Gemeinsames Eigentum an Haus und Grundstück-Rechte und Pflichten
Meine Schwester hat als vorgezogenes Erbe auf einem Grundstück (Grundstück geerbt, Geld für den Hausbau ebenfalls, so dass sie nun nur noch eine geringe Hypothek von ca. 300,-€ pro Monat abzutragen hat), ein Haus gebaut. Das Grundstück gehört allerdings ihr mit meiner Mutter gemeinsam. Das Haus gehört ihr, allerdings wurde eine Einliegerwohnung eingebaut, die meiner Mutter gehört. Meine Mutter hat meiner Schwester diese Wohnung zur unentgeltlichen Nutzung überlassen. Ein Vertrag darüber wurde aber nie gemacht.
Das Haus ist jetzt ca. 10 Jahre alt und meine Schwester ist nun, nach einem Streit über andere Dinge, an meine Mutter herangetreten und fordert eine Beteiligung meiner Mutter an den Kosten für Baumfällungen, Dachsanierungen, Solarzelleneinbau, Renovierungskosten für das Haus....
Rein emotional gesehen tut das sehr weh, zumal meine Mutter schon vor Jahren von ihrem Schwiegersohn des Hauses verwiesen wurde und meine Schwester den Enkel als Druckmittel, ihre Forderungen durchzusetzen einsetzt und meine Mutter stets ihren Enkel finanziell großzügig unterstützt.
Doch rein rechtlich gesehen: Was sind jetzt hier die Rechte und Pflichten meiner Mutter?
Sie hat keinen Zugang zum Grundstück und so auch nicht zu ihrer Wohnung.
SIe will keinen Streit, muss aber nun reagieren.
Dankbar für jeden Rat!!
3 Antworten
Zunächst müsste man den Übergabevertrag einmal lesen. Denn grds. kann man ein unbebautes Grundstück, um das es seinerzeit offenbar ging, entweder ganz oder zu einem bestimmten Flächenanteil erwerben - ein Verkauf an zwei Eigentümer macht wenig Sinn, da beide jeder baulichen Veränderung zustimmen müssten oder sie unterbinden können :-O
Unterstellt, deiner Schwester gehört dennoch nur eine Teilfläche, kann sie weder an Kosten der Bebauung auf ihrer Fläche (Sanierung, Solar, Renovierung) noch Grundlasten (Steuern) oder Baumfällungen, die auf ihrem Grund erforderlich wären, die Eigentümerin der anderen Hälfte verpflichten.
Gehört der Grund beiden, nur dann, wenn der Baum auf deren Teil steht - an dem Haus hat sie - mit Ausnahme der Schönheitsreparaturen einer selbstgenutzten (!) Einliegerwohnung - nichts zu schaffen :-O
Außerdem könnte die Mutter etwaige Forderungen gegen eine Mietforderung ihrer Einliegerwohnung gegenrechnen - die muss man nicht kostenlos zur Verfügung stellen (Mietpreisspiegel) :-O
Also, da du der Verbünftige in diesem Streit zu sein scheinst: lies den Vertrag, sieh ins Grundbuch wem was gehört.
Forderungs- und Rechtsanspruch geklärt, wäre die Schwester ab Januar zu Mietzahlung der Einliegerwohnung aufzufordern und darauf hinzuweisen, dass sie alles, was sie an Ihrem Haus macht, oder auf Ihrem Grundstück zu roden wäre, selbst zu tragen hat und ihre Mutter nicht weiter belästigen soll.
G imager761
Deine Mutter sollte sich schnellstens an einen kompetenten Anwalt wenden.
Vielleicht hat sie sogar die Möglichkeit, das vorgezogene Erbe rückgängig zu machen.
Für ein Internetforum ist die Frage viel zu komplex, denn man mus mehr wissen, als Du hier schreiben kannst. Man muss die Unterlagen einsehen usw.
deine Mutter soll sofort das vorgezogenes Erbe anfechten und zurückverlangen denn bei entsprechendem Undank von der Tochter ist das immer möglich! Sie soll sich mit Rechtsanwalt oder Notar zusammensetzen und dann eine Lösung erarbeiten!