfair es auch ist