Menschenrecht, jedermannsrecht und grundgesetz?

4 Antworten

Als Grundgesetz wird unsere Verfassung bezeichnet. Das Grundgesetz umfasst also alle Artikel unserer Verfassung.

Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen, allein schon weil er ein Mensch ist. Menschenrechte sind vor allem die in unserer Verfassung als Grundrechte bezeichneten Art. 1-19

Ein Jedermannsrecht ist ein Grundrecht das "jedermann" zusteht, egal welche Nationalität er hat (z.B. Art. 3 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich). Der gegensatz dazu sind die Deutschenrechte, diese stehen dem Grundatz nach nur Deutschen zu (z.B. Art. 8 Alle Deutschen haben das Recht, ...)

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland; in den ersten Artikeln sind dort die Grundrechte niedergelegt. Darin gibt es die sogenannten Deutschenrechte, welche nur für Deutsche bzw. EU-Bürger gelten, sowie die Jedermannsrechte welche nicht nur für Deutsche gelten.

Als Menschenrechte gelten die Rechte die in der UN bzw. in der EU-Menschenrechtscharta niedergelegt sind. Sie gelten überall und nirgends. Die Chartas sind nicht wirklich verbindend für einzelne Länder; wobei die EU-Charta alle EU-Länder bindet und die UN-Charta über das Grundgesetz auch für Deutschland gilt.

Die Menschenrechte hat jeder, der der Spezies Mensch angehört. Sie können von keinem nationalen Gesetz eingeschränkt werden.
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und gilt somit nur auf dem deutschen Hoheitsgebiet.
Und von Jedermannsrecht habe ich noch nie was gehört, sorry.

danke trotzdem

Im Jedermannsrecht sind zb Verhaltensregeln in der freien Natur zu finden. Sehr oft in den Skandinavischen Ländern verbreitet aber ich glaub ein Jedermannsrecht gibts fast überall.

@mm78pr

Interessant, ich hätte vielleicht in Gemeinschaftskunde besser aufpassen sollen ;)
Jedenfalls danke für die Info, dem Fragesteller hilft es sicherlich auch.