Gutachter vom Amtsgericht bestellt wer zahlt die Gebühren in der Zwangsversteigerung?
die Bank hatte seinem Kunden Xdie Immobilienfinanzierung gekündigt und die Zwangsversteigerung beim Amtsgericht beantragt.Das Amtsgericht schickt einen Sachverständigen und dessen Kosten müssen noch bezahlt werden.Die Zwangsversteigerung wurde frühzeitig eingestellt. Die Bank hat die offenen Beträge aus dem Erlös erhalten, die ein Investor bedient hatte.
Nach 6 Wochen sendet das Amtsgericht die Gebühren des Gutachtens an die Bank und diese an den ehemaligen Kunden X weiter....Dieser sagt sich kann nicht sein, das er das bezahlen muss da er nie einen Gutachter bestellt hat.Das soll die Bank gefälligst selbst zahlen.Schließlich wurden ja alle Posten schon bezahlt.Der Investor ist ja nun der neue Eigentümer und die Bank hat somit ja keine Sicherheiten mehr.
Wer muss diese Gutacherrechnung bezahlen???
2 Antworten
Erst einmal haftet die Bank als Antragstellerin dem Gericht gegenüber für die Auslagen und Gerichtskosten. Die Frage ist, ob die Bank sich die Kosten vom Kunden/Schuldner wiederholen kann.
Grundsätzlich trägt der Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung, wenn sie notwendig waren. Hier wird es also darauf ankommen, ob die Bank die Zwangsversteigerung zu Recht betrieben hat. Das würde ich bejahen, zumindest wenn ich deine Schilderung zur nachträglichen Zahlung richtig verstanden habe.
War X im Verzug bzgl. seines Vertrages ? Wenn ja, dann hat X den Gutachter zu bezahlen, da die Bank diesen berechtigt beauftragen konnte.