Habe bei Ebay eine alte Standuhr angeboten. Lt. Oma soll sie so ca. 1890 gebaut worden sein.?

7 Antworten

Der genaue Wortlaut wäre hilfreich.
Aber da brauchst du dir keine sorgen machen. Die Uhr wurde besichtigt. Dementsprechend gekauft wie gesehen.
Anders wäre es wenn du die Uhr ohne Foto und ohne Besichtigung verkauft hättest.

ollius 
Fragesteller
 11.01.2016, 21:36

Dank Dir.

Der Wortlaut ist, Überschrift:

Standuhr von ca. 1890

Text Auktion.

Biete hier eine Top restaurierte Standuhr aus dem Jahre ca. 1890 
Sie geht sehr genau, mit Westminstergong. 

Mit Terminabsprache jederzeit Besichtigung möglich in XXXXXX / Niedersachsen

Maße: Breite ca. 63 cm Tiefe ca. 30 cm Höhe ca. 208 cm
RECHTLICHES: Aus juristischen Gründen weise ich darauf hin, dass alle Auktionen, ob Neu- oder Gebrauchtwaren, Privatverkäufe unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung sind! Ich versichere, dass der Auktionsgegenstand zum Zeitpunkt des Versands in einwandfreiem Zustand ist! Mit der Gebotsabgabe erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Garantie und den Umtausch bei meinen Auktionsgegenständen zu verzichten! Achten Sie bitte darauf, dass bei eBay Ihre aktuelle Anschrift hinterlegt ist! Falls Sie Fragen zum Produkt oder zum Ablauf haben, oder etwas unklar sein sollte, dann senden Sie mir vor Abgabe des Gebotes eine eMail an mich.

In deiner Artikelbeschreibung hast du zwei wichtige Dinge genannt: 1. "top restauriert" und 2. "Baujahr ca. 1890". 

Diese beiden Punkte sind vertraglich zugesicherte Eigenschaften geworden, da deine Artikelbeschreibung in die Vertragsverhandlung mit einging. 

Ist die Uhr wirklich "top restauriert"? 

Beim Baujahr hast du eine ca. Angabe gemacht. Das heisst, hier gibt es einen Ermessensspielraum. Da bei solchen Uhren das genaue Baujahr preisrelevant ist, würde ich davon ausgehen, dass eine Abweichung von +- 5 Jahren toleriert werden müsste. Eine Abweichung von 20 oder mehr Jahren ist nicht hinnehmbar. 

Wenn nun der Käufer die Uhr begutachten lässt und es stellt sich heraus, dass auch nur einer dieser beiden Punkte nicht stimmt, musst du die Uhr in jedem Fall zurücknehmen und dem Käufer steht Schadensersatz zu, der bei solchen Sammlerstücken beträchtlich ausfallen kann. 

Ob du nun auf dieser Grundlage mit dem Käufer streiten willst, musst du letztlich selbst entscheiden, da hier ein erhebliches Risiko mitschwingt. 

Falls es sich tatsächlich um eine Uhr von Mathias Bäuerle aus St. Georgen im Schwarzwald handelt und es eine EMBEE-Uhr ist, dann kann sie nicht aus dem Jahr 1890 stammen, da die Marke EMBEE erst am 17.12.1924 registriert wurde. Dann hätten wir eine Differenz von mindestens 34 Jahren, was keinesfalls zu tolerieren ist. 

Schau mal hier: http://www.mikrolisk.de/show.php?site=280#sucheMarker

furbo  12.01.2016, 08:38

Ich habe meine Zweifel, ob das Fehlen dieser Eigenschaft überhaupt einen Rücktritt nach § 323 Abs. 5 S. 2 BGB rechtfertigt. 

AalFred2  12.01.2016, 10:05
@furbo

Warum glaubst du, es sei unerheblich, ob die Uhr ca. 125 oder höchstens 97 Jahre alt ist?

Interesierter  12.01.2016, 12:14
@furbo

Deine Zweifel kann ich nicht nachvollziehen.

Könntest du mir erklären, wie du hier auf eine unerhebliche Pflichtverletzung kommst?

Hallo Ollius ... rechtlich mag ich das nicht bewerten. Aber ich würde ihm anbieten, die Uhr gegen Kaufpreiserstattung zurückzunehmen, wenn er sie dir bringt.

Die Rücknahme kann er nur gerichtlich erzwingen. Wenn du ihm die Rücknahme anbietest, geht es vor Gericht nur noch um die Transportkosten. Wenn er dafür klagen will, gern. Für die geringen Kosten lohnt sich ja kaum ein Anwalt.

Lt. Oma soll sie so ca. 1890 gebaut worden sein

Das hättest Du vor der Angebotserstellung von einem Uhrmacher feststellen lassen sollen.

Allerdings könnte Dich Deine ca.-Angabe rausreissen bzw. hätte der Käufer sich, nach meiner Meinung auch vorher informieren können. Eine Altersreklamation drei Tage später empfinde ich als "irritierend". Wer weiss, was der Uhr zwischenzeitlich geschehen sein kann.

Interesierter  11.01.2016, 22:39

Die Marke EMBEE wurde von der Fa. Mathias Bäuerle, St. Georgen erst am 17.12.1924 registriert. Ich glaube kaum, dass die Uhr innerhalb von 3 Tagen um 34 Jahre jünger geworden ist. 

Falls es eine EMBEE Uhr ist, stimmt die Altersangabe nicht mal annähernd und wir haben das Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft. 

haikoko  11.01.2016, 23:00
@Interesierter

Ich habe das jetzt nicht kontrolliert und bin nur von meiner hier hängenden Wanduhr von 1920 ausgegangen ;-)
Natürlich hatte ich die Erinnerungen unserer Mutter zum Alter dieser Uhr prüfen lassen - obwohl von mir dadurch die Uhr weder weniger noch mehr wertgeschätzt wird.

haikoko  11.01.2016, 23:04
@haikoko

Ich glaube kaum, dass die Uhr innerhalb von 3 Tagen um 34 Jahre jünger geworden ist.

Nein das natürlich nicht. Ich misstraue immer ebay-Käufern, die einige Tage später reklamieren.

Wie sah das damals eigentlich mit "Seriennummern" im Uhrwerk aus? Du merkst, was mir im Hinterkopf herumläuft.

Interesierter  11.01.2016, 23:21
@haikoko

Ich weiss schon, worauf du hinaus willst. 

Dieser Vorwurf wäre dann schon deftig und müsste erst mal bewiesen werden. 

Im Übrigen halte ich das dann doch für sehr unwahrscheinlich. 

Man muss auch den Käufer verstehen. Er kauft eine Uhr mit der Angabe ca. 1890. Stellt sich dann heraus, dass diese Marke erst 1924 registriert wurde, fühlt er sich mit Recht aufs Glatteis geführt. 

haikoko  11.01.2016, 23:25
@Interesierter

Im Übrigen halte ich das dann doch für sehr unwahrscheinlich.

Nach dem, was ich ich hier und in den ebay-Foren von Käufern und Verkäufern lese, halte ich leider zwischenzeitlich fast alles für möglich.

Er hätte sich vorher erkundigen sollen. ICH hätte die nicht angenommen