400 Euro Job: Urlaub lt. Vertrag schon mit Lohn abgegolten

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Auch wenn es nicht auszurotten ist, Geringfügig Beschäftigten keinen bezahlten Urlaub und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu gewähren, ist es gesetzlich natürlich nicht zulässig. Was ich bisher noch nicht erlebt habe ist, dass ein Arbeitgeber zu dieser Frechheit auch noch dämlich genug ist, das in den Vertrag rein zu schreiben!? Ich kenne jedoch Verträge in denen mit der Zahlung des Aushilfslohns zusätzliches Urlaubs-( und evtl. Weihnachts)geld als bereits abgegolten gelten sollen. Das ist widerum zulässig und ich würde zunächst mal unter einem Vorwand - Vorlage bei irgendeinem Amt - dringend um eine Kopie meines Vertrages bitten und nochmal genau nachschauen.

Die Angaben im Arbeitsvertrag entsprechen nicht den Regeln des Arbeitsrechts. Geringfügig Beschäftigte haben die gleichen Rechte und Pflichten wie in Vollzeit Beschäftigte.

Das gilt für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub sowie Entgeltfortzahlung
bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall bis max sechs Wochen und bei Arbeitsausfall an Feiertagen.Bezahlt werden natürlich nur die Tage,an denen man hätte arbeiten müssen, wenn man nicht arbeitsunfähig wäre.Bei den Feiertagen ist die Anspruchsvoraussetzung erfüllt,wenn der Feiertag auf einen Tag fällt,an dem man sonst regelmäßig zur Arbeit eingeteilt ist.

Außerdem gilt,wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart wurde,die gesetzliche Kündigungsfrist lt. § 622 BGB.

Nähere Informationen findest du hier: www.minijob-zentrale.de

Genau in dieser Situation bin ich zur Zeit auch. Habe keinen schriftlichen Arbeitsvertrag ( 400 Euro Job) Als ich danach fragte, sagte mir mein Chef- wo kommen wir denn da hin wenn sich der Arbeitgeber jedes mal an die Gesetze des Gesetzesgebers hält. ich bekomme 7,50 Euro für Betriebstoiletten putzen. Habe auch schon 2 Lohnzettel erhalten. Wenn ich einen Arbeitsvertr. möchte mit bezahlten Urlaub und Feiertagen usw. dann nur bei einer Lohnkürzung. Ansonsten sagte mir mein Chef das solche Sachen schon in den 7,50 Euro abgegolden sind.

Einen Fachartikel oder sonstiges kann ich dir grad nicht liefern,trotzdem ist dieser Vertrag tatsächlich ,so, unwirksam.Du hast Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und für diesen Betrieb seit ihr nur billige Mitarbeiter,das sind Ausbeuter.Würd ich mir nicht gefallen laßen.Ihr könnt vors Arbeitsgericht ziehen und bekommt zu 100% recht.Laßt euch doch nicht ausbeuten!

Autoandre  16.01.2013, 10:02

Das Problem ist doch das die meisten der geingfügig Beschäftigten Ihren Job und das Einkommen daraus brauchen. Wer setzt dann das aufs Spiel und zieht vors Arbeitsgericht? Das ist mit Sicherheit zu 99% Utopie das der Arbeitnehmer in einer laufenden Beschäftigung gegen den Arbeitgeber vor Gericht zieht. Gesetze ohne Kontrolle seitens dem Gesetzgeber bringen nix, das weiss dieser ganz genau und setzt dieses Mittel auch gezielt ein um hier z.B. Unternehmer zu schützen. Wenns um die eigenen Vorteile geht wie z.B. Schwarzarbeiter oder den Bezug von irgendwelchen Sozialleistungen dagegen, da wird alles doppelt und dreifach kontrolliert.

Ges etzliche Mindestanforderungen wie Lohnfortzahlung und Urlaubsanspruch können nicht per Vertrag ausgeschlossen werden. Ein Vertrag der dir nicht ausgehändigt wird, existiert auch nicht, Dann gelten sowieso die gesetzlichen Bestimmungen.