Fallen nach meinem Tod die Rentenpunkte an meinen Ex-Mann zurück?

3 Antworten

Hallo hexe1950besen, wenn Du (oder ein evtl. neue Ehegatte von Dir) die Rente / bzw. Witwenrente länger als ca. 3 Jahre beziehen sollte, dann kann er die Rentenpunkte nicht zurückbekommen, sollte die Rente kürzer gezahlt worden sein, dann kann er die gezahlten Rentenbeiträge der Deutschen Rentenversicherung erstatten und dann bekommt er seine abgezogenen Rentenpunkte zurück. Sollte er versterben, wird Dir die Rente (mit seinen Rentenpunkten) natürlich ganz normal weiter gezahlt, Du brauchst hier keine Sorge haben, daß die Rente endet.

Er kann die Rückübertragung der Entgeltpunkte, die er abgegeben hat, beantragen.

Er bekommt sie zurück, falls du zum Zeitpunkt deines Todes selbst noch keine drei Jahre Rente bezogen hast.

Falls er stirbt, ändert sich nichts an deiner Rentenhöhe. Du behältst seinen Anteil, den du im Versorgungsausgleich übertragen bekommen hast.

Er bekommt keineswegs etwas abgezogen. Beim Versorgungsausgleich ist die Hälfte seines Anspruchs aus der Ehezeit auf dich übertragen worden. Das verändert sich nicht mehr.