Grundsicherung und Pflegekasse - Verzögerungsgebühr behalten?
Hallo,
ich bin Frührentner und bekomme zusätzlich Grundsicherung. Gerade zu Weihnachten ist da das Geld knapp. Im Sommer hatte ich auf Drängen vom ambulant betreutem Wohnen Pflege beantragt. Diese wurde zwar abgelehnt, aber da ich solange bis zum Gutachten warten musste, erhalte ich als "Entschädigung" eine einmalige Verzögerungsgebühr von 210€ aus der Pflegekasse, was mir wie ein Segen vorkam. Jetzt musste ich es aber von meiner Betreuerin aus beim Sozialamt angeben, da es sich um "Einkommen" handelt.
Weiß jemand, ob mir das Geld angerechnet wird oder ob ich einen Teil behalten darf?
5 Antworten
Es KEIN Pflegegeld, Das war eine einmalige Leistung zur Entschädigung wegen zu langer Wartezeit zur Bearteitung des Antrages auf einen Pflegegrad. ( genannt Strafzahlung)
Und das ist leider als Einkommen zu bewerten.
Die müssen innerhalb einer Frist deinen Antrag bearbeiten.
Jede Woche Verzögerung müssen die 70 Euro Strafe zahlen.
Ich Denke aber mal das dies als Einkommen Gilt.
Da das Pflegegeld nicht als zusätzliches Einkommen gilt, wird es somit nicht auf die Grundsicherung angerechnet – weder beim Pflegebedürftigen noch bei der Pflegeperson.
Sozialämter und auch Jobcenter versuchten das immer wieder mal. Sollte Anrechnung erfolgen, dann Widerspruch einlegen.
Wie Wippich schon schrieb, ist es eine "Verzögerungsgebühr" für die Wartezeit vom Antrag bis zum Gutachten.
Er bekommt KEIN Pflegegeld, Das war eine einmalige Leistung zur Entschädigung wegen zu langer Wartezeit zur Bearteitung des Antrages auf eine Pflegestufe. ( genannt STrafzahlung) Und das ist leider als Einkommen zu bewerten.
Sorry es sollte Pflegegrad lauten -- streicht das Wort Pflegestufe aus meiner Antwort.
Vermutlich werden von dem Betrag100 € angerechnet und mit der nächsten Leistung für Grundsicherung verrechnet. Es verbleiben bei Dir dann 110 € aus der Einmalzahlung.
Du kannst aber bei Deiner Betreuungsstelle anrufen, die Dir das bestätigen bzw. die Dir den Betrag nennen, der bei Dir verbleibt.
Die Frage ist ja, ob es Pflegegeld ist, eine Entschädigung oder nur eine Kulanzzahlung.
Obwohl...während ich das schreibe kommt mir Kulanzzahlung von der Pflegekasse utopisch vor.
Wird also wohl entweder direkt Pflegegeld oder eine Entschädigung sein.