Wie Landwirtschaftliche Fläche in Bauland umwandeln?

1 Antwort

Das Grundbuchamt bekommt die Mitteilung über die Nutzungsänderung vom Katasteramt, die einen sogenannten Feldvergleich durchführen.

Anträge sind dafür nicht erforderrlich. Die Angabe im Grundbuch ist baurechtlich ohne Bedeutung.