Habe Ärger mit Bayrischem Inkassodienst - wer kann helfen?

4 Antworten

Würde folgendes Einschreiben empfehlen: "Wertes Inkassobüro. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Es gab nie Mahnungen, ich befand mich nicht in Verzug. Die Zahlungen wurden geleistet, bevor sie beauftragt wurden. Weitere Bettelbriefe bleiben unbeantwortet. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen. Zur Prüfung der Forderung senden Sie mir zu: Vollmacht im original und Vertragskopie des zwischen Ihnen und der Mandantin geschlossenen Vertrags."

Warum letzteres? Inkassos bieten sehr fot Flatrates an. Sie stellen dem Gläubiger nie eine Rechnung aus. Der Schaden, der hier behauptet wird, entsteht also nie. Und im Vertrag steht das auch so drin. Wieso also sollte man das also bezahlen, wenn es nie einen Schaden gibt?

trouble778 
Fragesteller
 18.06.2014, 16:53

Habe das jetzt mal so formuliert - ist das soweit okay ? - Verweis auf Schadensminderungspflicht des Auftraggebers sinnvoll ?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück.

Es gab nie Mahnungen, ich befand mich nicht in Verzug.

Die Zahlungen wurden geleistet, bevor ich von Ihrer Beauftragung in Kenntnis gesetzt wurde.

Weitere Schreiben bleiben unbeantwortet.

Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien.

Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen. Zur Prüfung der Forderung senden Sie mir zu: Vollmacht im original und Vertragskopie des zwischen Ihnen und der Mandantin geschlossenen Vertrags.

Mit freundlichen Grüßen

mepeisen  19.06.2014, 06:41
@trouble778

kann man so machen, ja. Es ist eigentlich sogar fast egal, was man exakt schreibt. Das mit den personenbezogenen Daten sollte rein wie auch die Weitergabe, um Schufa-Einträge zu verhindern. Und dass man widerspricht.

Ignorieren kommt nicht gut. Ersten telefonisch bei der Apotheke melden. Und Sachverhalt klären. Zur not die 6 € zurück verlangen. 2. Beim BID melden. Dach verhält klären mit dem Verweis auf die Zahlung am genannten Tag.

Teile dem BID nochmals, letztmalig, schriftlich mit das für Dich durch Deine Zahlung vom 03.06. die Angelegenheit erledigt ist. Untersage gleichzeitig jede weitere Kontaktaufnahme (woran die sich ohnehin nicht halten), sowie die weitergabe Deiner Daten. Sämtlich dann noch kommenden Schreiben, nebst finsterer Drohungen, von der Inkassobude einfach ignorieren.

Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid, nichts was so aussieht, eintrudelt musst Du Wiederspruch einlegen.

Auf solche wichtigen Dinge niemals per Telefon oder Email reagieren. Immer per Post, Einschreiben mit Rückschein. Solche Unternehmen neigen dazu zu behaupten, das Emails nie angekommen und Telefonate nie stattgefunden haben.