Grundsicherung & verheiratet: Darf man eine eigene Wohnung nur für sich haben?

5 Antworten

Sicher darf man das, keiner kann einen zwingen gemeinsam in einem Haushalt zu leben, selbst wenn man verheirat ist nicht !

Nur käme es darauf an was der Ehepartner an Brutto und Nettoeinkommen hat und was er nach dem SGB - ll für einen eigenen Bedarf hat, denn als Ehepaar ist man sich zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet, soweit dies nach dem Einkommen möglich ist.

Wenn sich der Ehepartner also an die angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nach dem SGB - ll hält, die in seinem Wohnort für ihn gelten, dann kann da nichts passieren, außer das anrechenbares nicht mehr benötigtes Nettoeinkommen welches dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt würde als Einkommen auf den Bedarf des anderen Partners angerechnet würde und somit sich zumindest der Bedarf verringern würde.

Also auch wenn man euch als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) ansehen würde, obwohl ihr nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt, stünde dem Partner nicht nur sein eigener Bedarf nach dem SGB - ll zu, sondern auch seine Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach dem SGB - ll.

Mal angenommen der Mann hätte ein Bruttoeinkommen von min.1200 €, dann würde ihm ein Freibetrag von derzeit 300 € zustehen, würde er angenommen 1600 € Nettoeinkommen haben, würden diese 300 € theoretisch davon abgezogen, es blieben dann vorerst max.1300 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig.

Würde die angemessene KDU - dann angenommen bei 450 € liegen, dann kämen min.derzeit 374 € Regelleistung für den Lebensunterhalt dazu, solltet ihr als BG - angesehen werden, was wohl dann der Fall sein würde, sonst wären es derzeit bei einem Single / alleinerziehenden 416 € pro Monat.

Der Bedarf des Partners würde dann bei min.824 € pro Monat liegen, es blieben dann von den max.1300 € anrechenbarem Nettoeinkommen 476 € die der Partner dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde.

Hätte der Partner mal angenommen den gleichen Bedarf von 824 €, dann bliebe nach Abzug der 476 € immer noch ein Bedarf von 348 € pro Monat und dieser würde dem Partner dann als Aufstockung zustehen.

HerrQ 
Fragesteller
 26.10.2018, 12:22

Dankeschön. Ich frag mal einen RA, falls das klappt.

isomatte  26.10.2018, 12:24
@HerrQ

Bitte schön.

Was sollte denn nicht klappen, einen RA fragen oder 2 separate Wohnungen als Ehepaar ?

HerrQ 
Fragesteller
 26.10.2018, 12:28
@isomatte

Ne, ich glaube Ihnen gerne. Nur wollte ich mich nochmal versichern.

isomatte  26.10.2018, 12:33
@HerrQ

Können sie ja machen, nur der kostet Geld und sagt ihnen auch nichts anderes.

natürlich darfst du deine eigene wohnung haben. allerdings ist dein mann dir zum unterhalt verpflichtet und iesen muss er leisten. wenn dann noch immer bedarf besteht, könnte grundsicherung in frage kommen.

nein, bezahlt das amt dir nicht

du bekommst auch kein h4 mehr

du bekommst nichts, der partner kann dich durchfüttern

Ehegatten sind gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Dein Mann müsste dann also auch diese zweite Wohnung finanzieren.

Wieso sollte dir der Staat eine zusätzliche Zweitwohnung finanzieren?

HerrQ 
Fragesteller
 25.10.2018, 22:18

Hab ich auch so gedacht.

isomatte  26.10.2018, 06:09

Und wenn er es mit seinem anrechenbaren Nettoeinkommen nicht könnte ?

Dann steht dem anderen Partner zumindest eine Aufstockung zu, keiner kann gezwungen werden gemeinsam in einem Haushalt zu leben, nur weil man verheiratet ist, Unterhaltspflicht hin oder her.

HoskevonBerg  26.10.2018, 11:27
@isomatte

Natürlich ist niemand verpflichtet gemeinsam mit seinem Ehepartner in einem Haushalt zu leben.

Aber die Allgemeinheit ist auch nicht verpflichtet Mehrkosten bei 2 Wohnungen zu übernehmen. Wenn sie sich das leisten können, steht dem nichts entgegen, aber nicht bei sozialen Transferleistungen funktioniert dieser Luxus nicht.

isomatte  26.10.2018, 11:59
@HoskevonBerg

Aber ganz sicher funktioniert das !

Oder kannst du mir aus dem SGB - ll einen Paragrafen nennen der dies untersagt ?

Ein Verbot gibt es nicht, fehlt es dann an anrechenbarem Einkommen wird das durchs Jobcenter dementsprechend aufgestockt, Steuergeld hin oder her.

Das würde nicht nur beim ALG - 2 sondern auch beim Wohngeld funktionieren, was im übrigen auch eine Sozialleistung ist.

HoskevonBerg  26.10.2018, 13:40
@isomatte

Ich denke du solltest dich mit dem Thema Bedarfsgemeinschaft etwas mehr vertraut machen.

Das JC zahlt bei Ehepartner nur in sehr besonderen Fällen und als Einzelfallentscheidung 2 Wohnungen, im Regelfall wird eine angemessene Wohnung finanziert und das war es.

isomatte  26.10.2018, 13:46
@HoskevonBerg

Da musst du dir keine Sorgen machen, nicht ich, sondern du solltest dich mal näher mit dem SGB - ll beschäftigen.

Nur weil man verheiratet ist bedeutet das nicht das man zwingend in einer Wohnung leben muss und das Jobcenter würde auch keine 2 Wohnungen finanzieren, den eigenen Bedarf würde der Partner ja selber abdecken, dass Jobcenter würde nur noch eine Aufstockung zahlen müssen.

Selbst wenn beide ALG - 2 beziehen würden, müsste das Jobcenter 2 Wohnungen bzw.den Grundbedarf für jeden einzelnen zahlen, keiner kann sie zum Zusammenzug zwingen.

Nun wünsche ich ein schönes Wochenende und beschaffe dich mal mit dem SGB - ll.

isomatte  26.10.2018, 14:13
@HoskevonBerg

Im Internet steht gar viel geschrieben, im Endeffekt würde ein Sozialgericht darüber entscheiden müssen, es ist ja auch nicht vorgesehen das man sein Leben lang ALG - 2 bezieht, hat man dann selber Einkommen überlegt man sich dann die doppelte Belastung.

Auf jeden Fall hat das Jobcenter diese Kosten erst einmal zu übernehmen und das auch nach einer Heirat, in der Regel zumindest erst einmal für weitere 6 Monate, dann bleibt immer noch der Widerspruch und am Ende die Klage vor dem Sozialgericht.

Mir ist bis jetzt noch kein Urteil eines Sozialgerichts bekannt, welches den Kläger verurteilt hätte zum Ehepartner zu ziehen bzw.dem Jobcenter recht gegeben hat dann keine Aufstockung an den anderen Partner mehr zu zahlen.

Wenn beide volle ALG - 2 Leistungen beziehen würden, dann geht das natürlich nicht dauerhaft, wie gesagt sollte man ja eh so schnell es geht aus dem Bezug raus kommen, soweit dies möglich ist.

HoskevonBerg  26.10.2018, 14:35
@isomatte

Diese Aussage ist ein klein wenig anders, als die bestimmte Behauptung das man natürlich in 2 Wohnungen im Hartz IV Bezug leben kann.

Es wird auch kein Urteil geben, wo jemand gezwungen wird zu seinem Partner zu ziehen, aber es gibt einige Urteile wo die Kostenübernahme abgelehnt wurde.

Das Thema ist eine Einzelfallentscheidung und die Messlatte liegt schon recht hoch, zum Glück.

DerHans  26.10.2018, 17:45
@isomatte

Wenn sie aber erst ausziehen will, bekommt sie dafür keinen Cent. Sie müsste sowohl das jetzige JC als auch das evtl. neu zuständige JC erst um die Kostenzusage bitten. Unter dieser Voraussetzung wird sie wohl kaum einen Vermieter finden.

isomatte  27.10.2018, 05:30
@DerHans

Laut Frage kann man davon ausgehen das jeder schon eine eigene Wohnung bezogen hat und das man sich nach der Heirat zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet ist ist auch klar, soweit dies finanziell möglich ist und davon ist zumindest teilweise auszugehen, da der eine Partner Einkommen ohne zusätzliche Aufstockung beziehen würde !

Es wäre dann zumindest eine teilweise Unterhaltszahlung an den anderen Partner gegeben und somit könnte die Bedürftigkeit des anderen Partners dann nicht mehr gegeben sein, da dieser ja nach eigener Aussage auch eigenes Einkommen erzielt.

Denn nach der Heirat gilt man als BG - ob man nun in einem Haushalt lebt oder nicht, es sinkt also auch die Regelleistung von derzeit 416 € auf dann nur noch 374 € pro Kopf, somit würde sich die Bedürftigkeit schon einmal um min.42 € verringern.

isomatte  27.10.2018, 05:54
@HoskevonBerg

Stimmt, dennoch wäre es zumindest erst einmal möglich, wenn beide schon getrennt leben würden und kein normaler Mensch möchte nach einer Heirat dauerhaft bzw.auf längere Zeit getrennt wohnen bleiben, wenn es keinen wichtigen Grund dafür gibt, denn in der Regel heiratet man aus liebe und möchte eine Beziehung führen und dazu gehört dann auch ein gemeinsamer Haushalt !

Denn finanziell betrachtet würde das ganze keinen Vorteil haben, weil man selbst in getrennten Haushalten nach einer Heirat als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angesehen würde, so zumindest hat bereits ein Sozialgericht in einem Urteil entschieden.

nein, dass geht nicht. Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet und können nicht auch noch die Kosten durch 2 Mieten in die Höhe treiben.