Grundsteuer für private Zuwegung zahlen?

4 Antworten

Mein Reihenhaus (Eigentum) ist nur durch die Nutzung einer Zuwegung (Sandweg ohne Befestigung, mit gepflastertem Fußweg) zu erreichen,

Sofern dieser Weg nicht befahrbar ist, stellt sich hier umgehend die Frage nach der Baugenehmigung. Denn eine solche ist ohne einen für Rettungszwecke befahrbaren Zugnag schlicht unzulässig bzw. kann gar nicht erteilt werden. Wer hat dieses Objekt wann von wem erworben?

die nicht zum Eigentum gehört, sondern in privater Hand ist.

Das wäre bei entsprechender notarieller Vereinbarung und Eintragung im Grundbuch zulässig, vorausgesetzt (s.o.), der Weg ist breit genug (3m). Befestigt muss er nicht sein, aber befahrbar.

Nun sollen wir (mehrere Reihenhäuser im Eigentum) ab jetzt ( nach 10 Jahren ohne Zahlungsaufforderung) die Grundsteuer für dieses Zuwegungsgrundstück zahlen.

Unsinn. GrSt bezahlt der Eigentümer. Richtig ist allerdings, dass dem Eigentümer des mit dem Wegerecht belasteten Grundstücks hierfür eine Entschädigung zusteht. Due Details werden üblicherweise in ebendieser notariellen Vereinbarung geklärt. Jedenfalls kann die GrSt nicht einfach einseitig nachträglich eingefordert werden, wenn dies nicht so vereinbart wurde.

Hallo,

Grundsteuern werden nicht von Privatleuten erhoben.

Die Grundsteuer wird von der jeweiligen Kommune von den Eigentümern der Grundstücke erhoben und landet in der Stadtkasse.

Für die Pflege von Außenanlagen oder Straßen erheben die Kommunen Gebühren,die man in der jeweiligen Ortssatzung nachlesen kann.

Ein Nutzungsentgelt ist denkbar, wenn es irgendwo vertraglich vereinbart wurde. Entweder in einer Vereinbarung über die Eintragung der Baulast oder bei der Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch.

Nur wenn es die einzige fußläufige Verbindung ist, die bisher vom Eigentümer nur toleriert wurde ohne dass eine vertragliche Grundlage existiert? Sollte man darüber reden, wenn man die Verbindung weiter nutzen möchte.

Die Grundsteuer halte ich hier aber nicht für anwendbar. Der Weg ist steuerlich kaum einzeln bewertet und geht ohnehin an die Gemeinde. Wo soll also ein Überschuss herkommen?

Die Frage ist ob beim Bau der Häuser ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist, oder Notariell vereinbart worden ist und was darin vereinbart wurde..