Greift eine Rechtsschutzversicherung im Fall einer Räumungsklage?

2 Antworten

Du musst dich nicht um die Räumungsklage kümmern. Gemäß §546 Abs. 2 BGB kannst du das deinem Vermieter überlassen falls es Probleme gibt.

Nur, wenn Mietangelegenheiten ausdrücklich eingeschlossen sind. Viele Versicherungen elten im Versicherungsfall nicht sofort nach Abschluß; alsodas Kleingedruckte vorher lesen.