Grundstück als vorgezogenes Erbe während der Ehe gemeinsam bebaut?
Mein Mann hat als vorgezogenes Erbe von seinem Vater ein Grundstück bekommen. Wir haben gemeinsam vor 30 Jahren ein Fertighaus gekauft und darauf gestellt. Vor ein paar Jahren bin ich darauf gekommen, dass ich gar nicht im Grundbuch eingetragen bin. Zur Finanzierung und Renovierung habe ich auf verschiedene Weise beigetragen, damals auch den Hypothekenvertrag beim Notar mit unterschrieben. Es ist mir durchaus bewusst, dass das Ganze sehr merkwürdig klingt. Aber ich war damals sehr jung, arbeitete in einer anderen Stadt und hatte für den Notarstermin nur wenig Zeit, war wahrscheinlich auch sehr vertrauensselig. Das Haus ist längst abbezahlt, aber mein Mann geriert sich immer mehr als Hausbesitzer so nach dem Motto " Das hast Du nicht zu bestimmen. Das Haus gehört mir." Wir leben in Zugewinngemeinschaft und haben ein Berliner Testament. Meine Frage: Welche Rechte habe ich als "Nichthausbesitzerin"? Kann ich beispielsweise Handwerker für Reparaturen beauftragen? Gartengesaltung? Nach Hochwasserschaden ein Gästezimmer wieder in den alten Zustand versetzen lassen etc.? Inzwischen hat er das Grundstück geteilt. Möglicherweise wurde ein Kind darauf eingetragen. Bekomme ich darüber beim Grundbuchamt Auskunft? Und würde diese Teilung bei einer Trennung eine Rolle spielen?
Bitte nur sachliche Antworten und bitte keine Bemerkungen wie "Wie kann man das nur bei so einem Mann aushalten"
Schon mal im voraus vielen Dank fürs Lesen -;))
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2 Antworten
Das Haus ist meiner Meinung nach Zugewinn, solange es nicht aus dem Erbe Ihres Mannes finanziert wurde. Aber das Grundstück gehört tatsächlich nur Ihrem Mann. Daher ist im Grundbuch nur er eingetragen.
Erbschaften und Schenkungen zählen nicht zu dem Vermögen, welches die Eheleute durch gemeinsames Tun in der Ehe erwirtschaftet haben. Deshalb hat das Gesetz diese Werte "privilegiert", d. h. dem Zugewinnausgleich entzogen. Der andere Ehepartner bekommt davon nichts ab.
Aber:
In den Zugewinnausgleich fällt der Mehrwert, den die Erbschaft oder Schenkung seit dem Erhalt erfahren hat. Hatte z. B. ein geerbtes Haus zum Zeitpunkt der Erbschaft einen Wert von € 200.00,00 und ist bei Scheidung € 250.000,00 wert, so fallen € 50.000,00 in die Zugewinnbilanz.
Quelle: http://www.scheidungsfix.de/blog/erbschaft-als-zugewinn
Soweit ich verstehe ist das Haus kein Erbe Ihres Mannes oder von geerbten Geldern Ihres Mannes bezahlt. Daher ist es Zugewinn und sie sollten gemeinsam entschieden. Wer zahlt (außer es handelt sich um geerbtes Geld) ist meiner Meinung nach irrelevant, da es sich in jedem Fall um Geld der Zugewinngemeinschaft handelt.
Das Ganze ist aber so ein spezieller Fall, dass zur sicheren rechtlichen Klärung hier ein Fachmann zugezogen werden sollte.
Wart ihr beim Grundbucheintrag des Grundstückes schon Verheiratet?
Seid ihr beim Hauskauf schon verheiratet gewesen?
Wenn ja, Zugewinngemeinschaft,
gehört dir die Hälfte von allem.
Geh mal zum Anwalt und lass dich beraten.
Er muss das ja nicht wissen.
Auf ein Kind von euch kann er nichts alleine schreiben lassen.
Das wäre auch sinnlos, da die Kinder sowieso die Haupterben sind.
Alle Fragen: Ja. Habe ich doch geschrieben.
Vielen Dank für die Auskunft. Vielleicht können Sie mir auch den zweiten Teil meiner Frage beantworten. Darf ich (auch gegen den Willen meines Mannes) aktiv zum Mehrwert des Hauses beitragen, indem ich bestimmte Reparaturarbeiten in Auftrag gebe? Wer muss das bezahlen? Werden die Kosten geteilt?