Grundrente?

5 Antworten

Welche Rentenzeiten zählen nicht zur Grundrente: Überblick, welche Zeiten nicht gelten

Folgende Kalendermonaten mit rentenrechtlichen Zeiten zählen nicht zur Wartezeit der 35 Jahre als Grundrentenzeiten über die Neuregelung der §§ 76 g und 244 Absatz 5 SGB VI neue Fassung:

Damit zählen viele Rentenzeiten als Grundrentenzeiten für die 35 Jahre nicht dazu. Damit werden viele Menschen in Deutschland bei der Grundrente leer ausgehen. Vor allem Neurentner mit vielen ALG-1 Zeiten werden oftmals die 35 Jahre nicht erreichen.

Man muss mindestens 33 Jahre (ursprünglich sollten es 35 sein) rentenrechtliche Zeiten für die Grundrente haben, dazu zählen:

  • Beitragszeiten
  • Kindererziehungszeiten
  • Pflegezeiten mit sozialer Absicherung der Pflegeperson
  • Zeiten von Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld

Ausbildungszeiten zählen dazu, denn es sind Beitragszeiten. Auch ABM sind Beitragszeiten.

Außerdem muss man mindestens 30% eines Durchschnittsverdieners erarbeitet haben, aber nicht mehr als 80%.

Mindestens 33 (35) Jahre Beitragszeiten, danngibt es max. 404 € Zuschuss auf die gesetzliche Rente.

THOPRO 
Fragesteller
 02.07.2020, 20:43

in den 80ger erst lehre dann umgelernt steht nicht im bescheid war schon zur rentenkassee bzw arbeitsamt hin daten liegen zuweit auseinander dan 90-91 abm 91.97 arbeit zwischen durch einige andere sachen seit 2000 fest es sind mindesten 37 zusammen bin 52jahre

soisses  02.07.2020, 20:48
@THOPRO

Du kann einen Antrag auf Lückenfüllung bei der RV stellen, das ist ein Standardvorgehen.
Ob Du Mindestrente erhälst, hängt von der Höhe Deiner Rentenanwartschaften ab.
Auch diese teilt die RV auf Antrag mit.

Ausbildungszeit zählt mit.