Grenzwand oder Nachbarwand?

7 Antworten

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Es gibt hier vermutlich mehrere Schwierigkeiten die ihr jetzt noch garnicht seht. Fakt ist, dass ihr in dem Fall nicht für ein Appel und ein Ei schnell mal dämmen könnt. Ihr werdet hier um eine Beratung beim Architekt und vermutlich auch um einen Vermesser (die beide Geld kosten) nicht drumherum kommen.

Wahrscheinlich wißt ihr noch nicht einmal wieviel eure Wand auf dessen Grundstück steht. Die Unterscheidung von Grenz- und/oder Nachbarwand ist hier noch nicht einmal so wichtig. Alles andere ist wahrscheinlich viel wesentlicher.

diewildeHilde 
Fragesteller
 30.08.2013, 08:40

Um zu definieren, wie weit wir bislang auf seinem Grundstück stehen, ist es sehr wichtig, daß wir herausfinden, ob es eine Grenz- oder Nachbarwand ist. Kann man nämlich vom Dach her und von der Gartenmauer her klar begrenzen. Macht nen Unterschied von bislang 14 cm aus - was ja genau "seine Hälfte" der Nachbarwand sein könnte. Damit wären wir nämlich bislang überhaupt nicht auf seinem Grundstück, kämen erst nach der Dämmung da aus. Und das ist wichtig für die Berechnung der "Überbaurente". Wäre es eine Grenzwand, ist ER in der Pflicht, diese Wand trocken zu legen, nicht WIR. Der Unterschied ist also durchaus wichtig für uns....

pharao1961  30.08.2013, 08:43
@diewildeHilde

Nicht unbedingt. Ihr definiert die Grenzen vom vorhandenen Dach und der Gartenmauer??? Und wenn die auch nicht richtig stehen? Ihr werdet sehen - falls ihr keine Grenzsteine mehr findet - dann muss ein Vermesser her.

diewildeHilde 
Fragesteller
 30.08.2013, 08:48
@pharao1961

Da die Dächer nicht miteinander verbunden sind, unser Haus ja an der Stelle "frei" steht, liegt der Verdacht nahe, daß man das als Maßstab setzen kann. Sicher nicht bei Millimetern, aber bei 14 cm dann schon eher. Wie kann das Dach "falsch" stehen? Bei der Gartenmauer geb ich dir Recht; deshalb sind wir ja unsicher.

Die Grenzsteine suchen wir schon, haben womöglich auch einen gefunden, aber das ist alles so verwittert, daß wir auch das nicht sicher abnicken wollen. Auf der anderen Seite steht ebendiese Mauer, und zwar haargenau an der Stelle, wo der Grenzstein sein sollte. Das käme also genau hin.

Aber ich finde mich wohl grade mit einem Vermesser ab.....

pharao1961  30.08.2013, 08:53
@diewildeHilde

Du kannst dich nicht am Dach orientieren. Die Wand kann schief sein und somit das Dach weiter draußen sein, der Dachüberstand kann unterschiedlich sein... Nur mit der "Gewissheit": "der Verdacht liegt nahe" kannst du nicht eine weitere (mögliche) Grenzüberschreitung begründen. Wie du richtig erkennst - ein Vermesser muss her und vermutlich auch eine Beratung bei einem Architekt, der euch über viele andere Dinge auch noch beraten kann.

diewildeHilde 
Fragesteller
 30.08.2013, 09:01
@pharao1961

Dankeschön. Da das Dach mit ner Giebelwand abschließt, die in der Flucht dann mit dem Gartenmäuerchen identisch ist, bleibe ich bei meinem "Verdacht".... Neben dieser Giebelwand bleiben diese 14 cm stehen, quasi auf "Nachbars Hälfte". Deshalb denken wir, wir teilen uns diese Mauer im Grunde; sonst hätte man ja bündig abgeschlossen. Auch hat er selbst unten an dieser Mauer einen Sockel angebaut; hätte er sicher auch nicht gedurft, wenn es eine Grenzwand wäre, oder?

Aber ich schätze, ich kümmere mich mal um den Landvermesser. Befürchte zwar, danach ist eh kein Geld mehr für die Dämmung da (zumal das Dach noch gemacht werden muß etc. .....), aber wir kommen wohl nicht dran vorbei.

Das Problem ist, daß wir das Haus erst vor 7 Jahren gekauft haben, diese Nachbarn aber schon seit Generationen dort wohnen. Da es immer in Familienbesitz war, hat sich auch von denen nie einer gekümmert, war ja auch nie nötig. Bauunterlagen gibt es nicht mehr, die sind alle im Krieg verbrannt. Er ist also im Grunde genauso unwissend, wie wir. Er will halt einfach nicht.

pharao1961  30.08.2013, 11:27
@diewildeHilde

Er will vermutlich deshalb nicht, weil er die Eigentumsverhältnisse genausowenig kennt und sich denkt, wenn die was machen wollen, dann sollen sie auch vermessen lassen :-).

Aber danach habt ihr wenigstens Gewissheit und das ist ja auch viel wert und eigentlich die richtige Grundlage für alles Weitere.

Habt ihr schon beim Katasteramt nachgefragt ob ihr eine Katasterkarte mit Spannmaßen bekommen könnt? Falls ja, dann habt ihr auch so schon etwas Gewissheit.

diewildeHilde 
Fragesteller
 30.08.2013, 13:57
@pharao1961

Die Katasterkarte selbst haben wir; allerdings ohne Maße. Zum Amt selbst wollen wir noch hin; der "Zuständige" hat derzeit Urlaub; ist allerdings auch noch ein Bekannter von uns. Darauf bauen wir noch, deshalb denken wir auch, daß der Vermesser eigentlich unnötig ist. Katasteramt wird ja wissen, wie breit die Grundstücke sind.

Fakt ist aber ja nun mal, daß der Nachbar nicht verbieten kann, daß wir dämmen - wir wollen uns im Prinzip nur über das "wie" einigen. Die Kosten hierfür würden wir auch selbst übernehmen, selbst WENN es eine Grenzwand ist; obwohl er dann zuständig wäre. Er begründet derzeit einfach nur mit "Nöö, mich stört das nicht, ich will einfach nicht." Weiterhin kommt nur von ihm die Gegenfrage: "Was habe ich denn davon?" - ich tu es aber ja nicht für ihn, sondern für uns, und das reicht ihm nicht. Nen Quadratmeter von unserer Terrasse will er aber auch nicht haben..... Er meint, sein "nein" wäre jetzt Gesetz.

Wenn ich ihm nun aber sage: "Pass auf Kollege, das ist ne Grenzwand und du verputzt die jetzt bitte auf deine Kosten nach unserer Dämmung, weil du dazu verpflichtet bist. Oder aber, du lässt uns unproblematisch die Dämmung vornehmen und alle halten die Füße still."; dann will ich das einfach von der Definition her abgesichert haben.

pharao1961  30.08.2013, 16:26
@diewildeHilde

Du hast dich regelrecht in die Definition Grenz- oder Nachbarwand verbissen. Es kommt drauf an, wo sie steht. Steht die z.B. bereits widerrechtlich 1 Meter auf dem Nachbargrundstück dann kann er eine Wärmedämmung selbstverständlich verbieten. Versucht die Spannmaße zu bekommen, dann habt ihr mehr Klarheit und laßt euch von jemanden beraten, der die Baugesetze kennt. Grenzwand/Nachbarwand hin oder her...

diewildeHilde 
Fragesteller
 30.08.2013, 18:36
@pharao1961

Also 1 Meter stehen wir definitiv nicht auf seinem Grundstück; es handelt sich um wenn überhaupt 14 cm, eher weniger, da er ja den Sims angebaut hat. Vielleicht stehen wir auch gar nicht auf seinem Grundstück mit unserer Hausaußenwand und das Gartenmäuerchen wurde nur dämlich verbaut. Da aber eben seine Hausmauer am vorderen Stück an diese Mauer angrenzt, bestehen beide Möglichkeiten; Grenz- oder Nachbarwand. Genau DAS kann man aber eben nicht erkennen.

Tatsächlich verbeiße ich mich in diese Definition, weil es den diversen Gesetzestexten hervorgeht, daß ich in dem einen Fall Überbaurente zu zahlen habe, oder er im anderen Fall selbst die Außenwand in Ordnung halten muß. Verbieten kann er es definitiv nicht, bis zu 25 cm muß er dulden (frag mich jetzt nicht auswendig nach dem Paragraphen.....) - selbst wenn es jetzt 14 cm sind, so kann die Dämmung noch dran.

Sicherlich kann er mir nicht verbieten, mein eigenes Haus zumindest zu verputzen. Es widerspricht jeder Logik, daß ein 100 Jahre altes Haus unverputzt den Wetterverhältnissen ausgesetzt ist, und ich enorme Heizkosten zahle deshalb und auch noch Feuchtigkeit im Haus habe, weil Mauerschäden vorhanden sind. Im Zuge dieser Reparatur macht eine Dämmung Sinn, der Staat fördert diese nicht ohne Grund. Er aber will die blanke Mauer so lassen.

Aber ich verstehe, was du meinst, werde mich mit dem Katasterabend wegen der genauen Maße in Verbindung setzen. Wenn man es nicht anders herausfinden kann, dann bleibt zunächst nur das.

pharao1961  31.08.2013, 15:39
@diewildeHilde

Ich frage mich gerade - wenn keine Baulast eingetragen ist und wenn eure Wand tatsächlich auf dem seinem Grundstück steht - unabhängig ob Grenz- oder Nachbarwand - ob in diesem Fall tatsächlich Überbaurente zu zahlen wäre... :-)

diewildeHilde 
Fragesteller
 31.08.2013, 16:05
@pharao1961

Wieso? Welcher Gedanke ist in deinem Kopf? Was weißt du, was ich nicht weiß? Klär mich auf!

Also von einer Baulast ist uns nichts bekannt, aber auch das kriegen wir raus, sobald der eine Bekannte aus dem Urlaub wieder da ist, der Zugang zu diesen ganzen Daten hat (Katasteramt, siehe oben, der kommt an die ganzen Bauakten und hat seine Hilfe angeboten bzgl. der Einsicht). Als wir vor 7 Jahren gekauft haben, haben wir eigentlich alles mögliche zugeschickt bekommen, allerdings keine Infos bzgl. einer Baulast.

Du, ich hab kein Problem mit dieser Überbaurente. Es dreht sich dabei um einen Betrag von unter 50 Euro pro Jahr - das leg ich dem bar auf den Tisch, da es mich billiger kommt, als die überzogenen Heizkosten. An der Wand liegt mein Badezimmer; ungedämmte 3 Außenwände und ein ungedämmtes Dach; mehr als 12 Grad werden es da im Winter nicht. Nutzt mir aber nichts, wenn er weiter bei seinem "nein" bleibt ohne Begründung.

Ich sollte letzte Woche schon an ein sehr günstiges Gerüst kommen, was ich für die weitere Dämmung, das Dach UND eben jene Wand hätte gebrauchen können. Hab ich wieder abbestellt, weil ja keiner weiß, wie lange der noch überlegt, der Nachbar. Gestern hab ich schon mal angedeutet, daß ich hoffe, es für den Preis wiederzukriegen, ansonsten müßten wir mal gucken, wer die Mehrkosten übernimmt. Da zuckte sein Vater wohl mal sehr zusammen - ich glaub, mit den richtigen Argumenten kriegt man den auch ohne Anwalt und Stress.

pharao1961  31.08.2013, 16:17
@diewildeHilde

Eine Katasterkarte bekommst du problemlos selber auch. Kostet ca. 39 € (beglaubigt) und jedes Spannmaß kostet wieder extra ein paar Euro. Übrigens kannst du dir diese auch online besorgen (zumindest ist es in meinem Bundesland so); einsehen sogar kostenlos, allerdings ohne Spannmaße, da die noch immer von Hand eingezeichnet werden.

Eine Baulast ist im Grundbuch eingetragen, falls eine vorliegt. Einen Grundbuchauszug habt ihr beim Kauf bekommen.

Wenn keine Baulast eingetragen ist, dann steht die Mauer nicht nachweislich auf seinem Grundstück und eine Dämmung wäre - zunächst einmal - möglich. Erhebt er dagenen Einspruch dann müßte er wohl nachweisen, dass...

diewildeHilde 
Fragesteller
 31.08.2013, 16:35
@pharao1961

Okay. Im Grundbuch steht definitiv nichts - das hab ich jetzt schon auswendig gelernt. Die Katasterkarte habe ich, aber ohne Maße (schon paarmal erwähnt....); der Bekannte meinte, wir sollten nach seinem Urlaub mal vorbeikommen, dann zieht er sich die vorhandenen Akten und wir können kostenfrei einsehen. Wenn das nicht aussagefähig ist, kann ich mich ja noch mal um die Spannmaße kümmern (WAS IST DAS BITTE?)

Also wir haben jetzt wirklich so ungefähr jeden Gesetzestext, jede Bauordnung, jede Info-Seite hierzu und eigentlich alles gelesen. ÜBERALL steht, daß er es nicht verweigern kann, er uns definitiv Zugang verschaffen muß. Daß aber eben die Unterscheidung zwischen diesen Wänden wichtig wäre, schon alleine für die Regelung dieser Überbaurente. Im für ihn ungünstigen Fall müßte er sogar selbst für die Instandhaltung der Mauer sorgen, auf seine Kosten. Hier vermute ich natürlich, daß es dabei nur um das Äußerliche geht, er nicht unsere Dämmung zu bezahlen hat - aber den Endputz halt; ob und wie er den streicht, ist ihm dann selbst überlassen. Das würde ihn schon maßlos ärgern, da ihn die reine Steinwand ja nicht stört.... Sie verursacht uns aber Wasserschäden. Das fällt ja schon unter "Reparatur", die er in gar keinem Fall verweigern darf.

Nur was bringt mir all das Wissen, wenn er doch einfach mit den Schultern zuckt? Aber dieser Satz von dir, daß er was nachweisen muß, ist doch schon mal gut für mich.....

pharao1961  31.08.2013, 17:02
@diewildeHilde

:-)

Die Spannmaße sind die einzelnen Maße zwischen den einzelnen Grenzsteinen.

So, gut jetzt für heute - ich geh jetzt kochen... schönes WE.

diewildeHilde 
Fragesteller
 31.08.2013, 17:05
@pharao1961

Ich auch! Dankeschön! (Grenzsteine gibt's ja wohl nicht mehr - heul.........)

schelm1  31.08.2013, 17:27
@diewildeHilde

...und selbst wenn sie noch welche finden! Sind sie sicher, dass der Urahne, welcher die Steine arglistig verssetzt hat, nicht schon seit Jahrhunderten nachts als Werwolf gestraft herumspukt. Es sollen Fälle bekannt geworden sein, in denen sich diese Gestalten in jüngerer Zeit in das Denken Ihrer Nachkommen einschleichen und diese mit Grenzverlaufsgedanken quälen, was dann regelmäßig zu Schreibausbrüchen führt!?! Kennen Sie Ihre Familiensaga ganz genau?

diewildeHilde 
Fragesteller
 31.08.2013, 17:56
@schelm1

Meine ja; die des Nachbarn nicht. Wir wohnen hier erst seit 7 Jahren.... (oh Mann.....)

diewildeHilde 
Fragesteller
 07.09.2013, 15:40
@pharao1961

Gerne; du hast mir genug "Fachbegriffe" entgegengeworfen, so daß ich gut weiterkam. Der Nachbar hat mittlerweile seine Zustimmung gegeben; auch ohne weitere Ärger.

Da Sie ein Interesse an einer Lösung haben, werden Sie auch die rd. € 2.000 für ein Grenzattest zahlen müssen. Danach wissen Sie auch ziemlich genau, ob es sich bei dem streitgegenständlichen Bauwerk um eine Grenzwand genau auf der Grenze oder um eine Nachbarwand, die dem Nachbarn alleine gehört oder auch um einen schlichten Überbau Ihrerseits handelt, der dann für den Nachbarn eine Überbaurente auslöst oder der mit einer einmaligen Abfindung einversatnden ist. Weitergehende Gebietansprüche Ihrerseits für Dämmungen o,ä. braucht der aber nicht zu dulden. Sie können ja ohne weiteres auch zurückbauen und zwischen der vorhandenen Schale und dem neuen Baukörper von innen dämmen!

Sie werden noch einen sehr langen, steinigen und vor allem teuren wie nerven- und kräftezehrenden Weg gehen müssen, wenn Sie den Rechtsweg einschlagen, statt wie angedeutet, zurückzubauen und den Nachbarn damit nicht weiter zu belästigen.

diewildeHilde 
Fragesteller
 31.08.2013, 16:22

Laut wirklich ALLEM, was ich mir über dieses Thema durchgelesen habe, muß er es dulden...... Grade dann, wenn ich die Überbaurente zahle. Der kann mir ja nicht den Zugang zu meiner Seitenfassade verbieten, oder?

"Ohne weiteres" zurückbauen ist bei dem alten Gemäuer nicht möglich; auch damit haben sich die Fachleute schon befasst. Deshalb wurde auch von einer Innendämmung abgeraten. Die alten Steine lassen das nicht zu, da wäre noch mehr Schimmel vorprogrammiert.

schelm1  31.08.2013, 16:38
@diewildeHilde

Sie haben doch keinen blassen Schimmer wovon Sie schreiben, wenn Sie nicht einmal den tatsächlichen Grenzverlauf kennen! Sie stützen sich auf Vermutungen, die Sie herleiten auf das willkürliche Setzen von Gebäuden durch ihre jeweiligen Urgroßväter! - Was soll das denn!?! Sparen Sie sich fruchtlosee Diskussionen und beauftragen Sie einen amtlich bestellten Vermessungsingenieur mit der Erstellung eines Grenzattestes - danach sind Sie klüger und können in eine Diskussuion mit dem Nachbarn eintreten oder besser noch, bieten Sie ihm viel Geld für seinen guten Willen an oder fordern Sie solches, falls sich herausstellt, dass in Wirklchkeit sein Gebäude auf Ihrem Land steht, was Sie aus heutiger Sich nicht beurteilen können!

diewildeHilde 
Fragesteller
 31.08.2013, 16:44
@schelm1

Daß ich keinen blassen Schimmer habe, habe ich schon mit der Frage bewiesen; was anderes behaupte ich auch nicht. Wahrscheinlich habe ich es mir deutlich einfacher vorgestellt, als es ist. "Grenzattest" wird jetzt mein nächstes Projekt sein; werde mich da mal schlauer lesen, als ich es bis jetzt bin. Dankeschön.

schelm1  31.08.2013, 16:52
@diewildeHilde

Anschließend haben Sie die Rechtssicherheit hinsichtlich des Grenzverlaufes, die Ihnen derzeit vollkommen fehtl! - ein sehr guter Entschluß!

diewildeHilde 
Fragesteller
 31.08.2013, 17:04
@schelm1

Okay, auf andere Art scheint man es nicht herausfinden zu können. Bleibt die Frage, wer bestellt den Offiziellen?

schelm1  31.08.2013, 17:09
@diewildeHilde

Na Sie natürlich, weil Sie ein Interesse am Ergebnis seiner Vermessung haben; Sie zahlen auch!

solche fragen kannst du hier nicht lösen, bei strittigen auseinandersetzungen zwischen nachbarn hilft nur das gericht in verbindung mit richtig viel gehl (für anwälte und gutachter)

allerdings gibt es auch schlichtungsstellen für solche und ähnliche fragen, frag mal tante google danach.

diewildeHilde 
Fragesteller
 30.08.2013, 08:27

Danke; bislang ist es ja noch keine "strittige Auseinandersetzung"; so weit soll es ja auch nicht kommen. Man kann sich ja vorab mal informieren.....

akino47  30.08.2013, 08:39
@diewildeHilde

die von dir geschilderten umstände sprechen aber deutlich dafür, dass es wenig oder kaum chancen für kompromisse gibt.

diewildeHilde 
Fragesteller
 30.08.2013, 08:51
@akino47

Wir haben ihm angeboten, nicht ganz so dick zu dämmen (unten an der Mauer befindet sich ein Sockel, von ihm angesetzt, wir würden nur oberhalb des Sockels dämmen, damit quasi eine glatte Hauswand entsteht), damit ihm nichts an Fläche verloren geht. Er kann sich den Termin aussuchen, er kann sich die Farbe aussuchen - auch die Überbaurente verweigern wir nicht.

Noch sehr viel mehr Kompromisse kann ich auch eigentlich nicht eingehen.

holgerholger  30.08.2013, 13:32
@diewildeHilde

Allerdings ist der Hauptpunkt noch nicht geklärt: Welche Mauer steht wieweit auf wessen Grundstück? Das sollte zunächst geklärt werden, dann erübrig sich der Arbeit vielleicht. Evtl. Ist die Kante vom Dachüberstand die Ganze, dann ist die Dämmungkein Problem.

diewildeHilde 
Fragesteller
 30.08.2013, 16:10
@holgerholger

Dafür müßte ich eben herausfinden, ob es eine Grenz- oder eine Nachbarwand ist. Derzeit steht die Mauer klar auf unserem Grundstück; wenn die Mauer des Hauses eine Grenzwand ist. Ist es aber eine Nachbarwand, so steht die Gartenmauer teils auf seinem, teils auf unserem Grundstück. Dann wäre auch unsere Hausaußenmauer "seine" und er müßte sie herrichten. Das Dach selbst steht nicht "über", es schließt bündig ab, nur diese Giebelwand an der Seite, was wohl auch als Brandmauer geführt wird, steht nicht bündig, sondern auch ein paar Zentimeter im Dach selbst. Auch das spräche für eine Nachbarwand.

Ich denke, der nächste Gang wird der zum Katasteramt sein, irgendwo müssen ja Maße des Grundstücks stehen. Auf der Katasterkarte ist nur das Grundstück mit Flurnummer etc. eingezeichnet, ohne Maße.

eine grenzwand befindet sich grundsätzlich nur auf einem grundstück aber an der grenze zum nachbargrundstück. eine nachbarwand befindet sich auf der grenze.d.h. sie darf die grenze überschreiten, wobei auf der seite des erbauers mindestens 50 % der wandstärke liegen muss. ein nachbarwand wird von gebäuden auf beiden grundstücke genutzt, eine grenzwand gehört nur zum gebäude eines grundstückes.
beispiel: in der mitte einer doppelgarage, deren eine hälfte zum grundstück a und die andere hälfte zum grundstück b gehören, trennt eine nachbarwand, die je zur hälfte die grenze überragt.
beispiel 2: eigentümer a baut eine garage bis an die grenze, die abschlussmauer liegt komplett auf seinem grundtück und ist somit eine grenzmauer.
quelle: http://www.verband-wohneigentum.de/sg-wrexen/on19674

diewildeHilde 
Fragesteller
 30.08.2013, 08:44

Wie schon in der Frage steht, ist mir die Definition klar.

Bislang dachten wir, die Hauswand wäre die Grenze; damit wäre alles klar. Jedoch haben wir jetzt mal genauer hingeschaut, und gesehen, daß die Gartenmauer nicht bündig mit unserer Hauswand abschließt, sondern quasi 14 cm "eingerückt" steht. So baut keiner eine Mauer - deshalb vermuten wir jetzt, es ist eine Nachbarwand - womit die Hälfte der Wand seine wäre (oder aber er 14 cm mal die gesamte Gartenlänge unseres Grundstücks nutzt.......), und er sich auch noch an den Kosten beteiligen müßte.

schelm1  31.08.2013, 16:26
@diewildeHilde

Eine Grenze wird nicht sicher feststellbar durch Aufbauten markiert. Sie ergibt sich nur nach einer Vermessung, die sich an vorhandenen Geopunkten ausrichtet, anhand denen auch die Flurkarte erstellt wurde. Sie kommen nicht um ein amtliches Grenzattest umhin. Vielleicht haben sie Glück und ein Teil Ihres Grundstückes wurde durch einseitigen Überbau durch den Nachbarn schon vor Generationen widerrechtlich annektiert - das wäre eine Gaudi!?! - In dem Falle treffen den nachbarn auch die Kosten des Beweises durch das Gutachten!

diewildeHilde 
Fragesteller
 31.08.2013, 16:27
@schelm1

Klingt gut..... Liegen diese Daten beim Katasteramt vor? Flurkarte habe ich ja, aber ohne Maße.

schelm1  31.08.2013, 17:16
@diewildeHilde

Eine Flurkarte beweist keine in der Örtlichkeit sichtbaren Grenzverläufe! Sie dient der Zuordnung eines mit einer Flurstücknummer bezeichneten Parzelle zu deren Eintrag im Grundbuch! ein amtlicher Lageplan gibt da schon deutlich mehr her.

Noch sehr viel mehr Kompromisse kann ich auch eigentlich nicht eingehen.

entweder du klärst das gerichtlich oder du dämmst von innen,rechne mal nach.

diewildeHilde 
Fragesteller
 30.08.2013, 10:01

Innendämmung wurde schon ausgeschlossen; haben mir mehrere Maurer von abgeraten, da das Gemäuer zu alt ist. Da gehen auch die Wasser- und Heizungsrohre durch; das wäre sehr aufwendig und teuer. Dann lieber die paar Euro Überbaurente an den Nachbarn zahlen. Mal davon ab: Wo wäre hier der Kompromiss?

schelm1  31.08.2013, 16:20
@diewildeHilde

Weshalb sollte denn der nachbar Komprimisse zu seinem Nachteil machen? Bieten Sie ihm eine satte Entschädigung oder fragen Sie ihn, was er als anständigen Ausgleich für einen Kompromiss haben möchte!

diewildeHilde 
Fragesteller
 31.08.2013, 16:26
@schelm1

Er hat keinen Nachteil. An dieser Wand hat er selbst einen Sockel angebracht und vor diesem Sockel stehen seine Mülltonnen. Wir haben angeboten, nur oberhalb des Sockels zu dämmen, womit eine ebene Wandfläche entsteht und ihm keinerlei Bodenfläche verlorengeht. Selbst wenn wir bis zum Boden dämmen würden, so "verliert" er eine Fläche von 1,5 DIN-A-4 Blättern, die ihm fehlen. Das ist lächerlich, darüber zu streiten. Wir haben ihn gefragt, was er verlangen würde, was für ihn ein Ausgleich wäre - er sagt: "nichts, ich will es einfach nicht."

schelm1  31.08.2013, 17:14
@diewildeHilde

Das läuft dann nach der Vorlage des Grenzattestes auf ein langwieriges Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht hinaus. Sie klagen Ihr Leiter- und Hammerschlagrecht ein; das kann dauern.Der Nachbar wird sich die Nutzung seines Grundstückes während der Bauphase angemessen vergüten lassen. Ortstermine scheitern am Gegenseitgem Zeitunvermögen - das dauert. Über die Höhe dürfte vermutlich erneut zu streiten sein - das dauert usw. usw. In eine paar Jahren hören wir vielleicht noch mal voneinander, soweit Sie sich nicht gegenseitig aufgefressen haben!

diewildeHilde 
Fragesteller
 31.08.2013, 17:21
@schelm1

Naja, die Arbeiten dauern 2 Tage, max. 3. Die andere Wand war auch so flott fertig.

Ich sag ja: Es lohnt den Streit nicht. Auffressen werde ich ihn nicht, vorher zieh ich aus.

Wir haben es uns zu einfach vorgestellt....., bislang gab es ja auch keinerlei Streit. Und sein Vater, der ebenfalls im Haus wohnt, sagte gleich: "Klar, macht mal." - daraufhin haben wir Material geholt und auf unserer Seite angefangen. Ging bislang alles sehr unproblematisch. Doch nun hängt sich der Sohn rein...... dem gehört das Haus, während seine Eltern wohl noch ein Mitspracherecht haben. Mutter sagt auch nein, Vater sagt ja - und wir haben die Probleme. Aber da waren wir zu gutgläubig.

gansh  31.08.2013, 18:37
@schelm1

soweit Sie sich nicht gegenseitig aufgefressen haben!

da fällt mir der lehrer aus DO ein,der ein wochenendhaus in HX kaufte und meinen bekannten "erziehen" wollte,der aber auf stur geschaltet hatte und letztlich gabs die "biologische lösung".