Habe Ärger mit Bayrischem Inkassodienst - wer kann helfen?
Folgende Sachlage : Im Februar diesen Jahres hatte ich bei Shopapotheke.com eine Bestellung ausgelöst und die Ware auch erhalten.
Leider habe ich es übersehen die Rechnung zu begleichen. ( ich erhielt aber nie eine Mahnung o.ä. sonst hätte ich sicher schon früher reagiert )
Am 03.06. habe ich dann auf einmal die Rechnung gefunden und sofort am 04.06.14 eine Zahlung in voller Rechnungshöhe + 6 Euro für evtl. Kosten an die Versandapotheke geschickt.
Außerdem habe ich das dort auch per Mail umgehend mitgeteilt und mich nochmals höflich wegen des Zahlungsverzuges entschuldigt.
Als hätte ich den Ärger schon gerochen, flatterte mir am 05.06. ein Schreiben des BID ins Haus ( Datum vom 03.06. ) mit der Hauptforderung und etwa 100 Euro Zusatzkosten.
Dieses Schreiben habe ich umgehend beantwortet bzw. dort mitgeteilt,das die Zahlung am Vortag ohne Wissen eines evtl. anhängigen Inkassoverfahrens durch mich bereits gezahlt wurde.
Ich dachte, damit habe sich das erledigt. Die Shopapotheke ist der Meinung, mich 2 mal erfolglos gemahnt zu haben, die Kosten des Inkassodienstes seien noch zu entrichten - ich hatte explizit dort auch noch einmal per Mail darauf hingewiesen, das aufgrund der Schadensminderungspflicht die Inkassokosten für mich nicht in Frage kämen und aufgefordert, mir einen Nachweis über erfolgte Mahnungen zu erbringen.
Heute hatte ich nun Schreiben Nr. 2 im Kasten - dort wurde mir mitgeteilt, ich habe auf das 1. Schreiben nicht reagiert ( habe ich aber bereits - s.o. ) und solle doch nun endlich zahlen.
Auch die Shopapotheke ist der Meinung, die Inkassokosten sind noch zu tragen und ich solle mich mit dem BID dafür in Verbindung setzen, es würden dort nur die bereits geleisteten Zahlungen gemeldet.
Wie soll ich mich verhalten? Weitere Schreiben des BID ignorieren ? Zahlen, obwohl ich das nicht einsehe, nie gemahnt wurde und nochmal über 100 Euro einem Inkassounternehmen in den Rachen schmeißen ?
Bitte um viele konstruktive Vorschläge - besten Dank
4 Antworten
Würde folgendes Einschreiben empfehlen: "Wertes Inkassobüro. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Es gab nie Mahnungen, ich befand mich nicht in Verzug. Die Zahlungen wurden geleistet, bevor sie beauftragt wurden. Weitere Bettelbriefe bleiben unbeantwortet. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen. Zur Prüfung der Forderung senden Sie mir zu: Vollmacht im original und Vertragskopie des zwischen Ihnen und der Mandantin geschlossenen Vertrags."
Warum letzteres? Inkassos bieten sehr fot Flatrates an. Sie stellen dem Gläubiger nie eine Rechnung aus. Der Schaden, der hier behauptet wird, entsteht also nie. Und im Vertrag steht das auch so drin. Wieso also sollte man das also bezahlen, wenn es nie einen Schaden gibt?
kann man so machen, ja. Es ist eigentlich sogar fast egal, was man exakt schreibt. Das mit den personenbezogenen Daten sollte rein wie auch die Weitergabe, um Schufa-Einträge zu verhindern. Und dass man widerspricht.
Ignorieren kommt nicht gut. Ersten telefonisch bei der Apotheke melden. Und Sachverhalt klären. Zur not die 6 € zurück verlangen. 2. Beim BID melden. Dach verhält klären mit dem Verweis auf die Zahlung am genannten Tag.
Teile dem BID nochmals, letztmalig, schriftlich mit das für Dich durch Deine Zahlung vom 03.06. die Angelegenheit erledigt ist. Untersage gleichzeitig jede weitere Kontaktaufnahme (woran die sich ohnehin nicht halten), sowie die weitergabe Deiner Daten. Sämtlich dann noch kommenden Schreiben, nebst finsterer Drohungen, von der Inkassobude einfach ignorieren.
Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid, nichts was so aussieht, eintrudelt musst Du Wiederspruch einlegen.
Auf solche wichtigen Dinge niemals per Telefon oder Email reagieren. Immer per Post, Einschreiben mit Rückschein. Solche Unternehmen neigen dazu zu behaupten, das Emails nie angekommen und Telefonate nie stattgefunden haben.
Habe das jetzt mal so formuliert - ist das soweit okay ? - Verweis auf Schadensminderungspflicht des Auftraggebers sinnvoll ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück.
Es gab nie Mahnungen, ich befand mich nicht in Verzug.
Die Zahlungen wurden geleistet, bevor ich von Ihrer Beauftragung in Kenntnis gesetzt wurde.
Weitere Schreiben bleiben unbeantwortet.
Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien.
Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen. Zur Prüfung der Forderung senden Sie mir zu: Vollmacht im original und Vertragskopie des zwischen Ihnen und der Mandantin geschlossenen Vertrags.
Mit freundlichen Grüßen