Gültigkeit der Haftpflicht für Therapiehund
Bei meiner Arbeit im Pflegeheim würde ich gerne einen Hund zur tiergestützten Therapie einsetzen. Bin ich mit einer normalen Haftpflichtversicherung ausreichend abgesichert falls der Hund einen Schaden anrichten sollte (oder das möglicherweise behauptet wird, was eine Kollegin in Betracht zog) ?
Ist es für den Versicherungsschutz relevant ob ich an einer entsprechenden Fortbildung teilgenommen habe und ob der Hund zum Therapiehund ausgebildet wurde oder ich mich auf meine persönliche Erfahrung beziehe ?
Ich habe eine 30jährige Hundeerfahrung und gehe deshalb davon aus, meinen Hund so gut erziehen und einschätzen zu können, dass er weder beißt noch sonstigen Schaden anrichten wird, aber die Versicherungsfrage spielt eine Rolle wenn es darum geht, meine Chefin von meinem Vorhaben zu überzeugen.
Vielen Dank für einen fachkundigen Rat, veritas55
4 Antworten
Es ist in jedem Fall sinnvoll, der Versicherung die Nutzung des Hundes als Therapiehund anzuzeigen. Viele Versicherungen bieten inzwischen vergünstigte Tarife für Hunde mit bestimmter Ausbildung (Therapiehund, Rettungshund... ) an, es könnte sich also auch lohnen.
Tust du das nicht, läufst du Gefahr, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt, weil ihr das besondere Risiko - das zweifelsohne besteht - nicht angezeigt wurde.
So wirklich hilfreich war leider keine der Antworten weil ich die Frage selbstverständlich mit meinem Versicherungsvertreter besprechen werde, aber deine Antwort war die freundlichste und es könnte ein guter Hinweis sein, bei verschiedenen Versicherungen nach einem Sondertarif zu fragen. Danke !
Hallo veritas55,
als Hundehalterin sollten Sie zunächst einmal auf jeden Fall eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, auch wenn Sie selbst davon ausgehen, dass Ihr Tier keinen Schaden anrichtet. Bei dieser sollten Sie sich dann nach dem genauen Deckungsumfang erkundigen. Nur so können Sie sichergehen, dass Ihr Versicherer Ihnen auch den gewünschten Versicherungsschutz einräumt. Da ich den Umfang Ihres Vertrages nicht kenne, kann ich die Frage nur bedingt beantworten. Im Regelfall sind Sie als Tierhalter im Rahmen der Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert, wenn Sie nicht gewerbsmäßig tätig sind. Zudem sind Schäden ausgeschlossen, die Sie im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit verursachen. Daher sollten Sie sich erkundigen, ob Ihr Versicherer, ohne genaue Kenntnis über den Einsatz Ihres Hundes, Versicherungsschutz gewährt. Unter Umständen verfügt das Pflegeheim über eine Haftpflichtversicherung, über die man auch einen Hund mitversichern kann, der für Therapiezwecke eingesetzt wird.
Viele Grüße
Bernhard Gabriel, CosmosDirekt
Hallo veritas55,
es freut mich, wenn Ihnen meine Antwort weitergeholfen hat. Vor dem Abschluss einer Versicherung empfehlen ich Ihnen auf jeden Fall einen Beitrags- bzw. Leistungsvergleich im Internet oder auch bei Stiftung Warentest.
Viele Grüße
Bernhard Gabriel, CosmosDirekt
für den hund gibt es einhe sogenannte tierhalterhaftpflicht, ob die aber auch in vollem umfang reicht wenn der hund für gewerbliche zwecke eingesetzt wird, da musst du dich erkundigen.
Und wie soll jetzt das Arbeitsrecht tangiert werden bei einer Frage zu einer Versicherung?
Es könnte ja auch sein, dass die Versicherung vom Arbeitgeber übernommen wird, bzw. dass es entsprechende Regelungen für Hunde als "Mitarbeiter" gibt !?
Nette Idee - wäre mal was neues....
Hallo Herr Gabriel,
vielen Dank für Ihren professionellen Rat !
Eer Hinweis:
hilft mir auf jeden Fall weiter !
Bislang habe ich weder einen Hund noch einen entsprechenden Zusatz in meinem Arbeitsvertrag, dass ich einen Hund einsetzen darf. Ich will mich also vorweg erstmal ganz allgemein informieren.
Sobald die Heimleitung ihre Zustimmung gibt werde ich mich in Ruhe nach einem Hund umsehen, der zu mir und zu dieser Aufgabe passt, dann werde ich mit meinem Arbeitgeber verhandeln ob die zusätzliche Gebühr für die Haftpflicht übernommen wird, denn sicher wird der Beitrag höher ausfallen.
Sicher macht es dann Sinn, die Angebote verschiedener Versicherungen zu vergleichen !?
Mit freundlichem Gruß,
veritas55