Kann ich nachträglich eine Versicherung abschließen wenn der Hund entlaufen ist?

12 Antworten

"Nachträglich" im Sinne von rückwirkend kann man eine Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht abschließen. Aber der als versicherungstechnisches Risiko neu hinzugekommene Hund wäre über die Privathaftpflichtversicherung zunächst vorläufig mitversichert. Das nennt sich "Vorsorgeversicherung". Hier gibt es allerdings bei vielen Versicherern gegenüber dem Hauptrisiko eingeschränkte Deckungssummen.

Kurzes Fazit: Besteht eine Privathaftpflichtversicherung, ist das neu hinzugekommene Tierhalter-Risiko zunächst über die darin enthaltene Vorsorgeversicherung versichert, längstens jedoch bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages. Es genügt daher, alsbald die Tierhalterhaftpflichtversicherung (nicht rückwirkend) abzuschließen bzw. den bestehenden Vertrag zu erweitern.

Viel Glück bei der Suche nach Eurer Fellnase!

Endlich mal jemand der lesen kann und vernünftige Antworten gibt und nicht nur das Ziel hat mich möglichst blöd von der Seite an zu machen. Vielen Dank dann weiß ich wenigstens nach was ich morgen bei meiner Versicherung fragen muss...

Hi sorry Ich nochmal, was würdest du mir am besten raten. Morgen der Versicherung bescheid geben und schildern was passiert ist oder abwarten bis wir ihn wieder haben (hoffentlich ganz bald) und dann ganz normal versichern und falls in der zwischenzeit was passieren sollte (was ich natürlich nicht hoffe aber man weiß ja nie) einfach auf die virsorgeversicherung verweisen..? Danke nochmal

@Ginny931

Ja, genau so solltest Du's machen: Hund einsammeln, Tierhalterhaftpflicht klar machen. Sollte inzwischen der Schaden eingetreten sein: Schaden melden und über die Vorsorge regulieren lassen.  Viel Glück!

@suzisorglos

Also getreu dem Motto 'was er nicht weiß macht ihn nicht heis' erstmal nix sagen? Und sollte doch was passieren greift die Vorsorgeversicherung. Vielen, vielen Dank jetzt finde ich heut Nacht vielleicht wenigstens etwas schlaf..

Man kann grundsätzlich keine Versicherung rückwirkend abschließen.

Ihr seid Halter dieses Hundes. Wenn er jetzt einen Schaden verursacht, lässt sich ja feststellen, wann ihr diesen Hund gekauft habt.

Allerdings wenn ihr eine private Haftpflichtversicherung habt, müssen "neue Risiken" erst bei der nächsten Hauptfälligkeit nachgemeldet werden.

Die Haltereigenschaft wäre also zur Mindestdeckungssumme für das laufende Jahr kostenlos versichert.

Also anscheinend war meine Frage wohl nicht eindeutig (???) Was ich mit nachträglich meine ist nicht das bereits ein Schaden entstanden ist. Der Hund ist eben nur seit Samstag allein im Wald unterwegs (ja wir haben schon ALLES versucht ihn zu fangen) worum es mir geht wenn ich jetzt noch eine Versicherung abschließe (für den Fall das eventuell doch noch etwas passieren SOLLTE) muss ich der Versicherung sagen das der Hund seit Samstag allein im Wald srum Stromerzeuger oder nicht? Wenn z.B. die Versicherung einen Zusatz hat das die Versicherung auch beim führen ohne Leine abdeckt...

Warum fragst Du nicht einfach die Versicherung?

"Nachträglich" kannst Du vergessen. Der Eingang des Antrages beim Versicherer ist der frühestmögliche Beginn.

Es sei denn, das gute Stück ist über die PH abgesichert, so wie bei meiner, im laufenden Versicherungsjahr. Dafür ist auch kein Antrag notwendig.

@schleudermaxe

Guter Punkt, Stichwort: Vorsorgeversicherung

Verstehe ich das richtig? Seit 3 Tagen ist der Hund weg, den Ihr euch vor 4 Tagen angeschafft habt, und das einzige, worüber Ihr euch Gedanken macht, ist ob man ihn nachträglich noch schnell versichern kann??

Schon etwas "strange".

Ich denke nicht, daß das so geht. Wenn Ihr heute eine Versicherung abschließt, dann gilt diese ab heute. Wenn er aber in den letzten 3 Tagen schon einen Schaden verursacht hat, dann würde das ja definitiv rauskommen.

Genau meine Rede.