Darf/Kann die Bundesregierung das Grundgesetz ändern?

9 Antworten

Alleine darf/kann die Bundesregierung keine Grundgesetzänderung durchführen. Diese setzt zwingend eine 2/3 Mehrheit im Bundestag sowie Bundesrat voraus.

Eine Änderung der Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes ist gar nicht zulässig und wäre ungültig egal wie hoch die Zustimmung ist.

Nein, die Bundesregierung kann alleine gar keine Gesetze ändern. Nur der Bundestag und der Bundesrat können das Grundgesetz ändern, und auch nur dann, wenn in beiden Kammern zwei Drittel der Mitglieder der Änderung zustimmen.

Für eine Änderung des GG ist eine 2/3 Mehrheit in Bundestag UND Bundesrat erforderlich. Im Bundestag verfügt die Koalition von CDU/SPD/CSU mit 503 von 630 Stimmen über diese Mehrheit.

Anders im Bundesrat. Von den 69 Stimmen im Bundesrat entfallen lediglich 24 auf Bundesländer, die entweder von CSU oder von CDU/SPD regiert werden. In allen anderen Bundesländern ist mindestens eine Oppositions-Partei an der Regierung beteiligt. Um im Bundesrat die nötige 2/3-Mehrheit von 46 Stimmen zu erreichen, müssten sich mindestens die Grünen auf die Seite der Koalition schlagen. Die Koalition kann also nicht "im Alleingang" das GG ändern.

Für die Grundgesetzänderung sind zwei Drittel der Stimmen des Bundestages nötig. Wenn also eine Regierung diese Mehrheit hinter sich bringt, dann kann die Verfassung geändert werden.

Grundlegende Verfassungsartikel können aber nicht geändert werden, etwa solche zum Aufbau des Staates oder zur Menschenwürde.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungs%C3%A4nderung

SebRmR  25.02.2016, 23:20

Wenn man schon auf Wikipedia verweist, sollte man den Artikel auch lesen, denn

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als Bundesverfassung kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages...  und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates ... geändert werden.

Hervorhebung von mir.

Steht so übrigens auch im GG, Artikel 79, Abs. 2.

Nein --- Bundestat UND Bundesrat brauchen eine 2/3 Mehrheit.

Die ersten 20 Artikel sind TABU !!!

PatrickLassan  26.02.2016, 07:58

Das stimmt so nicht. Die Ewigskeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3  Grundgesetz schützt nur Artikel 1 und Artikel 20. die anderen Artikel können geändert werden.

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

http://dejure.org/gesetze/GG/79.html

lupoklick  26.02.2016, 10:23
@PatrickLassan

Danke für das "und" statt "von - bis"  ;-)))