Hab ich Anspruch bei 450Euro Basis in den Betriebsferien Lohn zu bekommen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich beantworte nur einmal den rein rechtlichen Aspekt.

Hier sind einige Dinge zu beachten, denn ganz so einfach kann es sich Dein Arbeitgeber nicht machen:

1. Betriebsferien (wenn man das in Deinem Fall denn so bezeichnen will) darf der Arbeitgeber nicht nach Lust und Laune anordnen: "Ich hab' mir das verdienst", ist keine Begründung.

2. Betriebsferien müssen rechtzeitig angeordnet werden; regelmäßig heißt das: vor Beginn des Urlaubsjahres. Der Arbeitgeber hätte Dir also spätestens Ende 2014 mitteilen müssen, dass er gedenkt, das Lokal Ende September für 3 Wochen zu schließen (weil dann beispielsweise "nichts los" ist).

3. Wenn es Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern gibt, dürfen Betriebsferien nichts außerhalb der Schulferien angeordnet werden.

4. Der Arbeitgeber darf in der Regel zeitlich nur über 3/5 des Dir zustehenden Urlaub bestimmen, denn grundsätzlich gilt als "Muss"-Bestimmung die Regelung des Bundesurlaubsgesetzes BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 1, 1. Halbsatz:

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen [...].

Wenn diese Voraussetzungen für die Anordnung von Betriebsurlaub nicht gegeben sind, dann kann Dein Arbeitgeber zwar "gerne" sein Lokal schließen, wenn er meint, das tun zu sollen, weil er es "sich verdient" hat.

Dann allerdings muss er Dich trotzdem bezahlen, ohne dass Du dafür Deinen Urlaub einsetzen musst, denn er gerät durch sein Handeln in den sogenannten "Annahmeverzug" nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" Satz 1:

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Mit anderen Worten: Du bist dann so zu bezahlen, als hättest Du "normal" gearbeitet, musst die tatsächlich nicht geleisteten Arbeitszeiten aber auch nicht nachholen.

Selbstverständlich ist die Situation bei Saisonbetrieben eine ganz andere.

So weit die rein rechtliche Lage.

Wie Du damit allerdings gegenüber Deinem Arbeitgeber agieren willst oder kannst, ist dann noch eine ganz andere Frage, besonders dann, wenn es - wie wohl bei Dir - einen unmittelbaren sozialen Kontakt zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber als Person gibt; den "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei völlig verschiedene Dinge!

Dir steht ebenso bezahlter Urlaub zu, wie allen anderen Leuten auch. Der Mindesturlaub ist bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage und bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage. Insgesamt also 4 Wochen.

Du hast ja auch Urlaub. Und den musst du dann halt (teilweise) auch in den 3 Wochen nehmen.

Nebenbei bemerkt: Kein Arbeitsvertrag? Das klingt nach Schwarzarbeit.

tanja160178 
Fragesteller
 05.09.2015, 16:12

Nein,bin auf 450 euro angemeldet.Bekomm ja auch Abrechnungen wenn ich die brauch

Nordseefan  05.09.2015, 16:14
@tanja160178

Ich wollte dich nicht angreifen, klang halt verdächtig. Aber trotzdem: Besorg dir einen Vertrag, so bist du auf der sicheren Seite. Ohne Vertrag zu arbeiten kann riskant sein.

Familiengerd  05.09.2015, 17:20

Nebenbei bemerkt: Kein Arbeitsvertrag? Das klingt nach Schwarzarbeit.

Erstens gibt es "kein Arbeitsvertrag" nicht; wenn es keinen schriftlichen gibt, dann auf jeden Fall einen mündlichen oder alleine schon aufgrund von Arbeitsangebot und Arbeitsannahme entstandenen.

Zweitens ist "keine Arbeitsvertrag" (also kein schriftlicher) kein Indiz für Schwarzarbeit; Schwarzarbeit ist dann gegeben, wenn keine Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden.