Grundsicherung und Pflegekasse - Verzögerungsgebühr behalten?

5 Antworten

Es KEIN Pflegegeld, Das war eine einmalige Leistung zur Entschädigung wegen zu langer Wartezeit zur Bearteitung des Antrages auf einen Pflegegrad. ( genannt Strafzahlung)

Und das ist leider als Einkommen zu bewerten.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18.html

Die müssen innerhalb einer Frist deinen Antrag bearbeiten.

Jede Woche Verzögerung müssen die 70 Euro Strafe zahlen.

Ich Denke aber mal das dies als Einkommen Gilt.

Da das Pflegegeld nicht als zusätzliches Einkommen gilt, wird es somit nicht auf die Grundsicherung angerechnet – weder beim Pflegebedürftigen noch bei der Pflegeperson.

Sozialämter und auch Jobcenter versuchten das immer wieder mal. Sollte Anrechnung erfolgen, dann Widerspruch einlegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
qugart  13.12.2018, 11:53

Die Frage ist ja, ob es Pflegegeld ist, eine Entschädigung oder nur eine Kulanzzahlung.

Obwohl...während ich das schreibe kommt mir Kulanzzahlung von der Pflegekasse utopisch vor.

Wird also wohl entweder direkt Pflegegeld oder eine Entschädigung sein.

Actionhero75 
Fragesteller
 13.12.2018, 12:26
@qugart

Wie Wippich schon schrieb, ist es eine "Verzögerungsgebühr" für die Wartezeit vom Antrag bis zum Gutachten.

Griesuh  13.12.2018, 13:47

Er bekommt KEIN Pflegegeld, Das war eine einmalige Leistung zur Entschädigung wegen zu langer Wartezeit zur Bearteitung des Antrages auf eine Pflegestufe. ( genannt STrafzahlung) Und das ist leider als Einkommen zu bewerten.

Griesuh  13.12.2018, 13:50
@Griesuh

Sorry es sollte Pflegegrad lauten -- streicht das Wort Pflegestufe aus meiner Antwort.

Vermutlich werden von dem Betrag100 € angerechnet und mit der nächsten Leistung für Grundsicherung verrechnet. Es verbleiben bei Dir dann 110 € aus der Einmalzahlung.

Du kannst aber bei Deiner Betreuungsstelle anrufen, die Dir das bestätigen bzw. die Dir den Betrag nennen, der bei Dir verbleibt.