Graffiti übersprühen: Legal oder illegal

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du Graffiti übersprühst oder übermalst wird das Erscheinungsbild der fremden Sache verändert. Du machst dich also einer Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 2 StGB strafbar.

"das Erscheinungsbild der fremden Sache verändert" also müsste dann eigentlich der Graffitisprüher Anzeige erstatten?

@sjeffi

Anzeigen kann die Tat jeder, die fremde Sache ist immer noch die Häuserwand, der Eigentümer davon hat also den Strafantrag zu stellen.

@Haglaz

Ok Danke. Also Strafantrag (das Wort ist neu für mich) Aber macht es sinn wenn der Eigentümer der Wand einen Strafantrag stellt (sage ich das so richtig?) nur wegen ein paar Striche angebracht mit leicht zu entfernen Aqryllack? Wird der Richter das seriös nehmen?

Für die Deutlichkeit (der Unterschicht besteht aus schwierig zu entfernen Lacke vom Sprüher/ ich bemale nicht die Wand sondern die schon angebrachte Schicht. Und es sind auch nur ein paar subtil angebrachte Striche, gerade mal genug um das "Kunstwerk" zu versauen.

@sjeffi

PS Ich habe noch vergessen hinzuzufügen das ich es nicht aus Spaß mache. Ich bin in der Überzeugung das nach 2 oder 3 Mal der Graffitikünstler sein Hobby aufgeben wird. Ich tue es für die Gemeinschaft. Ich bin auch oft Ehrenamtlich unterwegs.

@sjeffi

Wenn sich die Farbe wieder ohne erheblichen Aufwand entfernen lässt, ist die Änderung des Erscheinungsbildes nur vorübergehend und eine Sachbeschädigung liegt demnach nicht vor. Aber auch bei einer fehlenden Strafbarkeit ist es nicht ratsam, das zu machen. Dem Eigentümer stehen Unterlassungsansprüche zu, die er nötigenfalls auch einklagen kann. Die Prozesskosten trägst als Prozessverlierer dann du. Auch kannst du nie wissen, welche Graffitis mit Einwilligung des Eigentümers angebracht wurden. Dein Vorhaben ist so höchst fragwürdig.

@Haglaz

Meinen Dank für die Antwort! Damit ist meine Frage wohl vollständig beantwortet. Ich glaub es wäre sinnvoll wenn wir in unserem Viertel mal ein Zeichen setzen würden mit so eine Aktion, allerdings mit Zustimmung vom Eigentümer.

alsoooo... was wäre wenn... der eigentümer des hauses auf dessen fläche gemalt worden ist dem writer (KÜNSTLER!!!) einen auftrag erteilt hat das dieser seine Hauswand schön farbig gestalten soll damit diese nicht so trist und kahl sich dem erscheinungsbild der stadt anpasst. Wenn du dennoch denkst das du den Künstlern das Hobby damit vermissen kannst irgendwelche subtilen striche in das Gemälde zu malen solltest du beachten das die meisten Künstler auf diese Art der Zerstörung von Kunstgegenständen sehr aggresiv begegnen und mann dich bei einem Akt deiner ,,Selbsternannten volksberfreiungsmission auffindet... Ja dann will ich dich nur noch auf eines Aufmerksam machen, wegen dem Crossen/zerstören von Graffiti-Bildern gab es schon Zahlreiche Gewaltdelikte welche schon zu vielt in einem Tot der ,,Befreienden Person endete.

Ja dann will ich dich nur noch auf eines Aufmerksam machen, wegen dem Crossen/zerstören von Graffiti-Bildern gab es schon Zahlreiche Gewaltdelikte welche schon zu vielt in einem Tot der ,,Befreienden Person endete.

Aha, interessante Ansage.

Und was wäre wenn.... der Eigentümer des Hauses die "Verschönerungsaktion" des KÜNSTLERS gar nicht toll findet und sein Haus damit vermiest wurde, hat das auch schon mal mot dem "Tot" der "verschönernden" Person geendet???

So was verdirbt Leuten die gerne Graffitis sprühen nicht den Spaß daran. Außerdem bist du dann kein Stück besser als die Anderen, da du selber Häuserfassaden, Mauern etc. versauen würdest.

Nein, dies ist nicht gestattet, sondern gilt als Sachbeschädigung fremden Eigentums. Hierbei ist es egal ob bereits eine Sachbeschädigung durch Graffiti besteht. Erlaubt ist es nur, wenn es Dir ausdrücklich vom Eigentümer gestattet wurde. Wirst Du erwischt, so wird Deine Tat zur Anzeige kommen und folglich auf der Basis der Sachbeschädigung bestraft werden. Lass das also lieber bleiben... LG

Danke für die Antwort!

Wenn ich aber fürs Gericht erkläre das meine Absicht nicht Sachbeschädigung war sondern die Vorbeugung von Sachbeschädigung, kann man denn nicht auf ein bisschen Verständnis rechnen? Die Sachbeschädigung hat immerhin auch schon stattgefunden. Und ich habe an den Sachbeschädigung nichts hinzugefügt bzw.die Sachbeschädigung nicht schlimmer gemacht.

MfG

@sjeffi

Dein Absicht interessiert in dem Zusammenhang niemanden. Die Absicht des "Künstlers" ist ja auch nicht nur seine Farbe los zu werden. Der könnte dann ein ähnliches Argument vorbringen, wie du.

@sjeffi
Wenn ich aber fürs Gericht erkläre das meine Absicht nicht Sachbeschädigung war sondern die Vorbeugung von Sachbeschädigung, kann man denn nicht auf ein bisschen Verständnis rechnen?

Dann handelst du dennoch mit Wissensvorsatz bzgl. § 303 Abs. 2 StGB. Du kannst vielleicht auf ein Verbotsirrtum abstellen und eine mildere Strafe bekommen.

@Haglaz

Um nochmals kurz auf Deine Nachfrage einzugehen. Wie bereits meine beiden Vorredner erklärt haben, interessiert Deine Absicht in der Regeln nicht. Egal mit welcher Begründung Du und Dein Anwalt vor Gericht auftreten werdet, es wird bei Sachbeschädigung fremden Eigentums bleiben. Zusätzlich zu der resultierenden Strafe werden die Kosten der Beseitigung des Schadens, sowie die Anwaltskosten auf Dich zukommen. Ist es das wirklich wert? Schönen Abend noch! Herzliche Grüße

@cxMaRiexc

Danke. Meine Sachbeschädigung besteht nur aus ein paar Striche (vielleicht mit Aqryllack/ leicht zu entfernen). Anwalt brauche ich nicht. Mein großer Mund reicht.

MfG

Ist es illegal, etwas illegales zu übersprühen? Hää?