Grundsteuer bei Pachtgrundstück

3 Antworten

Nein - zur Grundsteuer wird ausschließlich der Eigentümer des Grundstücks veranlagt. Allerdings kann die Grundsteuer auf den Pächter ( = Nutznießer oder Besitzer) umgelegt werden. In aller Regel ist die zu entrichtende Pacht ohnehin ein Mehrfaches der Grundsteuer. Die Höhe der Grundsteuer hängt allerdings sehr von der Art und der Nutzung des Grundstücks ab. Ist es lediglich ein "landwirtschaftlich" genutztes Grundstück (also eine Wiese oder ein Baumgrundstück) dann ist die Grundsteuer lächerlich gering. Ich habe selber so eine Baumwiese mit 522 m² und zahle dafür jährlich stolze 3,69 € Steuer.

Das ergibt sich aus dem Pachtvertrag. In der Ostzone ist bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken (auch bei Kleingärten) der Pächter der Gemeinde gegenüber Schuldner der Grundsteuer.

Grundsteuer fällt beim Kauf an auf die Kaufsumme.. aber es gibt oft andere Zahlungen die geleistet werden müssen: Straßenreinigung, Beitrag zum Gewässerverband etc.

gerd47  20.12.2014, 17:51

Du verwechselst Grundsteuer mit Grunderwerbsteuer - das sind zwei völlig verschiedene Paar Stiefel.

Ontario  11.03.2015, 13:40

Grundsteuer fällt für jedes Grundstück an und muss vom Eigentümer auch bezahlt werden. Man kann vertraglich auch regeln, dass der Nutzer, Pächter oder Mieter, die Grundsteuer zahlt. Beim Kauf eines Grundstückes oder einer Eigentumswohnung, oder eines Hauses fällt Grunderwerbssteuer an und die ist um Mehrfaches höher als die Grundsteuer.

Man muss zwschen Grundsteuer und Grunderwerbssteuer unterscheiden. Kauft man z. B. eine Eigentumswohnung in der Grösse von 160 qm und einem Kaufpreis von 230 000 €, so fiel in meinem Falle eine Grunderwerbssteuer von knapp 7000 € an.