grundsteuer für grunddienstbarkeit
guten tag,
ich bin eigentümer eines hammergrundstück in berlin. zugang /zufahrt ist über geh/fahrleitungsrecht vertraglich geregelt. der eigentümer des dienenden grundstück hat sich nun überlegt das er von mir für diesen streifen, ca. 3x 30 m grundsteuer haben möchte. er begründet das mit der wertminderung seines grundstück durch das gfl. im vertrag ist derartiges nicht festgeschrieben, allerdings teilt mir dieses ansinnen sein anwalt mit. wie und sollte ich überhaupt reagieren ?
vielen dank und grüße
4 Antworten
Lehne den Unsinn mit der Begründung des Gewohnheitsrechts ab. Du fährst schon eine längere Zeit - ist doch so oder? - über diese Zufahrt. Das begründet das Gewohnheitsrecht. Auch das nie etwas gezahlt wurde. Weder Pacht noch die Grundsteuer anteilig.
hallo,
die zufahrt zu meinem grundstück ist seit juni 2013 in nutzung. wir sind im april 2013 eingezogen, also leider erst kurze zeit . kann ich da mit gewohnheitsrecht argumentieren ?
danke und gruß
Lasse Dich nicht von einem Anwaltsschreiben beeindrucken. Wenn Du, als Eigentümer eines herrschenden Grundstückes , ein grundbuchamtlich verbrieftes Wege- und Leitungsrechte (Grunddienstbarkeit) besitzt, und keinen diesbezüglichen Zahlungsvertrag mit dem Eigentümer des dienenden Grundstückes unterschrieben hast, dann brauchst Du meiner Meinung nach. seiner Forderung nicht statt zugeben. Wenn seine Forderung berechtigt wäre, dann hätte Dein Nachbar sie auch zum Zeitpunkt der Grundbucheintragung ins Grundbuch eintragen lassen können und müssen. Zumindest müsste Deine Zahlungsverpflichtung notariell beglaubigt werden.
Ich würd da unbedingt einen guten Fachanwalt zu Rate ziehen, wenn möglich, vorher ein Honorar aushandeln, erstmal für die Beratung .. da lassen sich die meisten Anwälte drauf ein .. dann brauchst du nicht nach der RAGebührenordnung zahlen... Evtl.. vielleicht hast du sogar eine Rechtschutzversicherung, dann wäre das alles noch einfacher .. Viel Erfolg ..
Einen Anwalt für Eigentumsrecht hinzuziehen.
Bernd Stephanny