Mietvertrag zwischen Tochter und Mutter?

4 Antworten

Das Verwandtschaftsverhältnis ist unwichtig. Die Wohnung darf nicht mehr als 45 m² Wfl. haben und die Miete muss dem Mietspiegel entsprechen. Wichtig vor allem ist auch, so der Umzug vielleicht übernommen werden soll. Es muss eine Umzugsgenehmigung vorliegen. Am besten ist vorher informieren, ist wg. Umzugsgenehmigung notwendig.

Ja, ihr seid einfach 2 Leute, Vermieter und Mieter, mach einen ganz normalen Mietvertrag mit ihr, wie mit jedem anderen auch.

Kann höchstens sein, dass der Sachbearbeiter versucht Terz zu machen, aber er muss euch ein Fehlverhalten nachweisen, nicht ihr müsst beweisen, dass alles rechtens läuft.

Wie schon geschrieben, spielt das Verwandschftsverhältnis keine Rolle. Die Wohnung für eine Person darf 45, mit augenzudrücken evtl. 50 m² groß sein. In welcher Höhe die Miete übernommen wird kann Deine Mutter, da dies von Landkreis zu Landkreis, sogar von Ort zu Ort unterschiedlich ist, bei der zuständigen ARGE erfragen oder ihr schaut mal auf diese Seite http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

meine laienhafte antwort darauf-ob tochter oder nicht-du (und dein mann) seid die vermieter-es kann natürlich auch sein,daß die arge wegen der wohnungsgröße "rumspinnt"

????