Gutachter für Nachmessen einer Wohnung?

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die kostenfrage kannst du beim mieterverein klären, der kann dir auch gleich die adressen der leute mitteilen, wenns vor gericht geht und du recht bekommst, kann es sein das der vermieter die kosten erstatten muss. lg.linse1

oevi53  16.03.2010, 22:38

Es gibt aber eine Tolleranzgrenze. Die Bude muß schon mindestens 10 % kleiner sein, als angegeben, sonst keine Chance gegen Gericht. Urteil vom BGH

wunhtx  16.03.2010, 22:42

Der VM kann ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten anerkennen, er muss es nicht.

Wenn er, wenn z.B. über die Wohnfläche gestritten wird, der Mieter legt ein privates Gutachten vor, das Ergebnis anerkennt, muss er trotzdem keine Kosten übernehmen.

Weshalb einen Gutachter?
Wenn ich als Mieter der Meinung bin, meine Wohnung hat weniger (min.10%) Quadratmeter Wohnfläche als angegeben, dann kürze ich die Miete, hier steht also der Vermieter in der Beweispflicht, das dem nicht so ist.
Entweder ist der Vermieter im Recht, dann klagt er und muss es beweisen, oder ich als Mieter habe recht und kürze die Miete.
Das kostet mich keine Kohle.

albatros  17.03.2010, 11:14

Genauso, wie malkias Vorschlag, ist es die optimalste Lösung, sie war mal wieder schneller als ich, spare mir nun meine Antwort.

Wer vor Gericht ein Gutachten benötigt, wird oft überrascht werden, wenn er dieses privat in Auftrag gibt.

Wenn die Gegenseite das Gutachten nicht anerkennt, was in solchen Fällen üblich ist, wird vom Gericht ein Gutachter bestellt.

Die Kosten liegen zwischen 400 - 800 €. Es wird der Zeitaufwand verrechnet - beim Privatgutachten.

Frage, da offenbar ein Verfahren anhängig ist-

Geht es um ein spezielles Mietwertgutachten oder

nur um die Berechnung der Wohnfläche als Teil des Verfahrens.

LittleArrow  17.03.2010, 00:46

Du meinst also, dass die Kosten des Privatgutachtens am Mieter hängen bleiben, wenn das Gericht noch einen eigenen Gutachter bestellt. Deshalb kann man sich den eigenen Gutachter sparen oder?

wunhtx  17.03.2010, 09:24
@LittleArrow

Richtig, so sehe ich dies. Und so ist es auch.

Begründung: Wer ein Gutachten in Auftrag gibt und nicht vorher die Kostenfrage mit der Gegenseite abklärt

( was man jederzeit vereinbaren kann als Bedingung eines privaten Gutachtens, wobei sich beide Seiten dann auch vereinbaren sollten, dass sie das Ergebnis anerkennen und sich entweder die Kosten teilen oder der Verantwortliche trägt die Kosten )

kann in einem Rechtsstreit diese Kosten nicht geltend machen, wenn vom VM das Privatgutachten nicht anerkannt wird und insbesondere dann nicht, wenn das Gericht einen Sachverständigen als Gutachter bestellt.

Wobei - was aber nicht heisst, dass dies in einem Urteil erfolgt - Richter oft die vorgelegten Unterlagen sichten, wenn sie als Beweismittel eingeführt werden und schon auch wertend im Mietrecht bei Mietpreisberechnungen, Streit über die Wohnflächen oder Lärmbelästigungen die Höhe der Kosten eines gerichtlich bestellten Gutachters mit dem finanziellen Ergebnis vergleichen und auf Vergleiche hinarbeiten.

Wenn das Gutachten ergibt, dass der Vermieter dich betrogen hat, muss er natürlich dieses B eweissicherungsverfahren auch bezahlen. Wenn sich allerding rausstellt, dass die qm korrekt berechnet sind, musst du selbst zahlen.

Ich empfehle Ihnen, vergessen Sie den Gutachter. Messen Sie selber nach, unter Berücksichtigung der 2 Berechnungsformel (google). Wenn die Grundfläche 10% vom tatsächlichen Wert differiert, kündigen Sie Ihrem VM die Mietminderung an. MfG