Ist eine WG mit Grundsicherung nach SGBXII möglich?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Leistungsempfänger mit anderen Personen die Wohnung teilt, werden natürlich auch die Kosten pro Kopf aufgeteilt.

Wieso sollte das Sozialamt die Kosten für eine dritte Person tragen?

Das könnte schwierig werden. Das Amt wird zunächst einmal eine Bedarfgemeinschaft vermuten, insbesondere bei zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts.

Selbst wenn das akzeptiert wird, stünde einer Person alleine dann niemals die volle Miete zu. Als Einzelperson stehen Dir nur 45 qm zu, alles darüber hinaus wird in der Regel anteilig abgezogen und muss dann vom Regelsatz finanziert werden. Diese Leute landen dann bei der Tafel. Es darf auch keine ausgeprochene Luxuswohnung, also mit einer typischen luxussanierten Altbauwohnung in München oder Berlin könnte es evtl. schon Schwierigkeiten geben.

Die GroKo fördert zwar den Neoliberalismus auf dem Wohnungmarkt, bei den Sozialleistungen gibt sie sich dann aber zugeknöpft.

Wie zieht man denn Quadratmeter von einer Wohnung ab?

Wenn man einen Untermeitvertrag hat, geht niemand ovn einer Bedarfsgemienschaft aus. und selbt wenn man mit dem Partner zusammenzieht, wird nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft angenommen.

Wer Quadratmeter abgezogen bekommt, landet bei der Tafel? Woher hast du denn all den Unsinn, den du hier schreibst?

@Bitterkraut

Na ja, wenn eine Einzelperson ein 60 qm Wohnung bewohnt und 600 € Miete zahlt, bekommt sie u.U. nur für 45 qm Miete bezahlt, also 450 €. Die restlichen 150 € muss die Person dann von den 416€ Regelsatz berappen, so dass dann nur noch 266€ übrigbleiben. Strom, Bus und Internet sind leider auch nicht gerade umsonst. Viele rennen dann zur Tafel, um überhaupt über die Runden zu kommen, sofern eine Tafel erreichbar ist.

Bezüglich "Bedarfgemeinschaft" habe ich aber schon andere Sachen gehört. Die Leute müssen auch ständig mit unangemeldetem Besuch vom Amt rechnen. Die schnüffeln dann erst mal genau in der Wohnung herum, wegen Betten usw..

Ja, man kann mit Grundsicherung in eine WG ziehen. Man bekommt einen Untermietvertrag und geht mit dem anderen Bewohner keine Bedarfsgemeinschaft ein. Mit der Grundsicherung bekommt man Miete und Nebenkosten bezahlt. Einen "vollen" Satz gibt es nicht in dem Sinn, nur einen Höchstsatz.

Wo der liegt, erfährt man beim Sozialamt.

Gibt es im Internet nicht eine Höchstsatzgrenze für die Kaltmiete für den jeweiligen Ort ? Wie beim Jobcenter ??

@madi12391

Ja, hab ich doch geschrieben. Die Höhe erfährst du beim Sozialamt. Du kannst auch danach googeln. Sicher gibts da auch was im Netz.

@Bitterkraut

Die Angaben Schwanken stark von Region zu Region sind nicht Einheitlich Bundesweit gleich. da auch die mieten im gesamten Bundesland unterschiedlich sind.

@Silberfan

Deshalb sag ich ja, beim Amt nachfragen. Und man kann das auch für seine Stadt googeln.

@Bitterkraut

hab ich ja auch geschreiben das er sich ans Amt wenden soll. Ob Sozialamt oder Jobcenter ,das muss er dann wissen von wo er Hartz IV bekommt.

@Silberfan

Grundsicherung, nicht Hartz4.

Wie kommt das rüber wenn ich als Vermieter da Anfrage was die maximal Zahlen.. nicht so toll

@madi12391

Wieso als Vermieter? Oben steht was von anmieten,nicht von vermieten.

Die Wohnung wäre für dich allein zu groß. Du könntest sie gar nicht anmieten. Du kannst aber selbst ein einzelnes Zimmer in einer WG anmieten und dafür Mietzuschuß bekommen. Diese ist dann für den Vermieter bestimmt. Wenn du eine eigene Wohnung besitzt und vermietest diese, so bekommt du unter Umständen auch die Miete direkt von der Arge, falls ein Hartz4 Bezieher drin wohnt.

Du möchtest bei 2 voneinander unabhängigen Bewohnern die volle Miete vom Amt kassieren?

Mit welcher Begründung?

Weil es ihnen zusteht?

@madi12391

Da liegt ein Mißverständis vor. Schaltet mal euer Hirn ein und klärt das. Natürlich bekommt man mit Grundsicherung nur den Teil der Miete, den man auch bezahlen muß, anteilig. Halbe Wohnung, halbe Miete.

@madi12391

Wenn Paare gemeinsam eine Wohnung beziehen muss jeder der beiden die volle Miete zahlen?

Nein.

Wenn überhaupt steht dir anteilig Miete zu. Möchtest du mehr Kohle gehe arbeiten.

@madi12391

Wenn du Pech hast wird dein Mietanteil direkr vom Amt an den Vermieter überwiesen, du hättest davon netto nichts.

@LouPing

Der Eigentümer einer Wohnung muß überhaupt seine Zustimmung geben, bevor eine Wohnung untervermietet werden kann. Wenn der weiss, dass es sich um einen Hartz4-Empfänger handelt, wird er auch dafür sorgen, dass die Miete vom Amt direkt an ihn überwiesen wird, oder er stimmt dem Untermietvertrag erst gar nicht zu.

@LouPing

Das passiert nur, wenn der Leistungsberechtigte das wünscht. Mit Pech hat das nix zu tun.

@Klaraaha

Der Vermieter hat das nicht zu entscheiden und er ist auch nicht Ansprechpartner des Sozialamtes. Und auch nicht umgekehrt. Generell wird das Geld an den Leistungsbezieher ausgezahlt. Nur, wenn der Leistungsbezieher darum bittet, kann eine Ausnahme gemacht werden.

@Bitterkraut

Jein, wenn der Vermieter keine Miete bekommt, eine Räumungsklage in die Wege geleitet wurde, kann er durchaus Ansprechpartner sein. Bevor der Mietzuschuß im Sand versickert, bekommt dieser direkt der Vermieter.

@Klaraaha

Wenn wie hier ein wirtschaftliches Interesse besteht, muss der Vermieter einer Untervermietung zustimmen. Natürlich nur, wenn es sich um ein bestehendes Mietverhältnis handelt.

Bei neuen Mietern wird sich da so schnell kein Vermieter darauf einlassen. Höchstens in einer Abrissbude.