Muss man Grunderwerbsteuer zahlen wenn man ohne zu bezahlen in ein Grundbuch eingeschrieben wird?
Hallo, ich hoffe, jemand hier kann uns weiterhelfen. Mein Ex - Mann geht aus dem laufenden Hauskredit und somit auch aus dem Grundbuch meines Hauses. Dies klappt nur, weil dafür mein langjähriger Freund an dessen Stelle tritt.Er steht dann also mit im Kreditvertrag und wird auch im Grundbuch mit eingetragen. Er bezahlt dafür nichts. Muss er trotzdem Grunderwerbssteuer zahlen?? Lieben Dank für eine Antwort
5 Antworten
Wenn Dein Freund so wie Du es geschildert hast in Grundbuch eingetragen wird, dann muss er Schenkungssteuer bezahlen, weil er ja ganz offensichtlich ein Haus geschenkt bekommen hat. Diese Schenkung wäre dann aber nach §3 Grunderwerbsteuergesetz zumindest von der Grunderwerbsteuer befreit.
Stimmt. Es wäre jetzt m.E. notwendig, Kredit und Haus mal steuerlich zu bewerten und den "Nettowert" der Schenkung zu berechnen.
Alles eine Formulierungsfrage.
Ich würde den Vertrag so machen, dass es mit dem Kredit ausreichend bezahlt ist.
Alles eine frage der Routine.
Das geht nicht so ohne weiteres, da man die Verteilung Anteile am Kredit und Haus nur bedingt frei wählen kann, da die Bank als Kreditgeber hier mitbestimmen kann. Sie wird nicht ohne weiteres akzeptieren, dass jemand am Kredit einen höheren Anteil hält als an der dazugehörigen Sicherheit.
Es ist ein Kauf, denn der neue Eigentümer geht ja, wie Du schriebst, in den Kreditvertrag ebenfalls hinein.
Und es könnte u. U. sogar eine gemischte Schenkung sein, wenn der Restkredit geringer ist, als der Wert des Hauses.
Um mal ein Beispiel zu geben.
Die Haushälfte die Übertragen wird ist 100.000,- Wert. Der Restkredit, der auf der Hälfte liegt ist 70.000,-. Das ist eine gemischt Schenkung. Ein Kauf von 70.000,-, durch die Übernahme des Kredites und somit Grunderwerbsteuerpflichtig.
Wenn dem Finanzamt das mit dem höheren Wert auffällt (Man muss es ja nicht in den Vertrag schrieben, dann würden die 30.000,- der Schenkungssteuer unterliegen. Nach Abzug von 20.000,- Freibetrag unter fremden, bleiben 10.000,- steuerpflichtiger Erwerb mit 30 % Steuersatz. also 3.000,- Schenkungssteuer.
Er bezahlt dafür nichts.
Dann muss er keine Grunderwerbsteuer zahlen. Diese wird nach §3 Nr.1 GrEStG erst ab einem Kaufbetrag ab 2500,-EUR fällig.
Je nach Bundesland beträgt die Steuer 3,5 bis 6,5% des Kaufpreises.
Es geht nicht um den Kaufpreis, sondern um den "der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert ". Das kann der Kaufpreis sein, muss es aber nicht. Das wäre ja schön, wenn bei allen Schenkungen keine Grunderwerbssteuer anfallen würde.
Bei einer Schenkung fällt keine Grunderwerbsteuer an, weil es an einer Gegenleistung fehlt, sonst wäre es ja keine Schenkung. Ist im Ausgangsfall jedoch nicht so, weil der kredit übernommen wird.
Er "geht" nicht aus dem Grundbuch, sondern überträgt deinem Freund einen Miteigentumsanteil. Deswegen fällt selbstverständlich Grunderwerbssteuer an, da er diesen Miteigentumsanteil erwirbt.
Aha, Dankeschön. Auch wenn er ihm dafür nichts bezahlt?wieviel ist das? Also wie berechnet man das? Lieben Dank für eine erneute Antwort.
Die Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung. Also hier die übernommene Darlehensschuld. Allerdings kann ich dir das nicht in allen Einzelheiten erläutern, da Steuerrecht nicht unbedingt mein Gebiet ist.
Wie oben geschrieben sehe ich es auch so, dass Grunderwerbssteuer anfällt. Diese wird in Deinem Fall auf den aktuellen Gegenwert von Grundstück UND Haus berechnet, weil er das quasi als Einheit "kauft". Es hat überhaupt nichts damit zu tun, dass er nichts zahlt. Also, den entsprechenden Gegenwert feststellen lassen und dann mal dem Prozentsatz für Grundsteuer, der in Deiner Gegend genommen wird - liegt zwischen 3,5 und 6,5%. Als Beispiel: bei einem Gegenwert von 300.000 Euro für Haus und Grundstück und 5% Grunderwerbssteuersatz sind das 15.000,00 Euro!
DH, richtig, aber ggf. auch gemischte Schenkung, wenn der Wert höher ist als die Gegenleistung
Hi! Schwierig zu beantworten. Die Grunderwerbsteuer wird beim Übertragen einer inländischen Immobilien erhoben, also wenn ein Kaufvertrag über ein Grundstück, Haus oder eine Wohnung in Deutschland abgeschlossen wird. Wenn ich Deinen Text richtig lese, tritt der Freund in den Kreditvertrag als Mitschuldner ein, aber als was wird er im Grundbuch eingetragen? Als Miteigentümer? In diesem Falle habt Ihr zwar vermutlich keinen Kaufvertrag auf Papier geschlossen, aber meines Erachtens muss man das rechtlich so würdigen, sprich er hat "das halbe Haus" gekauft. Ich befürchte fast, es muss Grunderwerbssteuer gezahlt werden. Da ich kein Jurist oder Notar bin würde ich Euch raten, das bei einem Notar mal abzuklären, dann wisst ihr es genau. Gruß
Eine Änderung im Grundbuch ist grundsätzlich nur über einen Notar möglich.
Rrrrrrischtisch !!!! Ich meinte aber, man könnte über den Notar erstmal grundsätzlich und juristisch fundiert klären, ob überhaupt Grunderwerbsteuer zu bezahlen ist - das war ja die eigentliche Frage, die ich nur "per eigene Einschätzung" beantworten kann.
Hier gibt es aber einen Kredit der übernommen wird, also eine Gegenleistung für die Übertragung, somit ein Kauf, oder, wenn das Haus mehr wert ist eine gemischt Schenkung.