Muss ich bei einer Rechnung, die ich reklamiere weil teilweise schon bezahlt sofort den unstrittigen Betrag Zahlen?
Es geht um eplus, Inkasso und einen Anwalt der Geld von mir haben möchte, ich habe bereits die gesamtsituation hier geschildet und von Kevin einige gute Antworten bekommen: https://www.gutefrage.net/frage/ist-das-zulaessig-dass-der-kundenservice-das-inkasso-unternehmen-beauftragt-ohne-dass-die-klaerung-eines-sachverhalts-erfolgt-ist?foundIn=notification-center#answer-185137720
Ich habe das jetzt etwas eingegrenzt:
Die Forderung, weswegen ich Reklamiert habe, war schon bezahlt. Auf die Reklamation folgte sinngemäß mehrmals die Antwort dass ich das einfach nochmal bezahlen soll - auf die Aussage dass der Betrag bereits beglichen ist folgten nur Antworten die zeigten dass eplus die Zahlung wohl nicht gebucht hat. Nicht mein Problem.
Das Inkasso Büro vertritt die Meinung dass ich die Inkassokosten bezahlen soll, da ich den unstrittigen Betrag erst einen Tag nach verstreichen der Frist auf der dritten Mahnung gezahlt habe.
Nun ist es glaube ich entscheident, ob ich verpflichtet bin direkt den unstrittigen Teil der Rechnung zu zahlen - das hätte ich eigentlich tun sollen, um den guten Willen zu zeigen. Ich habe lediglich in der Nachricht zum eplus "Kundenservice" geschrieben, dass ich die anderen Beträge SOFORT zahle, wenn ich eine korrekte Rechnung bekomme.
Unverschämit ist auch, dass der Anwalt eine Geschäftsgebühr berechnet, und die Inkassokosten ebenfalls. Von den Inkassokosten wurden nach meinen Reklamationen beim Inkassobüro ca 110€ abgezogen, weil das Geld bereits an Eplus gezahlt war (4 Wochen bevor der erste Brief vom Inkasso kam)
Hilft es mir einen Schufa Eintrag zu vermeiden, wenn ich unter Vorbehalt zB 3€ (ges. Forderung 160,xx€) Überweise? Und diese dann zurück fordere wenn entschieden ist dass ich recht habe?
Ich hab echt Angst einen Schufa Eintrag zu bekommen. Denn ich möchte in 10 Jahren einen Kredit für eine kleine Wohnung aufnehmen. Und generell macht mich dieses Theme ziemlich mürbe, ich geh nach der Arbeit abends izur Schule und mach noch einen Abschluss im Bereich Betriebswirtschaft, zwar lerne ich da bald auch was über die Rechtslage etc, aber dieser Fall raubt mir machmal echt die Konzentration. Ich hätte fast mal bezahlt damit ich Ruhe hab, aber das ist falsch, wenn die keinen Gegenwind kriegen zocken die schamlos weiter alle Leute ab.
Schöne Grüße, S.
3 Antworten
Gegen eine Meldung an die Schufa hilft ein schriftlicher Widerspruch. Strittige Forderungen dürfen nicht eingetragen werden. Falls doch, macht sich der Eintragende schadenersatzpflichtig.
Mach dir nicht so viel Stress. Die Antwort von Kevin damals war sehr umfassend und gilt weiterhin uneingeschränkt. Ich würde dir empfehlen nunmehr Strafanzeige gegen das Inkassobüro zu erstatten. Ebenso beim zuständigen Amtsgericht den Entzug der Lizenz beantragen. Begründung: Das Inkassobüro beauftragt wiederum einen Anwalt - solche mutwillige Kostentreiberei ist verboten und ist gleichzeitig ein Beweis dafür, dass dem Laden die notwendige Sachkunde fehlt.
Auch wenn mir deine Gesamtsituation nicht ganz klar ist -
Wenn eine Rechnung korrekte und bestrittene Anteile enthält, sind ist der unbestrittene Teil fristgerecht zu zahlen.
Wenn vor Einschaltung des Anwalts die Forderung erledigt wurde - teils durch Zahlung, teils durch Korrektur durch den Rechnungssteller, dann kannst du die Forderungen von Inkassofirma und Anwalt komplett zurückweisen.
Die Inkassofirma darf mit strittigen Forderungen nicht beauftragt werden, weil die eh nichts klären können. (Die anderen Gründe, warum man Inkassoabzocker nicht bezahlen muss, braucht man hier also nicht bemühen)
Der Anwalt bekommt nichts, weil er erst tätig wurde, als die Forderung längst erledigt war. Außerdem ist seine Rechnung unzulässig, da sie die Inkassokosten zusätzlich enthält. Diese Abzock-Rechnung wird er ganz sicher keinem Richter erklären wollen.
Vielen Dank! Das entspannt mich ein wenig. Ich habe viel Papier gesammelt. Da kann man einiges, wenn nicht alles nachvollziehen. Wenn ich Strafanzeige stelle kann der oder die Beamtin mittels der Materialien feststellen, ob hier ein Straftatbestand vorliegt, somit kann ich mit der Strafanzeige nichts falsch machen, richtig? Ich bin sehr vorsichtig geworden..
Danke nochmal an alle, die sich hiermit beschäftigen
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