Grundstück als vorgezogenes Erbe während der Ehe gemeinsam bebaut?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Haus ist meiner Meinung nach Zugewinn, solange es nicht aus dem Erbe Ihres Mannes finanziert wurde. Aber das Grundstück gehört tatsächlich nur Ihrem Mann. Daher ist im Grundbuch nur er eingetragen. 

Erbschaften und Schenkungen zählen nicht zu dem Vermögen, welches die Eheleute durch gemeinsames Tun in der Ehe erwirtschaftet haben. Deshalb hat das Gesetz diese Werte "privilegiert", d. h. dem Zugewinnausgleich entzogen. Der andere Ehepartner bekommt davon nichts ab.

Aber:

In den Zugewinnausgleich fällt der Mehrwert, den die Erbschaft oder Schenkung seit dem Erhalt erfahren hat. Hatte z. B. ein geerbtes Haus zum Zeitpunkt der Erbschaft einen Wert von € 200.00,00 und ist bei Scheidung € 250.000,00 wert, so fallen € 50.000,00 in die Zugewinnbilanz.

Quelle: http://www.scheidungsfix.de/blog/erbschaft-als-zugewinn

123Tangente 
Fragesteller
 18.06.2017, 19:36

 Vielen Dank für die Auskunft. Vielleicht können Sie mir auch den zweiten Teil meiner Frage beantworten. Darf ich (auch gegen den Willen meines Mannes) aktiv zum Mehrwert des Hauses  beitragen, indem ich bestimmte Reparaturarbeiten in Auftrag gebe? Wer muss das bezahlen? Werden die Kosten geteilt?

WilliWilder  18.06.2017, 20:32
@123Tangente

Soweit ich verstehe ist das Haus kein Erbe Ihres Mannes oder von geerbten Geldern Ihres Mannes bezahlt. Daher ist es Zugewinn und sie sollten gemeinsam entschieden. Wer zahlt (außer es handelt sich um geerbtes Geld) ist meiner Meinung nach irrelevant, da es sich in jedem Fall um Geld der Zugewinngemeinschaft handelt. 

Das Ganze ist aber so ein spezieller Fall, dass zur sicheren rechtlichen Klärung hier ein Fachmann zugezogen werden sollte.

Wart ihr beim Grundbucheintrag des Grundstückes schon Verheiratet?

Seid ihr beim Hauskauf schon verheiratet gewesen?

Wenn ja, Zugewinngemeinschaft,

gehört dir die Hälfte von allem.

Geh mal zum Anwalt und lass dich beraten.

Er muss das ja nicht wissen. 

Auf ein Kind von euch kann er nichts alleine schreiben lassen. 

Das wäre auch sinnlos, da die Kinder sowieso die Haupterben sind.

123Tangente 
Fragesteller
 17.06.2017, 00:15

Alle Fragen: Ja. Habe ich doch geschrieben.