Guten Tag, ich möchte gerne das Nachbargrundstück kaufen.?

6 Antworten

Ich gehe davon aus, dass dir der jetzige, im Grundbuch eingetragene Eigentümer namentlich bekannt ist, du nur keine Anschrift von ihm hast, oder?

Sind die Angehörigen Erben des Eigentümers und wollen auf die Erbschaft verzichten oder wie meinst du das?

Es könnten möglicherweise Erben im Ausland vorhanden sein. Das muß alles geprüft werden. Können weder hier in Deutschland noch im Ausland Erben gefunden werden, erbt der Staat, dem du das Grundstück abkaufen könntest.

Auf jeden Fall wird es eine sehr langwierige Angelegenheit werden, bis die Eigentumsverhältnisse geklärt sind. Es kann einige Jahre dauern.

Perseus75 
Fragesteller
 02.04.2017, 10:45

das problem ist,der eigentümer der im grundbuch steht,ist verstorben.ich weiss nur das die frau noch lebt aber die von der ganzen sache nichts mehr wissen will.leider erreiche ich diese frau nicht ,so das ich es über das grundbuchamt klären könnte.gibt es vlt rechtliche schritte wo wir einlegen können?ja das wird was kosten aber gibt es sowas?

Mignon5  02.04.2017, 10:53
@Perseus75

Meines Wissens (ich kann mich irren, bin keine Rechtsanwältin!) gibt es ein sogenannten "Aufgebotsverfahren", mit dem die Eigentumsverhältnisse festgestellt werden können. Das heißt es würden durch Veröffentlichungen im Bundesanzeiger und an anderen öffentlich zugängigen Plätzen (Gerichtsgebäude usw) Aushänge gemacht werden. Inhalt wäre, dass sich die Eigentümer bzw. die Erben innerhalb einer festgelegten Frist melden müssen.

Normalerweise meldet sich niemand, denn wer liest schon den Bundesanzeiger bzw. die Aushänge.

Dann wird irgendwann festgestellt, dass es "keine" Eigentümer mehr gibt und der Staat erbt das Grundstück.

Offenbar gibt es eine Erbin, nämlich die Ehefrau des verstorbenen Eigentümers und Kinder, soweit vorhanden. Wenn die Ehefrau lebt und von der ganzen Sache nichts mehr wissen will, kannst du gar nichts machen.

Die Frau müßte ja praktisch enteignet werden. Das geht nicht.

Du hast leider im Augenblick nach meiner Auffassung überhaupt keine juristische Möglichkeit, an das Grundstück heranzukommen. Wenn, nur über die Ehefrau bzw. die Erben des verstorbenen Eigentümers.

Mignon5  02.04.2017, 11:05
@Mignon5

Nachtrag:

auf dem grundstück stehen ein altes wohnhaus was sehr baufällig schon ist und droht irgendwann mal einzufallen,auf unser haus

Der Eigentümer ist natürlich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr ausgeht. Da dies bei dir offenbar der Fall ist, solltest du die zuständige Baubehörde informieren. Welche Möglichkeiten das Amt hat, weiß ich leider nicht, aber das wird man dir sagen.

Perseus75 
Fragesteller
 02.04.2017, 11:07
@Mignon5

danke schön für deine schnelle antwort

Du kannst beim Katasteramt anfragen.

Erkundige Dich beim Grundbuchamt.

danke erstmal.

ich möchte das jetzt mal genau erklären.wir haben ein haus übernommen und würden wegen garten und für unsere hunde das nachbargrundstück kaufen wollen.die besitzer sind vor 25 jahren nach ungarn ausgewandert,wohin genau weiss ich leider nicht.auf dem grundstück stehen ein altes wohnhaus was sehr baufällig schon ist und droht irgendwann mal einzufallen,auf unser haus.ich habe schon mal mit dem grundbuchamt telefoniert und die haben gesagt,dass nur er im grundbuchamt steht.der besitzer ist aber verstorben und die frau will von dieser ganzen sache hier in deutschland nichts mehr wissen.

wir möchten das grundstück sehr gerne haben,gibt es da vlt rechtliche schritte die man da einschlagen kann?

Wenn können Dir nur die Verwandten bzw. Erben des Grundstückseigentümers weiterhelfen.