Erbengemeinschaft, Finanzamt!WICHTIG!

5 Antworten

ist dies überhaupt rechtens

Natürlich. Falls aus den Immobilien oder dem Kapitalvermögen Erträge durch die Erben erzielt worden sind, muss die doch jemand versteuern. Und was glaubst du wohl, wer?

wofür entsprechend des Grundstücks- und Immobilienwertes Steuern abzuführen wären

Falls die Erbschaftsteuer korrekt bezahlt worden ist, ist für die seitdem vergangenen Jahre der Immobilienwert uninteressant; es geht dann nur um die Einkommensteuer auf die Erträge aus dem ererbten Vermögen.

läßt sich das Finanzamt auch ohne Anwalt von dem Widersinn dieser Annahme überzeugen?

Warum sollte es, wenn es doch Recht hat? Und was soll an dieser Verfahrensweise denn widersinnig sein?

Eine Erbengemeinschaft hat einen Status, der vergleichbar ist mit einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts. Wenn aus dem Vermögen der Erbengemeinschaft Einkünfte erzielt werden (Vermietungseinnahmen aus dem Haus, Zinseinnahmen aus Kontenguthaben), ist für die Erbengemeinschaft eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte abzugeben. Darin werden alle Einkünfte der Erbengemeinschaft erklärt. Zugleich wird auch erklärt, wer und mit welchem Prozentsatz oder Bruchteil an der Erbengemeinschaft beteiligt ist. Diese dort festgestellten Einkünfte sind dann bei den einzelnen Erben in den Einkommensteuererklärungen zu erfassen. Das ist weder wider- noch unsinnig, sondern ergibt sich aus den Steuererklärungen. Dagegen hilft auch kein Anwalt.

Allerdings frage ich mich ernsthaft, warum denen das erst jetzt nach 10 Jahren auf- und einfällt -wer soll nach dieser Zeit noch Belege für Steuereklärungen haben??? :-/

Dazu kann man nur sagen: Dem Finanzamt muss gar nichts auf- und einfallen. Grundsätzlich ist der Steuerpflichtige SELBST erklärungspflichtig und darf nicht warten, bis er dazu aufgefordert wird. Dass spiegelt sich auch in den "10" Jahren wider. 10 Jahre geht das Finanzamt nur zurück, wenn man ggfalls Steuern hinterzogen hat. Normale Festsetzungsfrist ist 4 Jahre ( ab Fristbeginn), bei leichtfertiger Steuerverkürzung 5 Jahre und bei Hinterziehung 10 Jahre. Nachzulesen ist das in den §§ 169ff der Abgabenordnung.

Ich würde daher vorschlagen den Ball mal etwas flacher zu halten und ans Finanzamt nicht so dumm/dämlich übers Finanzamt zu schreiben wie Du es hier im Forum machst. Wenn kein Beteiligter der Erbengemeinschaft sich steuerlich gut auskennt, dann würde ich mir nen Steuerberater nehmen.

Irgendwelche Steuern bewußt hinterzogen wurden sicher nicht -Mutter meldet ja nicht mal ´nen Sturmschaden bei der Versicherung aus Angst, sie würde "Versicherungsbetrug" begehen. Ich bin nicht in der Erbengemeinschaft und hab davon -wie gepostet- auch keinen Plan -sollte mich nur im Auftrag mal schlau machen.

...aber normalerweise hätte das die beauftragte Notarin wo Testament hinterlegt wurde Mutter auch schon mal eher sagen müssen!?

wofür entsprechend des Grundstücks- und Immobilienwertes Steuern abzuführen wären (zusätzlich zu den Grundsteuern etc.).

Entsprechend des vom Finanzamt festgestellten Einheitswert bzw. des daraus abgeleiteten Grundsteuermeßbetrags wird in Deutschland nur die Grundsteuer erhoben.

Wenn jedoch mit dem Gebäude Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden, ist das einkommensteuerpflichtig.

Danke! Hatte mit sowas bisher noch nichts zu tun und daher 0 Plan, wie das beim Finanzamt gewertet wird! Da werde ich mich wohl mit Mutter mal zu ´nem "tiefgründigeren Gespräch" zusammensetzen müssen -einfach ´nen Zettel mit dem Kommentar "guck mal nach" rübergeben wird da nicht mehr reichen.

Allerdings frage ich mich ernsthaft, warum denen das erst jetzt nach 10 Jahren auf- und einfällt -wer soll nach dieser Zeit noch Belege für Steuereklärungen haben??? :-///