Speditionen - Definition 'sachgemäße Verpackung' und Verpflichtungen bei 'Vorsicht zerbrechlich'
Guten Tag,
in einem Industrieunternehmen in dem wir täglich waren per Spedition national sowie international versenden nimmt ab und an auch mal etwas auf dem Transportweg Schaden oder gerät in Verlust.
In meinem aktuellen Fall ist eine Palette auf dem Weg ins Ausland zu Bruch gegangen, und somit beschädigt beim Kunden angeliefert worden.
Ich hätte gerne mal gewusst wann hier die Transportversicherungen der Spediteure so IN DER REGEL haften. Und wann das Unternehmen selber auf den Kosten sitzen bleibt. Was bedeutet z.B. eine 'sachgemäße Verpackung'. Gut, dies kann sich sicher jeder mit ein wenig gesunden Menschenverstand selber beantworten. Aber gibt es hier Gesetzestexte die dieses genau Formulieren?
Weiter, welche rechtliche Handhabe habe ich wenn ich meine Palette mit einer Kennung wie 'Vorsicht zerbrechlich' kennzeichne, und diese beschädigt wird?
Sind die Spediteure dazu verpflichtet solch gekennzeichneten Packstücke auch ordnungsgemäß zu händeln? Auch hier wäre Interessant ob es dazu eine gesetzliche Regelung gibt.
Wichtig sind mir Paragrafen oder ähnliches damit ich mit Fakten unseren aktuellen Sachverhalt klären kann. National sowie international ist interessant für mich.
Ich hoffe hier kann jemand helfen.
Bis dann.
2 Antworten
Sachgemäße Verpackung heißt, dass es so verpackt sein muß, dass es starkes Schütteln oder auch einen Sturz aus einem Meter Höhe aushält.
Wann und in welcher Höhe der Spediteur haftet, findest Du in den jeweiligen AGB des Spediteurs mit dem Ihr zusammenarbeitet. Dort finden sich sicher auch noch weitere Hinweise, wie verpackt werden muß.
Der Hinweis "vorsicht zerbrechlich" ist lediglich ein Hinweis. Du kannst nicht davon ausgehen, dass dieses Paket dann vorsichtiger befördert wird. In den Logistikzentren wird ja maschinell gearbeitet, und da wird dieses Paket dann behandelt wie alle anderen auch. Lediglich der Mensch, der dieses Paket in die Finger bekommt, geht vielleicht etwas vorsichtiger damit um. Eine Garantie ist dieser Hinweis aber nicht. Deshalb muß es besonders sorgfältig verpackt werden.
Ansonsten wie gesagt mal in die AGB des Spediteurs schauen.
Es kommt bei diesem Fall auch darauf an nach welchem Gesetz bzw Vorschriften der Vertrag geschlossen wurde. Wenn es per Fernverkehr mit einer Deutschen Spedition geht sind es wahrscheinlich die ADSp, wenn es über Sammelgut geht dann womöglich auch CMR, kommt darauf an. Bei der Verpackung lässt sich immer drum streiten. Es kommt darauf an was es für Ware ist, und wodurch diese kaputt gegangen ist. Beispiel hierführ ist eine Glassscheibe: Ragt diese über die Palette hinaus, wird wohl auf Verpackungsmangel berufen. Vil. Kannst du ja nähere Informationen zu der Ware geben, oder evtl. auch ein Bild von einem Beispiel machen. Ich müsste dir dann sagen können ob es sich offensichtlich um einen Verpackungsmangel handelt, ob darüber gestritten werden kann oder ob diese bestens verpackt wurde.