Grundstücksrecht - Grenzüberschreitung durch Schornstein o. Dämmung

6 Antworten

Mit der Gemeinde eine Sondernutzung vereinbaren, die Leute kennen sich dort aus. Allerdings sehe ich bei dem Weg wenig Chancen, da der Nachbar ja dagegen Einspruch erheben würde. --- Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass eine 200mm Dämmung die Breite eines Fußweges stark einschränkt!

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Nunja, wahrscheinlich haben Sie recht, unzugänglich würde der Weg wahrscheinlich nicht werden, aber da er jetzt schon sehr schmal ist und die Anwohner ziemlich alt sind, würde der Gang erschwert werden. Auf jeden Fall werde ich einmal mit der Gemeinde sprechen, was die andere Wand anbelangt. Vielen Dank.

Diese Antwort ist zu schlicht und entspricht nicht den differenzierten rechtlichen Regelungen!

Normalerweise darf nicht über die Grundstücksgrenze gebaut werden! Auch wenn es nur cm sind! Besonders, wenn wie bei euch, eine Feuerwehrzufahrt ist. Dort muss die Breite unbedingt eingehalten werden! Ihr könnt ja bei eurer Gemeinde anfragen, ob eine Ausnahme möglich ist - ich glaube es nicht!

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Schau mal im Nachbarrechtsgesetz (Bezeichnung z.B. in NRW) des entsprechenden Bundeslandes nach. http://www.baurecht.de/gesetze.htm

In NRW ist es z.B. der §23a. Dort sind zumindest Ausnahmen bezüglich der Wärmedämmung geregelt.

Wenn der öffentliche Weg derart verbaut wird dass er nicht mehr funktionsfähig ist wird der Antrag abgelehnt werden. Mit Sicherheit! Ein Überbau auf fremde Grundstücke, egal wieviel Zentimeter ist nicht gestattet. Du musst zwingend damit rechnen, dass Du einen Rückbau vornehmen musst. Also unbedingt! mit dem Nachbarn und der Gemeinde sprechen, bei einem Schornstein auf vorher! mit dem Schornsteinfeger. Sonst handelst Du Dir nur sehr heftigen Ärger ein.

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Ein Kamin hat definitiv nichts auf einem Nachbargrundstück zu suchen. Damit wirst du auf jeden Fall berechtigterweise scheitern.

Bei einem nachträglichen Vollwärmeschutz nach den Anforderungen der EnEV2009 gibt es in mehreren Bundesländern Erleichterungen. Das gilt aber maximal bis 12 cm Dicke, denn damit ist in der Regel ein U-Wert von 0,24 W/m²K zu erreichen. In den anderen ist es ohne Zustimmung des Nachbarn und ggf. öffentlich rechtlicher Absicherung per Baulast kaum durchzusetzen.

Wo es ausdrücklich erlaubt ist, heißt es noch lange nicht, daß man ungefragt loslegen kann.

Wenn deine Dämmung dazu führt, daß der Nachbar nicht mehr in sein Haus kommt, ist sein Recht jedenfalls höher zu bewerten. Und bei einer Feuerwehrzufahrt muß trotz deiner Dämmaßnahme die gesetzliche Mindestbreite übrig bleiben. Sonst bekommst du auch hier die rote Karte. Dann bleibt dir nur übrig von innen zu dämmen.