Gutachter vom Amtsgericht bestellt wer zahlt die Gebühren in der Zwangsversteigerung?

2 Antworten

Erst einmal haftet die Bank als Antragstellerin dem Gericht gegenüber für die Auslagen und Gerichtskosten. Die Frage ist, ob die Bank sich die Kosten vom Kunden/Schuldner wiederholen kann.

Grundsätzlich trägt der Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung, wenn sie notwendig waren. Hier wird es also darauf ankommen, ob die Bank die Zwangsversteigerung zu Recht betrieben hat. Das würde ich bejahen, zumindest wenn ich deine Schilderung zur nachträglichen Zahlung richtig verstanden habe.

War X im Verzug bzgl. seines Vertrages ? Wenn ja, dann hat X den Gutachter zu bezahlen, da die Bank diesen berechtigt beauftragen konnte.