Größere Anschaffungen für Kinder bezahlen bei Trennung?

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Grundsätzlich muß alles derjenige bezahlen, der den Unterhalt erhält.

Der bestimmt aber, was angeschafft wird. Snowboards sind da keine Pflicht.

Wenn der Ex mit den Kindern in den Snowboardurlaub will, mußt du nichts dazu beitragen.

Daran muss sich dein Ex nicht beteiligen, sowas ist mit dem Unterhalt abgegolten. Derartige Anschaffungen sind allein dein Ding. Du kannst deinen Ex zwar bitten, sich zu beteiligen aber Anspruch darauf hast du nicht.

Du bekommst Unterhalt und der ist nicht wenig. Also bist du für diese Anschaffungen zuständig. Wenn dir die Wünsche der Kinder zu groß sind, dann mußt du sie abblocken und ihnen erklären, daß es nicht geht. Aber du gibst ja nicht den ganzen Unterhalt, der für die Kinder gedacht ist, in einem Monat aus. So teuer sind Kinder nicht.

Menuett  30.12.2012, 14:56

Also ich gebe höhere Summen als Kindergeld plus Unterhalt für die Kinder aus.

Was die alleine an Wasser, Strom und Miete verbrauchen lässt Beträge in Höhe der Düsseldorfer Tabelle verwschinden.

Ambassador11  30.12.2012, 17:23
@Menuett

Das glaubst du doch wohl selbst nicht. Ich kenne mich da aus. Eigentlich solltest du vom Unterhalt noch Rücklagen bilden für größere Ausgaben. Wasser ist nicht teuer und Strom verbrauchst du sowieso und Miete mußt du auch bezahlen, wenn du allein bist. Also bitte nicht auf den Unterhalt übertragen.

Nimm´s mir nicht übel, aber das ist durch die Höhe des Unterhaltes wohl ohne seine zusätzliche Hilfe zu stemmen, oder? Du kannst mir nicht erzählen, dass Du damit nicht auskommst!

Es ist schön, dass der Vater die Kinder mit in den Urlaub nimmt, beteiligen musst du dich an den Kosten aber nicht. Auch ein Snowboard ist keine notwendige Anschaffung, die geteilt werden müsste. Das wäre auch makaber. Er kann sich die Skiurlaube leisten und du sollst das Equipment mitfinanzieren, obwohl du von dem Urlaub nichts hast. Notwendige Sonderausgaben sollten sich die Eltern teilen (Brille, Klassenfahrt etc.) Teilweise wird auch bereits ein/e Unterhaltspflichtige/r gerichtlich verpflichtet diese Sonderausgaben trotz Unterhaltszahlungen mitzufinanzieren. Aber keinen Skiurlaub plus Zubehör.