Grundstücksverkauf in Erbengemeinschaft

3 Antworten

Vermietete Grundstücke, die nach mehr als 10 Jahren im Eigentum verkauft werden, können eigentlich steuerfrei verkauft werden. Aber wenn innerhalb einer 10-Jahresfrist mehr als 3 Grundstücke veräußert werden, geht der Fiskus von gewerblichem Grundstückshandel aus und verlangt die Versteuerung des Verkaufsgewinns.

Wenn Ihr wirklich verkaufen wollt, solltet Ihr mit einem Steuerberater einen "Verkaufsplan" machen, damit möglichst wenig zu versteuern ist. Wenn sie zudem in einem guten Zustand und vermietet sind, kommt man mit vermieten eventuell besser.

Hallo,

steuermäßig ist nur der Gewinn, der innerhalb von 10 Jahren entsteht, maßgeblich. Wie dieses bei Erbfällen behandelt wird, kann am besten ein Steuerberater klären.

Keine Steuern fallen aus Spekulationsgewinn an! Mit dem Erbe haben Sie auch die Zeit der Ersitzung durch die Erblasser übernommen und sind diesen folglich in der Dauer des Besitzes gleichgestellt. Beim Verkauf von sieben einzelnen Grundstücken könnte sich allerdings ein gewerblicher Grundstückshandel ergeben (3-er Regelung), der dann wiederum steuerpflichtig sein könnte. Insoweit empfiehlt es sich die Grundstücke unter den Erben steuerscjhonend gerecht zu verteilen und guten steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, bevor man da etwas "versiebt"!