Gutachter will in die Wohnung

17 Antworten

Wenn schon ein Makler die Wohnung auch besichtigen möchte, kannst du davon ausgehen, dass die Wohnung verkauft werden soll. Nur bei einem Gutachter, hätte ich gesagt, die Vermieterin braucht Geld und möchte eine Hypothek aufnehmen.

Laut neuester Rechsprechung hasst du als Mieter aber unbedingt ein Vorkaufsrecht, falls ein Verkauf geplant ist.

Du solltest Kontakt mit deinem Vermieter aufnehmen, dann weisst du woran du bist.

Was kann der Grund sein?

Der Kreditgeber (die Bank) will wissen ob der Kreditnehmer (die Vermieterin) pfleglich mit der finanzierten Sache (der Wohnung) umgeht und ob der Zustand sich nicht verschlechtert hat.

Dazu schicken Banken die eine Immo finanziert haben alle paar Jahre, bei mir sind es 3, einen Gutachter.

Also nichts Schlimmes.

Rein lassen mußt Du den Gutachter, Fotos zulassen aber nicht. Bestenfalls von relativ neutral eingerichteten Räumen wie z. B. Bad oder HWR.

Ein geplanter Verkauf ist allerdings auch nicht auszuschließen.

janfred1401  28.01.2015, 12:05

Habe jetzt seit 15 Jahren eine Wohnung. Es war noch nie jemand von der Bank oder ein Gutachter in der Wohnung. Den schickt die Bank höchstens, wenn die Wohnung schon mit Hypothek belastet ist und der Eigentümer noch mehr Geld von der Bank möchte/braucht.

HansHabermann  28.01.2015, 11:56

ich hab ein einziges mal einen gutachter gesehen, kurz nach erwerb

dann nie mehr

Was kann der Grund sein?

Da sich eine Immobileinmaklerin befasst, liegt es nahe, dass die Wohnung verkauft werden soll.

Muss ich den reinlassen und Fotos machen lassen?

Der Vermieter hat das Recht auf Besichtigung der Wohnung, aber nur wenn er es reichtzeitig anmeldet und den Grund dafür benennt.

Fotografieren verboten!

Der Vermieter ist nicht berechtigt, anläßlich einer Wohnungsbesichtigung ohne Erlaubnis des Mieters in der Wohnung zu fotografieren oder eine Videoaufzeichnung anzufertigen, um deren Zustand festzuhalten. AG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 1998, Az: 33 C 2515/97 - 67, 33 C 2515/97, NZM 1999, 121-122

Weiteres zu Besichtigung unter:

www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

Vielleicht geht es aber auch um einen Kredit von einer Bank.

MfG

Johnny

Lass dir immer die Ausweise zeigen oder ggf Namen und Adresse notieren. Beim Vermieter , wenn du ihn kennst, sicherlich nicht aber Menschen die du noch nie gesehen hast und sich als Gutachter oder so vorstellen, würde ich mir den Ausweis zeigen lassen

Bevor der Vermieter, der Ihr alleiniger Vertragspartner aus dem Mietverhältnis ist, sich nicht in klärender Weise über einen Grund selber mit Ihnen in Verbindung gesetzt hat, lassen Sie niemanden in Ihre Wohnung, den Sie nicht kennen oder der nach Ihrer Auffassung dafür keinen Grund hat.

Solange brauchen Sie auch auf irgendwelche Bemühungen Dritter zur Wohnungsbegehung nicht zu reagieren!