Grundsicherung Oma?


10.03.2020, 23:40

Also die Vereinbarung von meiner Oma und Mama war so: Beide Zahlen jeweils die hälfte..

Das wurde aber nur mündlich vereinbart und nicht schriftlich.

Das Einkommen von meiner Mutter 3500€

Schwester 2200€

und meins 0€


10.03.2020, 23:46

Das Einkommen von meiner Schwester und Mutter sind Netto..

6 Antworten

Nein das Einkommen eurer Familie zählt nicht.

Was wichtig ist: Informiere dich am besten beim Sozialamt anrufen und nachfragen, für wieviel € die Miete pro Person kosten soll warm für eine Person. (500€ sind eigentlich in Ordnung in meiner Stadt)

Und dann gehst du zum Sozialamt (Aber deine Oma und Mutter sollen einen Vertrag vereinbaren, wer wieviel zahlt)

Das mit dem Bargeld könnte klappen, ihr braucht aber eine Ausrede...

Z.B deine Oma hat mehrere Monate im Ausland gelebt (z.B Türkei/USA) und sie kommt mit der Technik nicht klar..

Dann kannst du die Unterlagen (im Internet zu finden) für sie Ausfüllen..

Sie unterschreibt und die bringst alle Blätter dorthin.

Da der Regelsatz um die 430€ sind, sollte sie um die 200€ bekommen...

Bitterkraut  11.03.2020, 21:45
(500€ sind eigentlich in Ordnung in meiner Stadt)

aber nicht, wenn die Stadt dann auch noch die Miete der Mitbewohner mitbezahlt. Außerdem ist die Oma die Mieterin der 1000-Euro-Wohnung. Sie kann schlecht an sich selber untervermieten.

Vanni1999191  11.03.2020, 21:55
@Bitterkraut

Dann sollen die Mutter doch einfach mit der Oma besprechen dass sie nicht mehr Mitmieterin ist danach wird sie einfach untermieterin

Bitterkraut  11.03.2020, 21:58
@Vanni1999191

Das geht nur, wenn der Vermieter mitspielt. Trotzdem wird die Familie keine 50% Euro Untermiete kassieren können für 25% der Wohnung. Womit wir wieder bei den 250 Euro wären, plus die 432.- Lebensunterhalt und womit wir wieder unter der Rente sind.

Vanni1999191  11.03.2020, 21:59
@Bitterkraut

Das kommt aber auf die Stadt an...

Z.B kann sie ja nichts dafür wenn die Mieten zu hoch sind.. Für München sind 500€ gar nichts...

Bitterkraut  11.03.2020, 21:59
@Vanni1999191

Das Sozialamt wird aber wissen wollen, wie hoch die Gesamtmiete ist. Es geht ja nicht, dass sich die Famile auf Kosten der Oma, bzw. des Steuerzahlers bereichert.

Vanni1999191  11.03.2020, 22:01
@Bitterkraut

Das geht die ja einen feuchten dreck an...

Weil sie ja nur den Untermietvertrag sehen dürfen, wegen datenschutz..

Ausser die Zeigen das..

Bitterkraut  12.03.2020, 14:19
@Vanni1999191

Die Oma ist Hauptmieterin der Wohnung. Die kann nicht an sich selbst untervermieten.

Vanni1999191  12.03.2020, 14:47
@Bitterkraut

aber nicht wenn sie nicht mehr hauptmieterin ist

Bitterkraut  11.03.2020, 21:51

Die Oma hat aber eine Rente von 720 Euro. die wird natürlich angerechnet, damit liegt sie über ihrem Bedarf und sie bekommt nix.

Deine Großmutter hat Anspruch auf den Regelsatz von 424 € plus ihre tatsächlichen Kosten IHRER Unterkunft. Diese werden dann ermittelt indem die Miete pro Kopf aufgeteilt wird.

Und selbstverständlich muss ihr Zahlung nachvollziehbar sein. Barzahlungen ohne Quittung werden NICHT akzeptiert.

Hilal186 
Fragesteller
 11.03.2020, 13:31

Ich hätte mal eine Frage

Und zwar meine Oma steht ja mit im Mietvertrag.

Können dann eigentlich die Mietenden (also Mama und Oma) selbst Entscheiden wer wieviel bezahlt?

wilees  11.03.2020, 13:34
@Hilal186

Dürfen sie .... nur das Sozialamt darf auch entscheiden ob diese Aufteilung angemessen ist hinsichtlich der Nutzung der Räumlichkeiten.

So wie ihr das handhabt wird das ganz sicher nicht anerkannt !

Ich gehe einmal davon aus das mit der Oma und dir 4 Personen im Haushalt leben.

Das Einkommen deiner Mutter und Schwester wird da nicht angerechnet, da müsste deine Mutter oder deine Schwester und du schon jährlich mehr als jeweils 100 000 € Bruttoeinkommen haben müssen.

Wenn es keinen schriftlichen Untermietvertrag gibt, dann wird das Sozialamt die Warmmiete nach Kopfanteil berechnen, also diese 1000 € warm durch 4 Personen teilen, dann läge der Anteil bei jeweils 250 €.

Deine Oma hätte dann von ihren 710 € Rente und 250 € Kopfanteil für die Warmmiete noch 460 € übrig.

Wenn die Oma dann nicht nachweislich eine eigene angemessene Versicherung hätte ( angemessen wären monatlich um die 30 € ), dann könnte die Oma ihren Lebensunterhalt mit diesen 460 € selber decken, weil der Regelsatz für den Lebensunterhalt derzeit nur 432 € für einen Single oder alleinerziehenden vorgesehen sind.

Nur mit einem Untermietvertrag könnte dann ggf.ein Anspruch auf Aufstockung bestehen, da käme es aber darauf an was bei euch in der Stadt für 1 Person als angemessene warme Wohnkosten max.gezahlt werden würde.

Könnte dann nämlich sein das diese 500 € für die Oma nicht angemessen wären und nur für eine Übergangszeit ( wenn man schon in einer unangemessenen Wohnung lebt ) von in der Regel bis zu 6 Monaten anerkannt und bei der Berechnung des Bedarfs der Oma berücksichtigt würde.

Danach würde sie nur noch die angemessenen Kosten berücksichtigt bekommen und müsste dann einen evtl.Differenzbetrag selber zuzahlen, wenn sie die unangemessenen Kosten nicht senken könnte und auch nicht in eine angemessene Wohnung ziehen möchte.

Hilal186 
Fragesteller
 11.03.2020, 13:13

Vielen Dank für die Antwort :)

Kann man denn Untermietvertrag im Nachhinein vereinbaren, auch wenn Oma im Mietvertrag steht? Oder geht das Überhaupt?

isomatte  12.03.2020, 06:00
@Hilal186

Das mit dem Mietvertrag habe ich leider überlesen, da kann man dann natürlich keinen Untermietvertrag mehr abschließen.

Sorry

Dann geht das erst recht nicht, dass die Oma dann 50 % der Kosten trägt, der Ansicht wird dann zumindest das Sozialamt sein, die würden dann diese 1000 € durch die Personen im Haushalt teilen, so wie ich es schon beschrieben habe.

Die Oma hätte dann also mit ihren 710 € Rente abzüglich derzeit min.432 € Regelsatz für den Lebensunterhalt + 250 € Kopfanteil für die Warmmiete immer noch 28 € über ihren Bedarf, also keinen Anspruch auf eine Aufstockung ihrer Rente.

Es sei denn ihr stünde aus gesundheitlichen Gründen ggf.ein oder mehrere Mehrbedarfe zu, dann würde der Bedarf natürlich etwas höher ausfallen.

Bitterkraut  11.03.2020, 21:47

Die Oma ist Hauptmieterin der Wohnung! Die kann nicht an sich selbst untervermieten.

isomatte  12.03.2020, 05:53
@Bitterkraut

Das mit den Mietvertrag habe ich leider überlesen.

Sorry und danke für den Hinweis.

Ihr zockt deine Oma mit 500 Euro Miete ab? 500 Euro???

Beantragt halt alles mögliche für sie und wartet dann ab. Wobei euch vermutlich niemand eine Mietzahlung in bar glauben wird - und schon gar nicht in DER Höhe...

Hilal186 
Fragesteller
 10.03.2020, 23:45

Ja weil ihre alte Wohnung hat auch 500€ gekostet warm..

ErsterSchnee  10.03.2020, 23:46
@Hilal186

Ja und? Und deine Schwester zahlt nichts? Dafür muss Oma bluten...

Hilal186 
Fragesteller
 10.03.2020, 23:46
@ErsterSchnee

Nein die bezahlt nichts. Aber kauft halt ein..

Hilal186 
Fragesteller
 10.03.2020, 23:52
@ErsterSchnee

weisst du zufällig ob das Einkommen von meiner Mutter und Schwester mit berechnet wird für Grundsicherung?

ErsterSchnee  10.03.2020, 23:55
@Hilal186

Ihr seid ja eine Haushaltsgemeinschaft... Ansonsten - wie gesagt - einfach beantragen und abwarten.

Bitterkraut  10.03.2020, 23:56
@Hilal186

Mag sein, aber ist das ein Grund, sie jetzt die halbe Wohnung bezahlen zu lassen, von ihrer schmalen Rente? Obwohl der Rest der Familie ein Vielfaches verdient? Pfui!

Hilal186 
Fragesteller
 11.03.2020, 00:02
@Bitterkraut

Ja schon, aber sie wollte immer Zahlen. Denke sie wollte halt nicht, dass jemand von uns denkt sie hätte kein Geld oder würde zu nichts „nutzen“

Bitterkraut  11.03.2020, 00:03
@Hilal186

Sie hat aber doch kein Geld.

Wozu braucht ihr auch noch ihre Grundsicherung? Den Mietvertrag hat sie auch an der Backe? Obwohl deine Mutter gute Geld verdient? Ich fasse es nicht.

Hilal186 
Fragesteller
 11.03.2020, 00:05
@Bitterkraut

Ich will das Geld ja nicht haben...

Also wenn sie ein Recht dadrauf hat soll sie es ja für sich selber nutzen.

Wollte halt nur wissen, ob das Einkommen meiner Mutter und Schwester mitberechnet wird..

Interessante Variante .... Oma ausnehmen . Miete eines Vierpersonenhaushaltes und Oma, die maximal ein Zimmer hat soll 50 % der Mietkosten tragen ..... lächerlich.

So würde dies auch das Sozialamt betrachten und maximal 25 % der Miete als Anteil für Oma anerkennen. Und schon hat sie mehr, als ihr als Grundsicherung zustünde.

Omas Grundbedarf : Ihr Mietanteil 250 Euro + Regelsatz I = 432 Euro ..... macht dann Summa Summarum 682 Euro

Sooooo einfach ist das. Der Staat ist kein Selbstbedienungsladen.