Anzeige wegen Privatverkauf was kann ich tun?

8 Antworten

Du wirst auf eine Zeugenbefragung durch die Polizei warten müssen. 

Du bekommst eine Vorladung von der Polizei und Du wirst eine Zeugenaussage machen. Die Polizei leitet die Beschuldigung und die Aussagen dann an die Staatsanwaltschaft und Zoll weiter und die entscheidet ob das ein Fall für sie wird oder nicht.

bei 2 Uhren kräht wohl kein Hahn danach. Man sollte nur nicht ständig gleichartige Produkte verkaufen.

Selbst bei Hartz 4 gibt es einen Status der sog. Vermögensumwandlung, dh. wenn man gebrauchte Gegenstände bei Ibä verkauft, um das Haushaltsbudget aufzubessern, auch wenn man zu klein gewordene Kinderkleidung oder was auch immer verkaufen will

Man hatte früher dann ein besseres Einkommen als jetzt z. B. mit ALG II.

Man darf aber keine kompletten Sammlungen vergessen, beim Vermögen zu erwähnen beim Antrag auf H 4, das fällt dann nicht mehr ins Schonvermögen

nein du mußt keine Rechnung schreiben und sie wird weder dem Finanzamt noch der Polizei etwas mitteilen.

Sorry, aber es hört sich für mich nicht an, als ob du Privatperson bist sondern die Uhren gewerblich verkaufst.

Polizei anzeigen ist quatsch, das Finanzamt aber wird dir unterstellen, du bist Gewerbetreibender. 

Habe vor kurzem erst meinen Bekannte ermahnt, nicht ständig was bei Ebay zu verkaufen. Er kauft gerne DVDs oder Fußball-Trikots auf und dann bei mit Gewinn zu verkaufen. Irgendwann wird das Finanzamt von selbst misstrauisch

Skibomor  03.09.2016, 13:07

Ja - und wenn es nicht von selbst misstrauisch wird, beobachten andere die Verkäufe und melden sie.

Du bist - in diesem Falle - nicht zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet.

Wenn du selbst Kaufmann / Gewerbetreibender bist - und von diesem Status bist du zumindest nicht allzuweit entfernt - und der Empfänger ebenso, dann kann der Empfänger auf Ausstellung einer Rechnung bestehen.