Hab Bewehrung und jetzt beim schwarzfahren erwischt :(
Hallo Leute,
Ich war 1,5 Jahre inhaftiert und wurde am 27.01.2011 auf Bewährung entlassen ! Als ich einen Termin bei der Bewährungshilfe hatte, habe ich erst vor kurzem eine Arbeit angenommen und hatte natürlich noch kein Geld. Deshalb bin ich, so dumm wie ich bin schwarz mit der S-Bahn gefahren! Ich wurde erwischt und habe jetzt ein paar Monate später einen Brief der Bundespolizei mi einer Strafanzeige wegen erschleichen von Leistungen bekommen!!!!!! Meine frage ist, ob meine Bewährung jetzt WIDERRUFEN wird ????????????? Ich habe jetzt eine Arbeit angenommen in der ich echt gut verdiene, ich bin dabei meine Schulden von 12.000 Euro zu bezahlen und hab eine Freundin die ich über alles liebe und mit der ich zusammen wohne. Sozusagen geht mein Leben gerade aufwärts und jetzt kommt sowas!! Ich hab mir geschworen ein normaler friedliebender Mensch zu werden !! Ich hoffe IHR könnt mir helfen !! Ich hab keine lust ,dass was ich mir jetzt aufgebaut habe, wieder aufzugeben !!
GRUß DANIEL
7 Antworten
Grundsätzlich kann JEDE Straftat dazu führen, daß die Bewährung widerrufen wird. Und Schwarzfahren ist eine Straftat - Erschleichen von Leistungen. Allerdings muß die Straftat auch dazu führen, daß das Vertrauen des Gerichts in den Verurteilten, daß er sich zukünftig straffrei führen wird, absolut erschüttert ist. Das wird man bei Beförderungserschleichung in der Regel nicht annehmen können, da es sich hier um eine Straftat am alleruntersten Rand der Kriminalitätsskala handelt. Es ist hier deshalb von einer Geldstrafe und einer Verlängerung der Bewährungszeit auszugehen. Wenn es doch zu einem Bewährungswiderruf kommt, lohnt in jedem Fall eine sofortige Beschwerde dagegen, damit die Sache beim Landgericht noch mal geprüft wird. Aber Dein Bewährungshelfer wird Dich dazu ganz sicherlich auch kompetent beraten können.
Danke, manche von euch haben mir echt sehr viel geholfen, ich hoffe das echt alles gut geht ;)
Danke, manche von euch haben mir echt sehr viel geholfen, ich hoffe das echt alles gut geht ;)
Soso, und ein Vergehen ist keine Straftat? http://dejure.org/gesetze/StGB/12.html
Schwarzfahren wird als Ordungswidrigkeit eingestuft. siehe http://dejure.org/gesetze/OWiG/1.html
wenn die eine Strafanzeige erstattet haben, dann musst du abwarten, was der Richter sagt und solltest mit deinem Bewährungshelfer darüber sprechen.
Ich selbst bekam vor kurzem meine erste Strafanzeige (Beleidigung und Bedrohung in einem Online Chat) und musste selbst zur Kripo. Ich sagte, dass der andere angefangen hat. Leider hatte er beweise und zeugen, ich aber nicht. Da es mein Erstvergehen war, entschied der Staatsanwalt, dass das verfahren fallen gelassen wird, wenn ich 10 Stunden gemeinnützige Arbeit leiste. Wenn ich mir nochmal was zu schulden kommen lasse, kommt es aber zum Gerichtsverfahren!
Jetzt kommt wieder der doofe Zeigefinger aber du weißt doch selbst was Bewährung heißt oder? Ich denke hier gibt es jetzt nur eine Möglichkeit sich als erstes mit deiner Bewährungshilfe in Verbindung zu setzen.Und sich wirklich einen Rechtsanwalt an die Seite nehmen der das versucht abzufangen.Schließlich hast du nicht unbedingt Vorsätzlich gehandelt, sondern aus einer Geldnot heraus oder? Das könnte beim Gericht unter Umständen mit berücksichtigt werden. Aber alleine wirst du das nicht schaffen sich durch diesen §Wald zu lesen. Viel Glück und finde ich gut das du ein neues Leben anfangen möchtest.;-)))
sprich bitte schnellstens mit deinem Bewährungs-Helfer darüber- ich denke, du wirst das so nieee mehr tun wollen , sag ihm/ihr, dass dies als "Startsünde" zu sehen sei, du musstest dich erst wieder voll in der "Welt" lernen, zurecht zu finden ..etc. , und zeige deinen guten Willen für die Zukunft. Ich glaube daran, so, wie du schreibst, machst du einen sehr guten Eindruck! Alles Gute.
Hmm ja danke :) Ich mein das wirtlich alles ernst und ich hoffe der Richter sieht das genau so wie Du/Ihr Danke
Frag das doch mal Deinen Bewährungshelfer. Ich weiß noch nicht mal, warum Du Monate später so ein Schreiben bekommst, normalerweise zahlt man doch gleich ein Bußgeld oder überweist es. Wenn es eine direkte Anzeige ist, kann ich mri allerdings schon vorstellen, dass die Bewährung nun widerrufen wird, aber sicher bin ich natürlich nicht, da kenne ich mich nicht aus.
Nur mal zur Info, Schwarzfahren ist KEINE Straftat, sondern ein Vergehen...