Unterstellung Betrug=Beleidigung?
Folgender Sachverhalt: Ich habe über ebay kleinanzeigen etwas verkauft (gewerblich). Die Warensendung ist bis heute noch nicht angekommen. (Versand am 23.06.) Ich habe die Versandmarke (Warensendung) am 23.06. online bei der Post bestellt und dort auch die Empfängeradresse mit eingegeben. Rechnung mit Auftragsnr. liegt vor. Ich weiß ich hafte als gew. VK. für den Versand, ist ja auch kein Problem, es geht nur um 8,50€ und die erstatte ich dem K. natürlich zurück. Heute kam dann über ebay kleinazeigen eine Nachricht von dem K. Zitat: "... rein theoretisch könnte ich mehr verlangen das sie mich verarscht,belogen und hintergangen haben." Kann ich gegen den Käufer eine Anzeige wegen Beleidigung erstatten? Ich habe den K weder verarscht, noch belogen, noch hintergangen, nur weil die Post die Sendung nicht zugestellt hat.
4 Antworten
Eine Frage - warum versendest du mit Warensendung? Es gab Zeiten - und das war kein Streik - liefen solche Sendungen 14 Tage und länger. Außerdem musst du die Sendung offen verschicken.
Gerade in Ebay-Kleinanziegen, wo du keine Gebühren zahlen musst, solltest du nur versichert versenden. Der zettel von der Post nützt dir nichts, weil man die Sendung nicht verfolgen kann. Heb ihn aber trotzdem auf, falls es zwischen euch beiden noch zu mehr Ärger kommt. So kannst du wenigstens sagen - ich habe versendet. Der Makel des Betruges ist so verschwunden.
Das allerdings nützt dir nichts, wenn die Sendung nicht ankommt. Dafür bist du verantwortlich.
Ich würde trotz allem recht freundlich zu dem Kunden sein und würde ihn Bitten, doch noch etwas Geduld zu haben. Du seiest dir sicher, dass seine Sendung noch kommen wird. Die Post muss erst mal die Probleme der liegengebliebenen Post bearbeiten.
Merke dir für die Zukunft - lieber versichert versenden, als solchen Ärger zu bekommen. Auch wenn der Kunde unversicherten Versand wünscht, solltest du dabei bleiben.
Ich versende normal auch nicht per Warensendung. Da die Entfernung zum Empfänger aber gerade mal 15 km sind, dachte ich, dass die Warensendung zeitnah beim Empfänger ist. Danke für eure Antworten an der Stelle mal. Wie gesagt, es geht mir nicht um die 8,50€, sondern um den Umgangston.
Setze einen Freundlichen Kommentar darunter, das Du nichts für den Streik bei der Post nichts kannst und er mit Der Ware, die er die nächste Zeit bekommt Glücklich werden soll. Du kannst das zwar bei Ebay melden und die nehmen das eventuell wider Raus. Für eine Anzeige wird das vermutlich nicht reichen.
Wie gesagt. Den Post bei Ebay melden. Die Löschen so etwas. Verklagen kostet Zeit und Geld, mit geringer Aussicht auf Erfolg.
Ja, das mit dem melden ist mir schon klar. Wenn ich bei der Polizei ne Anzeige wegen ner Beleidigung aufgebe, kostet mich das ja nichts. Ich kann ja einfach die Nachricht ausdrucken. Dann müssen die das doch aufnehmen. Wie gesagt, mir geht es nicht um die 8,50€. Aber wenn ich dann erst noch einen Zahlungsaufschub von einer Woche in kauf nehme und dann nochmal warte, weil dann noch ein Zahlendreher bei der Überweisung drin war, das Ding am Tag des Zahlungseingangs zu Post bringe, dann lasse ich o.g. Aussage sicher nicht so stehen. Da gehts mir einfach ums Prinzip.
Eine Anzeige wegen Beleidigung zu erstatten kostet kein Geld.
Lass dich doch nicht auslachen, wo soll denn hier eine Beleidigung sein? Ebenso ist es keine Verleumdung wie oben jemand schrieb.
Mit eurem kindlichen Getue werdet ihr nicht sehr weit kommen.
Richtig, nur wenn, dann muss es auch eine sein!
Lt. neuester Mitteilung von der Post ist erst am 20.7. alles aufgearbeitet. Schreib ihm, er hätte ja auf Grund dieser Situation auf versichertem Versand bestehen können. Aber irgendwann landet jeder Verkäufer bei einem so uneinsichtigen Käufer. Ich würde ihm weiter schreiben, dass Du Dir eine Klage wegen Verleumdung überlegst, falls er nochmal in diesem Ton antwortet. Schließlich seid Ihr in dem Moment Handelspartner, die sich auch respektvoll begegnen sollten.
Danke für die Info, dann hab ich mal en konkretes Datum.
Frag ihn einfach mal nach dem Gesetzestext zu seiner Behauptung und erklär ihm, dass er lieber nicht anfangen soll, dir Unwahrheiten zu unterstellen, weil dies für ihn rechtliche Konsequenzen haben kann. Und dass du davon ausgehst, dass die Sache jetzt geklärt ist.
Das hatte ich ihr bereits freundlich erklärt, dass da aktuell Streik ist und ich das ganze leider nicht beschleunigen kann, und sie sich doch bitte noch etwas gedulden soll.