Großer Schaden, Verursacher nicht versichert?

5 Antworten

Gibt schon die entsprechenden Antworten.

Für Mitleser (leider ist ja hier das Kind schon in den Brunnen gefallen):

Jeder sollte immer bei seiner Privaten Haftpflichtversicherung Forderungsausfall mitversichern.

Die tritt ein wenn der Schädiger kein Geld hat. Natürlich muss erst mal der Schaden durchgeklagt werden und es gibt auch eine Mindestgrenze.

Aber bei einem Schaden von 500 Euro ist das auch unwichtig nur eben nicht wenn es wirklich reinknallt.

Hallo,

ein bißchen wenig an Infos. Ist der Nachbar denn überhaupt der Grundstückseigentümer? Bei Hartz-IV ist das doch zu bezweifeln. Und Gebäudeversicherung ist an sich Pflicht.

Der Grundstückseigentümer steht in der Haftung. Ich würde mir hier an eurer Stelle doch anwaltlichen Rat holen. Geht ja um einiges, und wertlos dürfte das Grundstück ja auch nicht sein.

Zuerst würde ich aber die Katze suchen ...

dragonheart1 
Fragesteller
 28.11.2019, 23:40

Tut mir leid wegen der Infos, ich bin noch ziemlich durch den Wind. Ob das Grundstück tatsächlich ihm gehört kann ich nicht zu 100% sagen, doch ich nehme es stark an (es ist aber alles sehr veraltet, vermutlich wurde das Grundstück bereits vollständig abbezahlt, sodass sie nun mit Hartz-IV über die Runden kommen). Zudem besitzt er noch einige Wiesen für Futter und seine Tiere (Enten, Schweine etc.). Natürlich kann es sein, dass der Nachbar nebenbei noch schwarz Geld verdient -wir sind hier auf dem Dorf wo es nicht so auffällt. Doch was ich sagen kann ist, dass seine Scheune nicht versichert ist. Wirklich Engagement zeigte er bis jetzt noch nicht in Bezug auf die Behebung der Schäden, lediglich ein paar Ausreden. Natürlich suchen wir unsere Katze, doch sie ist nirgends zu finden und zwischen den Trümmern können wir nicht schauen, da der Rest der Scheune auch noch jeden Moment einzustürzen droht.

Trotzdem vielen Dank für den Kommentar. Sollten noch weitere Fragen offen sein, versuche ich sie zu beantworten :).

DerAlte54  29.11.2019, 01:26
@dragonheart1

Ne, kein Problem, deswegen gibt es ja eine Kommentarfunktion.
Also ich würde hier, wenn mit dem Nachbarn keine vernünftige Einigung zu erzielen ist, wirklich anwaltlichen Rat holen.
Ich bin als Grundstückeigentümer verantwortlich, dass meinem Nachbarn keine Scheune auf den Kopf fällt. Sonst muß ich die eben abreißen oder sanieren lassen. Kann ja auch wirklich mal jemand drunterstehen ...

Du wirst zunächst in Vorlasse gehen müssen und anschließend deinen Nachbarn auf die Zahlung verklagen. Der Gerichtsvollzieher schaut dann nach, was dort zu holen ist.

..... wenn es denn beim eine Haftpflicht gibt, wird die ja ordnen. Schaue also ins Grundbuch, wem es wirklich gehört.

Allerdings nicht den Inhalt vom Carport. Da greift meines Wissen nur die Vollkasko.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Still  29.11.2019, 09:05

Warum sollte der Inhalt vom Airport nicht auch einklagbar sein?

schleudermaxe  29.11.2019, 11:55
@Still

... weil das niemand etwas angeht, was dort so schwarz und an den gesetzgeberischen Vorgaben vorbei so untergestellt wird.

Still  29.11.2019, 18:55
@schleudermaxe

Nagut: Diebesgut wäre nicht versichert, aber mein Auto, dass im Carport steht, wäre im Schadensfall 100 Prozentig ebenfalls als Schaden einklagbar.

schleudermaxe  30.11.2019, 07:12
@Still

... seit wann geht ws hier um ein Auto?

Zitat: ... unser Carport mit vielen wertvollen Dingen ....

Still  30.11.2019, 11:13
@schleudermaxe

Sind Autos, Fahrräder, Motorräder nicht wertvolle Dinge?

schleudermaxe  30.11.2019, 17:03
@Still

... nein, sonne sind keine Dinge.

Habt ihr ne Privathaftpflicht mit Forderungsausfalldeckung? Dann könntet ihr von der gegebenenfalls euren Schadensersatz bekommen. Allerdings erst nachdem ihr die entsprechende Zivilklage gewonnen habt und sich herausstellt, dass der Nachbar tatsächlich zahlungsunfähig ist. Wenn er Gebäudeeigentümer ist, ist dort ja vielleicht doch was zu holen...