Grundgesetz Kinderpflichten?

7 Antworten

Bislang steht das nicht im Grundgesetz.

Nicht im Grundgesetz ist das geregelt, sondern in § 1619 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Kinder haben die Pflicht, den Eltern im Hauhalt zu helfen; der Bundesgerichtshof (BGH) setzte in einem Urteil 7 Std. am Tag bei einem 14-jährigen an (Jüngere weniger stunden).

Die Schule oder Berufsausbildung darf aber nicht darüber vernachlässigt werden und die Arbeiten müssen altersgerecht und zumutbar sein.

Eine zwangsweise Durchsetzung per Gerichtsurteil scheidet allerdings aus und es darf auch der Unterhalt nicht gekürzt oder gestrichen werden, wenn das Kind sich weigert mitzuhelfen...

Sie müssen nicht, aber wenn die eltern das wollen macht man das. Einfach aus Prinzip.

Nein, aber die Eltern bemühen sich schon genug. Da ist etwas Hilfe wohl nicht zu viel verlangt...

Reden wir über die Würde des Menschen. Die ist im Grundgesetz geregelt.

Entwürdigend wäre, wenn deine Eltern verlangen, daß du nackt und zu Sambaklängen tanzend dein schmutziges Geschirr in die Spülmaschine räumst.

Sie lassen dir die Würde, es angezogen und ohne musikalische Begleitung samt Beifall zu tun.

Das Grundgesetz ist lex generalis, die Mutter aller Gesetze, die dann schlußendlich die Feinheiten regeln (lex specialis), wie das BGB zum Beispiel.