Grabpflege trotz Erbausschlagung?

3 Antworten

Wer ist für dieses Grab Nutzungsberechtigter? Zu erfragen bei der Friedhofsverwaltung. Der Name, der dort steht, ist zur Grabpflege verpflichtet. Sollte es der Verstorbene sein, dann müßt ihr einmal schriftlich bei der Friedhofsverwaltung mitteilen, dass ihr nicht Nutzungsberechtigt und auch nicht Erbe seid und das von eurer Seite aus kein Anspruch auf das Grab besteht. Schlußsatz: Damit sehen wir uns aus der Pflicht und möchten von weiteren Anschreiben nicht mehr belästigt werden.

Damit sollte dann auch die Kirche verstanden haben, dass sie euch in Ruhe lassen soll.

eschuettler 
Fragesteller
 29.05.2011, 14:52

Hallo und danke für die Antwort,ich sehe das auch so,denn wir haben ja das Erbe nicht aus Spaß ausgeschlagen .Ihn selber mußten wir bestatten,das habe ich ja eingesehen,aber was geht mich eine fremde Tante von dem an? Ich werde wohl morgen mal zum Anwalt gehen. Eigentlich wurde ja meine Mutter angeschrieben,aber die ist durch Schlaganfall schwerstpflegebedürftig(ich pflege sie 24 h,da kann ich mich nicht noch um solche Sachen kümmern).Vielen Dank noch mal,jetzt bin ich in meiner Meinung gestärkt.

user1245  29.05.2011, 15:02
@eschuettler

Mach dir keinen Kopf, dafür brauchst du nicht mal den Anwalt bemühen, kostet nur zusätzlich Geld.

Bei uns war es damals anders herum. Die eingetragene Nutzungsberechtigte hat sich einen Dreck um das Grab gekümmert. Ich bin dann zur Friedhofsverwaltung gegangen und habe dort angefragt. ob wir uns als Nutzungssberechtigte im Falle ihres Todes einsetzen lassen können. Nach dem Tod wurde das Grab umgeschrieben und seitdem kümmern wir uns drum.

In eurem Fall ist es natürlich so, dass die Friedhofsverwaltung sich um das Urnengrab nun kümmern muß (für die Kosten) aber da ihr keine Nutzungsberechtigen seid, kann euch das egal sein. Es ist in Deutschland nun mal so, dass die Verantwortung gern jemand anderen zugeschoben werden soll. Ihr als Erben kommt da gerade Recht....(auch wenn ihr es nicht seid) und mit so einem empfindlichen Thema wie Sterben, Tod und Grabpflege kann man ja immer gut auf "moralisch" machen...

Ruf bei der Friedhofsverwaltung an, du bist Betreuer deiner Mutter und damit Entscheidungsträger.

eschuettler 
Fragesteller
 29.05.2011, 16:53
@user1245

Danke Dir Jule,hast mir sehr geholfen,ich setze mich morgen noch mal mit den in Verbindung und sage,sie sollen sich nen anderen Dummen suchen,es ist zwar nicht viel Geld,aber mir gehts ums Prinzip.LG Elke

ichweisnix  17.07.2011, 01:40
@user1245

Grabpflege kann man ja immer gut auf "moralisch" machen.

Aber doch nicht bei wildfremden.

-- Sind vom Verstorbenen keine Anordnungen ergangen, liegt das Recht der Totenfürsorge bei den nächsten Angehörigen und innerhalb derer besteht folgende Rangfolge: Ehegatte/Eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartner - Kinder - Eltern - Geschwister - Nichten/ Neffen. Sind sich die z.B. mehrere Kinder uneinig, so gilt nicht etwa der Wille der Mehrheit, vielmehr ist der Verstorbene dann in "ortsüblicher Weise" (s.u.) zu bestatten.

Diese Rangfolge gilt auch, wenn die Angehörigen nicht Erbe werden, jedoch liegt die Vermutung nahe, dass bei einem Testament zugunsten anderer Personen diese dann auch das Totenfürsorgerecht haben sollen.

-- Ja, auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird sind gesrtzlich bedingt Bestattungskosten und Grabpflege von den nächsten Angehörigen zu übernehmen!!!!

user1245  29.05.2011, 15:06

Es war die Tante von dem Stiefbruder und damit wohl keine direkte Verwandte vom Fragensteller...

Moral hin oder her, keiner muß für Fremde Leute die Grabpflege bezahlen und/oder übernehmen.

Ich sehe da ehrlich gesagt auch keinen Grund und schon gar keinen Zusammenhang für Euch,dieses fremde Grab zu pflegen nur weil das der Verstorbene gemacht hat! Eine heikle Angelegenheit, aber ich würde da nichts machen außer mich von dieser unangenehmen Sache versuchen, zu distanzieren! Da muß es einen Weg für Euch geben!

eschuettler 
Fragesteller
 29.05.2011, 14:54

Danke,ich werde ,wenn wir denn Fall gelöst haben,das Resultat mitteile,falls jemand anderes in die Lage kommt.

eschuettler 
Fragesteller
 18.08.2011, 23:13
@eschuettler

Hallo,habe den leuten vom friedhof noch mal die verwandschaftsverhältnisse erklärt,jetzt wollen sie sich auf dem standesamt nach eventuellen leuten erkundigen und lassen mich zur zeit in ruhe,meine rechtsschutz hatte mich gleich mit ner anwältin verbunden,die hat auch gleich gewußt,daß die an der falschen adresse sind,vielen dank trotzdem noch mal an alle beteiligten:)

eschuettler 
Fragesteller
 19.10.2012, 13:19
@eschuettler

Hallo ,da bin ich wieder und mit selben Problem,sie wollen jetzt wieder ,dass meine mutter das Grab pflegt und unterhält,ich krieg noch die Krise,bloß wenn ich zum Anwalt gehe,kann ich auch das Grab bezahlen,mir gehts ja ums prinzip,weil die so frech sind.