Gültigkeit der Haftpflicht für Therapiehund

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist in jedem Fall sinnvoll, der Versicherung die Nutzung des Hundes als Therapiehund anzuzeigen. Viele Versicherungen bieten inzwischen vergünstigte Tarife für Hunde mit bestimmter Ausbildung (Therapiehund, Rettungshund... ) an, es könnte sich also auch lohnen.

Tust du das nicht, läufst du Gefahr, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt, weil ihr das besondere Risiko - das zweifelsohne besteht - nicht angezeigt wurde.

veritas55 
Fragesteller
 26.03.2013, 21:38

So wirklich hilfreich war leider keine der Antworten weil ich die Frage selbstverständlich mit meinem Versicherungsvertreter besprechen werde, aber deine Antwort war die freundlichste und es könnte ein guter Hinweis sein, bei verschiedenen Versicherungen nach einem Sondertarif zu fragen. Danke !

Hallo veritas55,

als Hundehalterin sollten Sie zunächst einmal auf jeden Fall eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, auch wenn Sie selbst davon ausgehen, dass Ihr Tier keinen Schaden anrichtet. Bei dieser sollten Sie sich dann nach dem genauen Deckungsumfang erkundigen. Nur so können Sie sichergehen, dass Ihr Versicherer Ihnen auch den gewünschten Versicherungsschutz einräumt. Da ich den Umfang Ihres Vertrages nicht kenne, kann ich die Frage nur bedingt beantworten. Im Regelfall sind Sie als Tierhalter im Rahmen der Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert, wenn Sie nicht gewerbsmäßig tätig sind. Zudem sind Schäden ausgeschlossen, die Sie im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit verursachen. Daher sollten Sie sich erkundigen, ob Ihr Versicherer, ohne genaue Kenntnis über den Einsatz Ihres Hundes, Versicherungsschutz gewährt. Unter Umständen verfügt das Pflegeheim über eine Haftpflichtversicherung, über die man auch einen Hund mitversichern kann, der für Therapiezwecke eingesetzt wird.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

veritas55 
Fragesteller
 27.03.2013, 20:17

Hallo Herr Gabriel,

vielen Dank für Ihren professionellen Rat !

Eer Hinweis:

Unter Umständen verfügt das Pflegeheim über eine Haftpflichtversicherung, über die man auch einen Hund mitversichern kann, der für Therapiezwecke eingesetzt wird.

hilft mir auf jeden Fall weiter !

Bislang habe ich weder einen Hund noch einen entsprechenden Zusatz in meinem Arbeitsvertrag, dass ich einen Hund einsetzen darf. Ich will mich also vorweg erstmal ganz allgemein informieren.

Sobald die Heimleitung ihre Zustimmung gibt werde ich mich in Ruhe nach einem Hund umsehen, der zu mir und zu dieser Aufgabe passt, dann werde ich mit meinem Arbeitgeber verhandeln ob die zusätzliche Gebühr für die Haftpflicht übernommen wird, denn sicher wird der Beitrag höher ausfallen.

Sicher macht es dann Sinn, die Angebote verschiedener Versicherungen zu vergleichen !?

Mit freundlichem Gruß,

veritas55

CosmosDirekt  28.03.2013, 14:04
@veritas55

Hallo veritas55,

es freut mich, wenn Ihnen meine Antwort weitergeholfen hat. Vor dem Abschluss einer Versicherung empfehlen ich Ihnen auf jeden Fall einen Beitrags- bzw. Leistungsvergleich im Internet oder auch bei Stiftung Warentest.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

für den hund gibt es einhe sogenannte tierhalterhaftpflicht, ob die aber auch in vollem umfang reicht wenn der hund für gewerbliche zwecke eingesetzt wird, da musst du dich erkundigen.

Und wie soll jetzt das Arbeitsrecht tangiert werden bei einer Frage zu einer Versicherung?

veritas55 
Fragesteller
 25.03.2013, 11:41

Es könnte ja auch sein, dass die Versicherung vom Arbeitgeber übernommen wird, bzw. dass es entsprechende Regelungen für Hunde als "Mitarbeiter" gibt !?

elachen1972  25.03.2013, 11:59
@veritas55

Nette Idee - wäre mal was neues....