Muss ich bei einer Rechnung, die ich reklamiere weil teilweise schon bezahlt sofort den unstrittigen Betrag Zahlen?

3 Antworten

Gegen eine Meldung an die Schufa hilft ein schriftlicher Widerspruch. Strittige Forderungen dürfen nicht eingetragen werden. Falls doch, macht sich der Eintragende schadenersatzpflichtig.

Mach dir nicht so viel Stress. Die Antwort von Kevin damals war sehr umfassend und gilt weiterhin uneingeschränkt. Ich würde dir empfehlen nunmehr Strafanzeige gegen das Inkassobüro zu erstatten. Ebenso beim zuständigen Amtsgericht den Entzug der Lizenz beantragen. Begründung: Das Inkassobüro beauftragt wiederum einen Anwalt - solche mutwillige Kostentreiberei ist verboten und ist gleichzeitig ein Beweis dafür, dass dem Laden die notwendige Sachkunde fehlt.

Auch wenn mir deine Gesamtsituation nicht ganz klar ist -

Wenn eine Rechnung korrekte und bestrittene Anteile enthält, sind ist der unbestrittene Teil fristgerecht zu zahlen.

Wenn vor Einschaltung des Anwalts die Forderung erledigt wurde - teils durch Zahlung, teils durch Korrektur durch den Rechnungssteller, dann kannst du die Forderungen von Inkassofirma und Anwalt komplett zurückweisen.

Die Inkassofirma darf mit strittigen Forderungen nicht beauftragt werden, weil die eh nichts klären können. (Die anderen Gründe, warum man Inkassoabzocker nicht bezahlen muss, braucht man hier also nicht bemühen)

Der Anwalt bekommt nichts, weil er erst tätig wurde, als die Forderung längst erledigt war. Außerdem ist seine Rechnung unzulässig, da sie die Inkassokosten zusätzlich enthält. Diese Abzock-Rechnung wird er ganz sicher keinem Richter erklären wollen.

Vielen Dank! Das entspannt mich ein wenig. Ich habe viel Papier gesammelt. Da kann man einiges, wenn nicht alles nachvollziehen. Wenn ich Strafanzeige stelle kann der oder die Beamtin mittels der Materialien feststellen, ob hier ein Straftatbestand vorliegt, somit kann ich mit der Strafanzeige nichts falsch machen, richtig? Ich bin sehr vorsichtig geworden..

Danke nochmal an alle, die sich hiermit beschäftigen

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