Gemeinsames Eigentum an Haus und Grundstück-Rechte und Pflichten

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst müsste man den Übergabevertrag einmal lesen. Denn grds. kann man ein unbebautes Grundstück, um das es seinerzeit offenbar ging, entweder ganz oder zu einem bestimmten Flächenanteil erwerben - ein Verkauf an zwei Eigentümer macht wenig Sinn, da beide jeder baulichen Veränderung zustimmen müssten oder sie unterbinden können :-O

Unterstellt, deiner Schwester gehört dennoch nur eine Teilfläche, kann sie weder an Kosten der Bebauung auf ihrer Fläche (Sanierung, Solar, Renovierung) noch Grundlasten (Steuern) oder Baumfällungen, die auf ihrem Grund erforderlich wären, die Eigentümerin der anderen Hälfte verpflichten.

Gehört der Grund beiden, nur dann, wenn der Baum auf deren Teil steht - an dem Haus hat sie - mit Ausnahme der Schönheitsreparaturen einer selbstgenutzten (!) Einliegerwohnung - nichts zu schaffen :-O

Außerdem könnte die Mutter etwaige Forderungen gegen eine Mietforderung ihrer Einliegerwohnung gegenrechnen - die muss man nicht kostenlos zur Verfügung stellen (Mietpreisspiegel) :-O

Also, da du der Verbünftige in diesem Streit zu sein scheinst: lies den Vertrag, sieh ins Grundbuch wem was gehört.

Forderungs- und Rechtsanspruch geklärt, wäre die Schwester ab Januar zu Mietzahlung der Einliegerwohnung aufzufordern und darauf hinzuweisen, dass sie alles, was sie an Ihrem Haus macht, oder auf Ihrem Grundstück zu roden wäre, selbst zu tragen hat und ihre Mutter nicht weiter belästigen soll.

G imager761

Deine Mutter sollte sich schnellstens an einen kompetenten Anwalt wenden.

Vielleicht hat sie sogar die Möglichkeit, das vorgezogene Erbe rückgängig zu machen.

Für ein Internetforum ist die Frage viel zu komplex, denn man mus mehr wissen, als Du hier schreiben kannst. Man muss die Unterlagen einsehen usw.

deine Mutter soll sofort das vorgezogenes Erbe anfechten und zurückverlangen denn bei entsprechendem Undank von der Tochter ist das immer möglich! Sie soll sich mit Rechtsanwalt oder Notar zusammensetzen und dann eine Lösung erarbeiten!