Durchgangsrecht Nachbar

6 Antworten

Der jetzige Besitzer möchte das Durchgangrecht jedoch nicht aus dem Grundbuch streichen lassen.

Tja, und ohne sein Einverständnis, wird es auch nicht gestrichen werden.

Gibt es eine Chance dagegen vorzugehen oder müssen wir das akzeptieren?

Ihr könnt ihm ja Geld anbieten, wenn er bereit wäre, seine Meinung zu ändern. Je nach Höhe der "Entschädigungssumme" ist er eventuell "käuflich".

Wenn das Durchgangsrecht für den jeweiligen Eigentümer des anderen Hauses in Eurem Grundbuch eingetragen ist, könnt ihr meiner Meinung nach nichts dagegen machen.

Im Grundbuch wurde dementsprechend ein Durchgangrecht für das hintere Haus (ohne Namen) festgehalten.

Also wurde hier ein Wegerecht für das herrschende Grundstück eingeräumt, welches unabhängig vom jeweiligen Eigentümer besteht.

Der jetzige Besitzer möchte das Durchgangrecht jedoch nicht aus dem Grundbuch streichen lassen.

Dann ist das so. Die Löschung dieser Grunddienstbarkeit im Grundbuch geht nur mit Zustimmung des Rechteinhabers.

Das Nachbarhaus ist ebenfalls an die Wasserversorgung im vorderen Haus angeschlossen, das heißt, die Leitungen und der Wasserzähler sind in unserem Keller.

und Ihr wollt das Haus abreißen und neu bauen? Hier muss im Zuge des Bauantrags geregelt werden, wie die künftige Versorgung realisiert wird.

An dieser Frage haben sich schon viele Nachbarn zerstritten und Mediatoren vergeblich bemüht. Da hilft nur sachkundiger juristischer Rat und eventuell sogar ein Prozess zur Klärung der Rechtslage. Jeder Fall liegt anders. Deshalb kann Dir hier auch niemand einen wirklich fundierten Rat geben.

Sie können versuchen, dem Berechtigten für die Erteilung einer Löschungsbewillgiung Geld anzubieten, sofern aus der ursprünglichen Eintragungsbewilligung keine andere Möglichkeit erkennen wäre, welche das Recht löschen ließe - z.B. neu geschaffener eigen Zugang etc.).